Empfohlener Beitrag

Vier Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs

Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Dienstag, 10. Oktober 2023

Ottakringer Getränke AG: Delisting-Angebot verstößt gegen das “Reinheitsgebot”

Presseaussendung des IVA – Interessenverband für Anleger

Mit der Veröffentlichung des Delisting-Angebots für die Ottakringer Getränke AG durch die Übernahmekommission beginnt die Annahmeperiode (bis zum 27.10.2023, 17 Uhr, https://www.takeover.at/uebernahmeangebote/2023-ottakringer-getraenke-ag/).

Die Verunsicherung bei den vielen kleinen Aktionären ist jedoch groß: Das Angebot wird als völlig intransparent und als zu niedrig wahrgenommen – offenbar wollen viele Kleinaktionäre die Wiener Kultaktie behalten, auch wenn diese nicht mehr an der Börse notiert.

Das Angebot für Stammaktien (EUR 85,00) hat einen Abschlag von über 53 % zum beim Delisting gesetzlich relevanten gewichteten 5-Tages-Durchschnittskurs, Vorzugsaktionäre (EUR 70,00) sollen eine kleine Prämie von ca. 13 % erhalten. Daher eine kurze Zusammenfassung aktueller Aktionärsüberlegungen:

Kritik an der Preisfindung: Entgegen der gesetzlichen Norm hat die Übernahmekommission unter Hinweis auf ihre Rechtsansicht ohne konkrete Begründung die Börsenkurse als übernahmerechtliche Preisuntergrenzen nicht berücksichtigt. Stattdessen hat sie eine geheime (!) Unternehmensbewertung auf Basis der Daten des Delisting-Werbers erstellen lassen. Wie zu erwarten, fällt diese natürlich niedriger aus als das Delisting-Angebot. Diese Vorgehensweise ist nicht nur rechtliche Fiktion, sondern auch dahingehend besonders merkwürdig, weil für den kleinen Streubesitz die Liquidität in der täglichen Auktion im Börsensegment Standard Market immer als ausreichend empfunden wurde. Die Rechtsansicht der Übernahmekommission wird sich daher möglicherweise einer gerichtlichen Überprüfung unterziehen müssen.

Strategische Erwartungen: Die meisten Aktionäre erwarten ein baldiges Gesellschafterausschlussverfahren (Squeeze-out). Ein solcher Zwangsausschluss geht üblicherweise mit einer langwierigen und vor allem detaillierten Bewertungsdiskussion einher. Diese Bewertungsgutachten sind dann quasi öffentlich. Aktionäre erwarten sich dadurch eine bessere Diskussionsgrundlage und sehen daher aktuell keine Notwendigkeit, sich bei schlechter Datenlage billig abspeisen zu lassen.

Steuerliche Drohkulisse: Traditionell verfügt Ottakringer über einen sehr kleinteiligen Streubesitz, d.h. viele Aktionäre (oft eigene Pensionisten, Wirte, Mitarbeiter, usw.) besitzen sehr wenige Aktien. Mit dem Delisting erfolgt eine Umwandlung der Inhaberaktien in Namensaktien, was den KESt-pflichtigen Anlass einer fiktiven Veräußerung darstellt. Eine Rückforderung der KESt, sofern abgeführt, ist weder gesetzlich noch höchstgerichtlich erfasst, sondern stützt sich auf die Ansicht der Finanzverwaltung (nicht öffentlich, aber gängige Praxis). Die KESt im Veranlagungswege zurückzufordern, ist je nach Komplexität daher mit einigem Aufwand verbunden. Aktionäre, die keine aktive Steuerveranlagung durchführen, sondern die antraglose Arbeitnehmerveranlagung nutzen, fallen überhaupt um die KESt-Rückforderung um. Dokumentationspflichten gehen auf den Anleger über. Dies erzeugt insbesondere für Kleinstanleger eine ärgerliche, administrative Drohkulisse.

Fazit: Beide Aktiengattungen notieren aktuell über dem Delisting-Angebot. Offenbar positionieren sich einzelne Aktionäre für die Zeit nach dem Delisting. Ein Gutachten der Beratungsgesellschaft PwC im Auftrag der Ottakringer Getränke AG hatte im Jahr 2018 einen Unternehmenswert ohne stille Reserven von über EUR 136,22 je Aktie festgestellt. Der damalige Rückkaufpreis für eigene Aktien lag bei EUR 100,00. Das vorliegende Delisting-Angebot wirkt intransparent und unfair. Es sollte für eine breite Zustimmung signifikant aufgebessert werden – auch um langwierige rechtliche Diskussionen zu vermeiden.

Montag, 9. Oktober 2023

Übernahmeangebot für Aktien der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft zu EUR 16,75

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 in Verbindung mit §§ 29 Abs. 1, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“)

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Bieterin:
Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE
c/o Freshfields Bruckhaus Deringer Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB
Hohe Bleichen 7
20354 Hamburg
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 287027

Zielgesellschaft:
Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft
Bei St. Annen 1
20457 Hamburg
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 1902
ISIN: DE000A0S8488

Die Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE (die „Bieterin“), eine 100%-ige mittelbare Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., Schweiz („MSC“), hat am 13. September 2023, ihre Entscheidung veröffentlicht, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot in Form eines Barangebots an die Aktionäre der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft (die „Gesellschaft“) zum Erwerb sämtlicher auf den Namen lautenden Stückaktien der Aktiengattung A der Gesellschaft mit einem Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 (ISIN DE000A0S8488; die „A-Aktien“) gegen Zahlung einer Gegenleistung von EUR 16,75 in bar je A-Aktie (das „Übernahmeangebot“) abzugeben.

Heute, am 9. Oktober 2023, hat die Bieterin entschieden, dieses Übernahmeangebot zu erweitern und auch ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot in Form eines Barangebots an die Aktionäre der Gesellschaft zum Erwerb sämtlicher auf den Namen lautender Stückaktien der Aktiengattung S der Gesellschaft mit einem Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 (die „S-Aktien“) abzugeben, zusätzlich zu dem Erwerb der A-Aktien.

Diese Erweiterung des Übernahmeangebots erfolgt aus rein formalrechtlichen Gründen mit Blick auf den Vollangebotsgrundsatz (§ 32 WpÜG). Die Freie und Hansestadt Hamburg („FHH“), die über ihre 100%ige Tochtergesellschaft HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH („HGV“) sämtliche S-Aktien hält, und MSC haben eine verbindliche Vereinbarung abgeschlossen, aufgrund derer die S-Aktien nicht veräußert werden sollen und nicht Teil der strategischen Partnerschaft zwischen der FHH und MSC werden sollen. Vielmehr werden die S-Aktien, welche als „Tracking-Stocks“ insbesondere das Hamburger UNESCO-Weltkulturerbe Speicherstadt repräsentieren, weiterhin zu 100% von der HGV und damit mittelbar zu 100 % von der FHH gehalten werden. Die Bieterin wird zudem eine qualifizierte Nichtandienungsvereinbarung mit der HGV schließen, die sicherstellt, dass die S-Aktien nicht in das Übernahmeangebot eingeliefert werden.

Das Übernahmeangebot wird zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen und Bedingungen erfolgen. Vorbehaltlich weiterer Abstimmung mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, wird das Übernahmeangebot insbesondere unter dem Vorbehalt der Erteilung der erforderlichen wettbewerbsrechtlichen und sonstigen regulatorischen Freigaben sowie der Zustimmung der Hamburgischen Bürgerschaft stehen.

Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot wird in deutscher Sprache sowie als unverbindliche englischsprachige Übersetzung neben weiteren Informationen in Bezug auf das Übernahmeangebot im Internet unter www.poh-offer.de veröffentlicht.

Wichtige Information:

Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot mitgeteilt werden. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Angebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen. Investoren und Inhabern von Aktien der Gesellschaft wird dringend angeraten, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten werden.

Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des deutschen Rechts, insbesondere des WpÜG, und bestimmter wertpapierrechtlicher Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika (die „Vereinigten Staaten“) zu grenzüberschreitenden Übernahmeangeboten, durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) durchgeführt werden. (...)

Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte „erwarten“, „glauben“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „anstreben“, „davon ausgehen“ und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. (...)

München, 9. Oktober 2023

Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE

DG-Gruppe AG: Mehrheitsaktionär veräußert Aktienpaket an der DG-Gruppe AG

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Wemding, 09. Oktober 2023

Die DG-Gruppe AG mit Sitz in Wemding (Börse Hamburg, ISIN: DE000A1PHB97 / WKN: A1PHB9) erhält einen neuen Mehrheitsaktionär. Am heutigen Tag haben die Versicherungsmakler Dr. Schmidt & Erdsiek GmbH & Co. KG, eine Gesellschaft der Helmsauer-Gruppe mit Sitz in Nürnberg, als Käuferin und der bisherige Mehrheitsaktionär, Herr Josef Bader, als Verkäufer einen Aktienkauf- und -übertragungsvertrag über sämtliche von Herrn Bader an der DG-Gruppe AG gehaltenen Aktien geschlossen. Herr Bader hält derzeit 149.989 Aktien der DG-Gruppe AG – dies entspricht rund 92,98 % des Grundkapitals der DG-Gruppe AG. Über den Kaufpreis, sowie die damit im Zusammenhang stehenden Modalitäten, wurde Stillschweigen vereinbart. Der Vollzug der Transaktion ist noch durch die Erfüllung marktüblicher Vollzugsvoraussetzungen bedingt.

Vitesco Technologies Group AG: Schaeffler AG kündigt öffentliches Erwerbsangebot für ausstehende Aktien der Vitesco Technologies Group AG an

Corporate News

Regensburg, 09.10.2023 - Die Vitesco Technologies Group AG bestätigt, dass die Schaeffler AG ein öffentliches Erwerbsangebot gemäß §10 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) für die Vitesco Technologies Group AG vorgelegt hat.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat von Vitesco Technologies werden alle Informationen sorgfältig prüfen und über die nächsten Schritte entscheiden.

Schaeffler AG: Freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot in Form eines Barangebots an alle Aktionäre der Vitesco Technologies Group AG; erster Schritt zum Unternehmenszusammenschluss mit Vitesco Technologies Group AG

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Herzogenaurach, 9. Oktober 2023. Die Schaeffler AG mit Sitz in Herzogenaurach („Schaeffler“) hat heute die Entscheidung getroffen, allen Aktionären der Vitesco Technologies Group AG mit Sitz in Regensburg („Vitesco”) ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot in Form eines Barangebots für sämtliche auf den Namen lautende Stückaktien der Vitesco („Vitesco-Aktien“) nach den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes zu unterbreiten („Erwerbsangebot“). Schaeffler beabsichtigt, eine Angebotsgegenleistung in Höhe von EUR 91,00 je Vitesco-Aktie anzubieten. Dies entspricht einer Prämie von rund 20 % auf den volumengewichteten Xetra-Durchschnittskurs der Vitesco-Aktie der vergangenen drei Monate. Das Erwerbsangebot wird unter dem Vorbehalt marktüblicher Vollzugsbedingungen stehen, einschließlich dem Erhalt möglicher außenwirtschaftsrechtlicher Freigaben. Das Erreichen einer Mindestannahmeschwelle wird keine Bedingung für den Vollzug des Erwerbsangebots sein.

Das Erwerbsangebot soll den ersten von drei Schritten zu einem Unternehmenszusammenschluss von Schaeffler und Vitesco bilden („Unternehmenszusammenschluss“). Dazu beabsichtigt Schaeffler im Anschluss an die Durchführung des Erwerbsangebots Vitesco als übertragenden Rechtsträger auf Schaeffler als übernehmenden Rechtsträger zu verschmelzen. Schaeffler beabsichtigt nicht, einen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag mit Vitesco abzuschließen.

Mit dem Unternehmenszusammenschluss wird eine führende „Motion Technology Company“ mit vier fokussierten Sparten und einem Umsatz von ungefähr EUR 25 Mrd. geschaffen. Insbesondere im Bereich der E-Mobilität verfügen Schaeffler und Vitesco über ein komplementäres Technologieportfolio, das es dem kombinierten Unternehmen ermöglichen wird, das beschleunigte Wachstumspotential der E-Mobilität zu nutzen. Der strategischen Logik folgend, bietet die Transaktion ein erhebliches Synergiepotenzial mit einem erwarteten EBIT-Effekt von bis zu EUR 600 Mio. pro Jahr, das im Jahr 2029 vollständig realisiert werden soll. Schaeffler ist überzeugt, dass der Unternehmenszusammenschluss im besten Interesse beider Unternehmen ist. In diesem Sinne strebt Schaeffler einen einvernehmlichen Prozess zur Umsetzung der Transaktion mit Vitesco an, der die Interessen aller an der Transaktion unmittelbar oder mittelbar beteiligten Interessensgruppen berücksichtigt.

Im Zusammenhang mit dem Unternehmenszusammenschluss wird Schaeffler außerdem den Vorzugsaktionären von Schaeffler die Umwandlung ihrer nicht-stimmberechtigten Vorzugsaktien in stimmberechtigte Stammaktien im Verhältnis 1:1 ermöglichen. Dazu plant Schaeffler, die Stamm- und Vorzugsaktionäre über die Zustimmung zur Aufhebung des Vorzugs der Vorzugsaktien und die damit verbundene Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien von Schaeffler abstimmen zu lassen („Änderung der Aktiengattung“, gemeinsam mit Erwerbsangebot und Unternehmenszusammenschluss, „Transaktion“). Durch die Umstellung aller Vorzugsaktien auf stimmberechtigte Stammaktien und die Ausgabe weiterer stimmberechtigter Stammaktien an die Vitesco-Aktionäre im Rahmen der Verschmelzung soll die Attraktivität der Schaeffler-Aktie gestärkt werden. Die Wirksamkeit der Änderung der Aktiengattung wird auf die Durchführung der Verschmelzung im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses bedingt sein und so sequenziert werden, dass im Zeitpunkt der Wirksamkeit der Verschmelzung das Stammkapital von Schaeffler ausschließlich aus stimmberechtigten Stammaktien bestehen wird. Im Ergebnis soll die Transaktion zu einer vereinfachten Aktionärsstruktur mit nur einer Aktiengattung und vollem Stimmrecht für alle Aktien, einer verbesserten Liquidität in der Aktie und einem erhöhten Streubesitz führen.

Vorstand und Aufsichtsrat von Schaeffler haben heute die Durchführung des Erwerbsangebots beschlossen und den weiteren Transaktionsschritten in Form von Grundsatzbeschlüssen ihre Zustimmung erteilt.

Des Weiteren hat Schaeffler am heutigen Tag verbindliche Vereinbarungen mit der IHO Verwaltungs GmbH und der IHO Beteiligungs GmbH abgeschlossen, in denen sich diese unwiderruflich verpflichten, das Erwerbsangebot für die von ihnen gehaltenen Vitesco-Aktien nicht anzunehmen und bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht an Dritte zu verkaufen oder anderweitig darüber zu verfügen („Nichtannahmevereinbarungen“). Die Nichtannahmevereinbarungen umfassen ca. 49,94 % der Vitesco-Aktien. Zudem haben Schaeffler, die IHO Verwaltungs GmbH und die IHO Beteiligungs GmbH vereinbart, sich bezüglich wesentlicher Entscheidungen betreffend Vitesco, insbesondere in Bezug auf die Ausübung von Stimmrechten aus den jeweils von ihnen gehaltenen Vitesco-Aktien, eng abzustimmen.

Schaeffler hat ein umfangreiches Finanzierungspaket arrangiert, das eine Brückenfinanzierung für das Erwerbsangebot einschließt.

Wichtige Information:

Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren von Vitesco dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das Erwerbsangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt werden. Schaeffler behält sich vor, in den endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Erwerbsangebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen. Investoren und Inhabern von Wertpapieren von Vitesco wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Erwerbsangebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten werden.

Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte „werden“, „erwarten“, „glauben“, „schätzen“,, „beabsichtigen“, „anstreben“, „davon ausgehen“ und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen von Schaeffler und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. (...)

Übernahmeangebot für Aktien der Vitesco Technologies Group AG zu EUR 91,-

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieterin:

Schaeffler AG
Industriestraße 1-3
91074 Herzogenaurach
Deutschland
Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Fürth unter HRB 14738

Zielgesellschaft:

Vitesco Technologies Group AG
Siemensstraße 12
93055 Regensburg
Deutschland
Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg unter HRB 18842
ISIN: DE000VTSC017 (WKN: VTSC01)

Die Schaeffler AG mit Sitz in Herzogenaurach („Bieterin” oder „Schaeffler“) hat heute, am 9. Oktober 2023, beschlossen, den Aktionären der Vitesco Technologies Group AG mit Sitz in Regensburg („Zielgesellschaft“ oder „Vitesco”) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots in Form eines Barangebots („Erwerbsangebot“) anzubieten, sämtliche auf den Namen lautende Stückaktien der Zielgesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 2,50 („Vitesco-Aktien“) zu erwerben. Die Bieterin beabsichtigt, eine Angebotsgegenleistung in bar in Höhe von EUR 91,00 je Vitesco-Aktie anzubieten. Dies entspricht einer Prämie von rund 20 % auf den volumengewichteten Xetra-Durchschnittskurs der Vitesco-Aktie der vergangenen drei Monate.

Das Erwerbsangebot soll den ersten von drei Schritten zu einem Unternehmenszusammenschluss von Schaeffler und Vitesco bilden („Unternehmenszusammenschluss“). Schaeffler beabsichtigt, den Unternehmenszusammenschluss nach der erfolgreichen Durchführung des Erwerbsangebots durch eine Verschmelzung von Vitesco als übertragenden Rechtsträger auf Schaeffler als übernehmenden Rechtsträger durchzuführen. In diesem Zusammenhang beabsichtigt Schaeffler außerdem, den Vorzugsaktionären von Schaeffler die Umwandlung ihrer nicht-stimmberechtigten Vorzugsaktien in stimmberechtigte Stammaktien im Verhältnis 1:1 zu ermöglichen und darüber abstimmen zu lassen („Änderung der Aktiengattung“).

Des Weiteren hat Schaeffler am heutigen Tag verbindliche Vereinbarungen mit der IHO Verwaltungs GmbH und der IHO Beteiligungs GmbH abgeschlossen, in denen sich diese unwiderruflich verpflichten, das Erwerbsangebot für die von ihnen gehaltenen Vitesco-Aktien nicht anzunehmen und bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht an Dritte zu verkaufen oder anderweitig darüber zu verfügen („Nichtannahmevereinbarungen“). Die Nichtannahmevereinbarungen umfassen ca. 49,94 % der Vitesco-Aktien. Zudem haben Schaeffler, die IHO Verwaltungs GmbH und die IHO Beteiligungs GmbH vereinbart, sich bezüglich wesentlicher Entscheidungen betreffend Vitesco, insbesondere in Bezug auf die Ausübung von Stimmrechten aus den jeweils von ihnen gehaltenen Vitesco-Aktien, eng abzustimmen.

Das Erwerbsangebot wird zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen und Bedingungen erfolgen und unter dem Vorbehalt marktüblicher Vollzugsbedingungen stehen, einschließlich dem Erhalt möglicher außenwirtschaftsrechtlicher Freigaben. Das Erreichen einer Mindestannahmeschwelle wird keine Bedingung für den Vollzug des Erwerbsangebots sein.

Die Angebotsunterlage für das Erwerbsangebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) wird nach der Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Internet unter https://www.strongertogether24.com zugänglich sein. Die Frist zur Annahme des Erwerbsangebots sowie weitere Informationen zum Erwerbsangebot werden auf derselben Internetseite verfügbar sein.

Wichtige Information:

Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren von Vitesco dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das Erwerbsangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt werden. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Erwerbsangebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen. Investoren und Inhabern von Wertpapieren von Vitesco wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Erwerbsangebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten werden.

Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmten wertpapierrechtlichen Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika zu grenzüberschreitenden Erwerbsangeboten, durchgeführt. Das Angebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Dementsprechend wurden bzw. werden keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst oder gewährt. Investoren und Inhaber von Wertpapieren von Vitesco können nicht darauf vertrauen, durch die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar), geschützt zu werden. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar noch unmittelbar ein Erwerbsangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet werden, in der dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde.

Die Bieterin behält sich das Recht vor, soweit gesetzlich zulässig, unmittelbar oder mittelbar weitere Aktien von Vitesco (einschließlich von Instrumenten) außerhalb des Angebots börslich oder außerbörslich zu erwerben. Finden solche Erwerbe statt, werden Angaben über diese Erwerbe unter Mitteilung der Anzahl der erworbenen oder zu erwerbenden Aktien von Vitesco und der gezahlten oder vereinbarten Gegenleistung unverzüglich veröffentlicht, wenn und soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.

Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte „werden“, „erwarten“, „glauben“, „schätzen“,, „beabsichtigen“, „anstreben“, „davon ausgehen“ und ähnliche Wendungen gekennzeichnet.  (...)

Herzogenaurach, den 9. Oktober 2023

Schaeffler AG

Schaeffler AG kündigt öffentliches Erwerbsangebot für ausstehende Aktien der Vitesco Technologies Group AG an, um eine führende Motion Technology Company zu schaffen

Corporate News

- Öffentliches Erwerbsangebot für alle ausstehenden Aktien der Vitesco Technologies Group AG; Angebotspreis von 91 Euro entspricht einer attraktiven Prämie von rund 20 Prozent auf den 3-Monats-Durchschnittskurs

- Dreistufige Transaktion soll zur Verschmelzung von Vitesco auf Schaeffler führen; vereinfachte Aktionärsstruktur nach Abschluss der Transaktion

- Überzeugende strategische Logik dank komplementärer Technologien bietet Chancen für beschleunigtes Wachstum in der Elektromobilität

- Potenzial für Umsatz- und Kostensynergien von 600 Millionen Euro jährlich, die im Jahr 2029 voll erreicht werden

- Große kulturelle Gemeinsamkeiten; einvernehmlicher Zusammenschluss angestrebt

Herzogenaurach | 9. Oktober 2023 | Der Vorstand der Schaeffler AG („Schaeffler“) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, ein öffentliches Erwerbsangebot für alle ausstehenden Aktien der Vitesco Technologies Group AG („Vitesco“) (ISIN: DE000VTSC017) abzugeben, um eine führende Motion Technology Company mit vier fokussierten Sparten zu schaffen. Dazu gehört eine kombinierte Sparte E-Mobility mit erheblichem Wachstumspotenzial.

Öffentliches Erwerbsangebot mit attraktiver Prämie

Den Aktionären von Vitesco wird eine Barabfindung in Höhe von 91 Euro pro Aktie angeboten. Das entspricht einer attraktiven Prämie von rund 21 Prozent auf den letzten Schlusskurs vom 6. Oktober 2023 und einer Prämie von rund 20 Prozent auf den volumengewichteten 3-Monats-Durchschnittskurs. Für Aktionäre, die seit der Abspaltung von der Continental AG in Vitesco investiert sind, ergibt sich eine Prämie von rund 52 Prozent auf den erstmaligen Kurs der Vitesco-Aktie von 59,80 Euro am 16. September 2021.

Schaeffler hat ein umfangreiches Finanzierungspaket arrangiert, das eine Brückenfinanzierung für das Erwerbsangebot einschließt. Das Finanzierungspaket ist vollständig von Bank of America, BNP Parisbas und Citigroup zugesagt, die als Finanzberater für Schaeffler agieren. Schaeffler hat mit der IHO Holding, der strategischen Management-Holding der Schaeffler-Familie, eine Nicht-Andienungsvereinbarung über deren 49,9-prozentige Beteiligung an Vitesco getroffen.

Weitere Einzelheiten zum Erwerbsangebot werden in der Angebotsunterlage enthalten sein, die nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) voraussichtlich am 15. November 2023 veröffentlicht wird. Die Annahmefrist wird voraussichtlich Mitte Dezember 2023 enden. Schaeffler erwartet den Vollzug des Erwerbsangebots im Januar 2024. Die Angebotsunterlage sowie weitere Informationen zum Erwerbsangebot werden auf der folgenden Internetseite veröffentlicht: www.strongertogether24.com.

Das Erwerbsangebot wird keiner Mindestannahmeschwelle unterliegen, sondern lediglich sonstigen üblichen Bedingungen, einschließlich potenziell erforderlicher außenwirtschaftsrechtlicher Genehmigungen. Schaeffler beabsichtigt keinen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag mit Vitesco abzuschließen und strebt weder ein Delisting noch einen Squeeze-out der verbleibenden Vitesco-Aktionäre nach Vollzug des Erwerbsangebots an.

Aktionäre von Vitesco können ihre Aktien im Rahmen des Erwerbsangebots andienen und damit die von Schaeffler angebotene attraktive Prämie realisieren. Alternativ haben sie die Möglichkeit, von den erwarteten erheblichen Synergien und dem Wertsteigerungspotenzial zu profitieren, indem sie ihre Aktien bis zur geplanten Verschmelzung halten, bei der Vitesco-Aktien gegen neu ausgegebene Schaeffler-Aktien getauscht werden. Die Schaeffler-Aktionäre werden von den erwarteten erheblichen Synergien und dem Wertsteigerungspotenzial sowie von einer vereinfachten Aktionärsstruktur und einer erhöhten Liquidität der Aktien profitieren.

Dreistufige Transaktion führt zu vereinfachter Aktionärsstruktur

Das Erwerbsangebot ist der erste Schritt einer geplanten dreistufigen Transaktion, die zu einer Verschmelzung der Vitesco Technologies Group AG auf die Schaeffler AG führen soll. Zu diesem Zweck beabsichtigt Schaeffler, nach dem erfolgreichen Vollzug des Erwerbsangebots seine nicht-stimmberechtigten Vorzugsaktien im Verhältnis von 1:1 in stimmberechtigte Stammaktien umzuwandeln.

Die Änderung der Aktiengattung bedarf der Zustimmung der nicht-stimmberechtigen Vorzugsaktionäre von Schaeffler im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung. Die damit verbundene Verschmelzung wiederum bedarf der Zustimmung der jeweiligen Hauptversammlungen beider Unternehmen. Das Verschmelzungsverhältnis wird im Vorfeld der Hauptversammlungen auf der Grundlage eines gesetzlich vorgeschriebenen Bewertungsverfahrens festgelegt, das die fundamentale Bewertung beider Unternehmen sowie die unbeeinflussten Aktienkurse berücksichtigen wird. Vorbehaltlich der Zustimmung der Aktionäre wird der Abschluss der Gesamttransaktion im vierten Quartal 2024 erwartet.

Da die IHO Holding bereits kontrollierende Beteiligungen an Schaeffler und Vitesco hält, ist für den Vollzug der Transaktion weder in der EU noch den meisten anderen Jurisdiktionen eine kartellrechtliche Freigabe erforderlich. In den wenigen verbleibenden Jurisdiktionen erwartet Schaeffler keine langwierigen Freigabeverfahren.

Die Transaktion führt zu einer vereinfachten Aktionärsstruktur von Schaeffler mit nur einer Aktiengattung mit vollen Stimmrechten, einer verbesserten Liquidität in der Aktie und einem erhöhten Streubesitz von voraussichtlich etwa 30 Prozent. Auf dieser Grundlage wird erwartet, dass die Schaeffler-Aktie nach der Transaktion in den MDAX und den MSCI Europe aufgenommen wird.

Überzeugende strategische Logik

Schaeffler ist davon überzeugt, dass der Zusammenschluss mit Vitesco die Wettbewerbsfähigkeit erheblich verbessern wird. Insbesondere bei der Elektrifizierung verfügen Schaeffler und Vitesco über ein sehr komplementäres Technologieportfolio, das es dem kombinierten Unternehmen ermöglichen wird, in diesem Bereich eine lückenlose Produktpalette anzubieten und so das beschleunigte Wachstumspotenzial der Elektromobilität zu nutzen. Schaeffler und Vitesco werden gemeinsam die Profitabilität von konventionellen Antriebstechnologien mit einem weiterhin attraktiven Margen- und Cash-Profil verbessern können. Gleiches gilt für Fahrwerksysteme und im Automotive-Aftermarket-Geschäft.

Mit der Transaktion beabsichtigt Schaeffler, sein Geschäfts- und Technologieportfolio zu erweitern, insbesondere im Bereich der Elektromobilität, und eine führende Motion Technology Company zu schaffen. Diese wird aus vier fokussierten Sparten bestehen, die in ihren entsprechenden Märkten jeweils führende Positionen einnehmen:

In der Sparte E-Mobility werden die hochkomplementären Kompetenzen von Schaeffler und Vitesco gebündelt – mit der Ambition, einen Marktführer im Bereich E-Mobility mit einem pro-forma Auftragsbestand von 40 Milliarden Euro sowie mittelfristig solider Profitabilität und hohem Wachstumspotenzial zu schaffen.

1. Die Sparte Powertrain & Chassis wird die etablierten Geschäftsfelder beider Partner vereinen und eine führende Position bei konventionellen Antrieben und Fahrwerksystemen einnehmen.

2. Die Sparte Vehicle Lifetime Solutions wird die Automotive-Aftermarket-Aktivitäten von Vitesco mit der bestehenden Aftermarket-Plattform von Schaeffler vereinen und so einen integrierten Plattform-Anbieter schaffen. 

3. Die Sparte Bearings & Industrial Solutions wird aus der bisherigen Sparte Industrial und dem Unternehmensbereich Automotive Bearings bestehen, um den weltweit führenden Anbieter von Bearings & Industrial Solutions zu schaffen, der in vier Marktclustern aktiv ist.

4. Die neue divisionale Struktur wird zu größerer Transparenz bei der Performance der Sparten führen, was durch die Veröffentlichung aussagekräftiger Finanzdaten unterstützt wird.

Klaus Rosenfeld, Vorstandsvorsitzender der Schaeffler AG, sagte: „Mit dem heutigen Angebot gehen wir einen nächsten wichtigen Entwicklungsschritt. Durch den Zusammenschluss von Schaeffler und Vitesco wollen wir eine führende Motion Technology Company mit vier fokussierten Sparten schaffen, die sich durch ein ausgewogenes, gut diversifiziertes Portfolio und relevante Größe in allen vier Sparten auszeichnet. Dazu gehört ein erstklassiger E-Mobilitäts-Anbieter mit erheblichem Wachstumspotential. Schaeffler und Vitesco sind zusammen stärker. Das bringt deutliche Vorteile für Kunden, Beschäftigte, Aktionäre und Geschäftspartner.“

Erhebliches Synergiepotenzial 

Der klaren strategischen Logik folgend bietet die Transaktion ein erhebliches Synergiepotenzial mit einem erwarteten EBIT-Effekt von 600 Millionen Euro jährlich, das im Jahr 2029 vollständig erreicht werden soll. Es werden einmalige Integrationskosten von bis zu 665 Millionen Euro erwartet.

Auf Basis der Jahreszahlen von 2022 wird Schaeffler nach dem Zusammenschluss einen erwarteten Pro-forma-Jahresumsatz von rund 25 Milliarden Euro mit ausgewogener divisionaler und regionaler Verteilung haben. Das kombinierte Unternehmen wird über 120.000 Mitarbeitende beschäftigen und über 44 Forschungs- und Entwicklungszentren sowie mehr als 100 Produktionswerke in allen großen Weltregionen verfügen.

Die Transaktion wird sich voraussichtlich im Jahr 2026 erstmals positiv auf den Gewinn pro Aktie auswirken. Der Verschuldungsgrad soll nach der Transaktion bereits im Jahr 2025 unter das 1,5-fache des EBITDA fallen. Schaeffler hält am bestehenden Ziel für seine Kapitalstruktur fest. Dazu legt das Unternehmen weiterhin einen starken Fokus auf Free Cash Flow, eine disziplinierte Kapitalallokation und eine Dividendenausschüttungsquote von 30 bis 50 Prozent.

Große kulturelle Gemeinsamkeiten, einvernehmlicher Zusammenschluss angestrebt

Schaeffler und Vitesco passen nicht nur technologisch, sondern auch kulturell hervorragend zusammen. Beide Unternehmen sind von einer Kultur geprägt, die Technologien und Innovationen fördert und stark auf Nachhaltigkeit fokussiert. Beide haben ihren Hauptsitz in Bayern und die IHO Holding als gemeinsame Gesellschafterin.

Um eine für alle Seiten vorteilhafte Transaktion sicherzustellen, strebt Schaeffler Gespräche mit Vitesco über einen einvernehmlichen Zusammenschluss an. Zu diesem Zweck wird Schaeffler unmittelbar nach Veröffentlichung der Pflichtmitteilung an der Börse Kontakt zum Vorstand und zum Aufsichtsrat von Vitesco aufnehmen und den Wunsch äußern, im besten Interesse beider Unternehmen mit Vitesco zusammenzuarbeiten.

Georg F.W. Schaeffler, Familiengesellschafter und Aufsichtsratsvorsitzender der Schaeffler AG: „Für meine Mutter und mich als Familiengesellschafter ist die Abgabe von Stimmrechten ein einschneidender Schritt, den wir im Interesse des Unternehmens sorgfältig abgewogen haben. Angesichts der signifikanten Vorteile, die die gesamte Transaktion für alle Stakeholder mit sich bringt, sind wir überzeugt, dass jetzt der richtige Zeitpunkt gekommen ist, den nächsten großen Schritt in der Entwicklung unseres Unternehmens zu gehen. Mit dem Zusammenschluss von Schaeffler und Vitesco, die große kulturelle Gemeinsamkeiten haben, schaffen wir eine führende Motion Technology Company.“

Schaeffler möchte Sie herzlich zu einem Presse-Call (auf Deutsch) zur Ankündigung des Erwerbsangebots einladen. Das Gespräch findet am 9. Oktober 2023 um 10.00 Uhr MESZ statt.

Sie können über den folgenden Link am Webcast teilnehmen:

https://schaeffler.gomexlive.com/strongertogether24/

Um Fragen stellen zu können, müssen Sie sich telefonisch einwählen. Bitte registrieren Sie sich dazu vorab über den folgenden Link. Anschließend erhalten Sie die Einwahldaten, Passwort und Pin. Wenn Sie Fragen stellen möchten, drücken Sie bitte „*“ und „1“.

Der Analysten- und Investoren-Call (auf Englisch) zur Ankündigung des Erwerbsangebots findet am 9. Oktober 2023 um 14.00 Uhr MESZ / 8:00 Uhr EDT statt.

Sie können über den folgenden Link am Webcast teilnehmen:

https://schaeffler.gomexlive.com/strongertogether24/

Um Fragen stellen zu können, müssen Sie sich telefonisch einwählen. Bitte registrieren Sie sich dazu vorab über den folgenden Link. Anschließend erhalten Sie die Einwahldaten, Passwort und Pin. Wenn Sie Fragen stellen möchten, drücken Sie bitte „*“ und „1“.

Rechtliche Hinweise
Freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot der Schaeffler AG an die Aktionäre der Vitesco Technologies Group AG

Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken über das freiwillige öffentliche Erwerbsangebot („Erwerbsangebot“) der Schaeffler AG („Schaeffler“) für alle Aktien der Vitesco Technologies Group AG („Vitesco“ oder die „Gesellschaft“) und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren von Vitesco dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das Erwerbsangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt werden. Schaeffler behält sich vor, in den endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Erwerbsangebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen. Investoren und Inhabern von Wertpapieren von Vitesco wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Erwerbsangebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten werden.

Das Erwerbsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht, insbesondere nach den Vorschriften des WpÜG in Verbindung mit der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung), und bestimmter, auf grenzüberschreitende Erwerbsangebote anwendbarer Vorschriften der Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten von Amerika durchgeführt. Die Durchführung als Angebot nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen erfolgt nicht und ist auch nicht beabsichtigt. (...)

Schaeffler Group – We pioneer motion

Seit über 75 Jahren treibt die Schaeffler Gruppe zukunftsweisende Erfindungen und Entwicklungen im Bereich Motion Technology voran. Mit innovativen Technologien, Produkten und Services in den Feldern Elektromobilität, CO₂-effiziente Antriebe, Fahrwerkslösungen, Industrie 4.0, Digitalisierung und erneuerbare Energien ist das Unternehmen ein verlässlicher Partner, um Bewegung effizienter, intelligenter und nachhaltiger zu machen – und das über den kompletten Lebenszyklus hinweg. Die Motion Technology Company produziert Präzisionskomponenten und Systeme für Antriebsstrang und Fahrwerk sowie Wälz- und Gleitlagerlösungen für eine Vielzahl von Industrieanwendungen. Im Jahr 2022 erwirtschaftete die Unternehmensgruppe einen Umsatz von 15,8 Milliarden Euro. Mit zirka 84.000 Mitarbeitenden ist die Schaeffler Gruppe eines der weltweit größten Familienunternehmen. Mit mehr als 1.250 Patentanmeldungen belegte Schaeffler im Jahr 2022 laut DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) Platz vier im Ranking der innovationsstärksten Unternehmen Deutschlands.

Samstag, 7. Oktober 2023

Aktuelle Squeeze-out-Kandidaten

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG (ARENDTS ANWÄLTE)

In der nachfolgenden Liste sind Unternehmen, bei denen ein Squeeze-out oder eine Verschmelzung bereits angekündigt worden sind, nicht mehr aufgeführt. So wurden etwa kürzlich bezüglich der Aves One AG ein Squeeze-out angekündigt und bei der Kabel Deutschland Holding AG beschlossen.

Insbesondere bei folgenden deutschen Unternehmen ist über kurz oder lang ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out, als verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out bereits ab einer Beteiligung von 90 % möglich), eine Verschmelzung oder eine andere Strukturmaßnahme denkbar:

- 1&1 AG: geringer Streubesitz
 
- a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung: Delisting

- Aareal Bank AG: erfolgreiches Übernahmeangebot

- ADM Hamburg Aktiengesellschaft (früher: Oelmühle Hamburg): Streubesitz < 5 %

- ADTRAN NETWORKS SE (zuvor: ADVA Optical Networking SE): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, ADTRAN Holdings, Inc. > 65 %

- ALBA SE (früher: INTERSEROH SE): Streubesitz ca. 6 %

- Allane SE (früher: Sixt Leasing SE): geringer Streubesitz (< 7 %)

- Allgäuer Brauhaus AG: Streubesitz < 10 %

- alstria office REIT-AG: erfolgreiches Übernahmeangebot

- artnet AG

- Aluminiumwerk Unna AG: delistet, minimaler Streubesitz

- Bayerische Gewerbebau AG: delistet, Streubesitz < 10 %
 
- BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG: sehr geringer Streubesitz, BuG, Gefahr einer "Ausplünderung"

- Bellevue Investments GmbH & Co. KGaA (früher: MAGIX AG): delistet, geringer Streubesitz

- CENTROTEC SE: Delisting, geringer Streubesitz, Aktienrückkaufsangebot

- cycos AG: BuG, delistet, geringer Streubesitz

- DEAG Deutsche Entertainment AG: Delisting

- DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG: geringer Streubesitz
 
- Deutsche EuroShop AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Streubesitz 23,6 %

- Deutsche Real Estate AG (ehemals Geestemünder Verwaltungs- und Grundstücks AG): geringer Streubesitz

- Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG: delistet, geringer Streubesitz

- Deutsche Wohnen SE: erfolgreiche Übernahme, Kursverfall
 
- DF Deutsche Forfait AG: geringer Streubesitz

- DISO Verwaltungs AG (zuvor: Matica Technologies AG, ehemals: Digital Identification Solutions AG): geringer Streubesitz

- DMG MORI Aktiengesellschaft: Spruchverfahren zum BuG, geringer Streubesitz

- DVS Technology AG (früher: Diskus Werke AG): geringer Streubesitz, Kündigung der Einbeziehung in den Freiverkehr

- EASY SOFTWARE AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

- Eisen- und Hüttenwerke AG: geringer Streubesitz

- EUWAX AG: geringer Streubesitz, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

- fashionette AG: "Zusammenführung" mit der The Platform Group GmbH & Co. KG über eine Sachkapitalerhöhung

- First Sensor AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

- FRIWO AG: geringer Streubesitz

- Funkwerk AG: geringer Streubesitz

- Gelsenwasser AG: Streubesitz < 10 %

- GK Software SE: erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting

- Grammer AG: geringer Streubesitz

- GSW Immobilien AG: geringer Streubesitz, Delisting-Erwerbsangebot
 
- Halloren Schokoladenfabrik AG: Hauptaktionär droht mit Rechtsformwechsel, Übernahmeangebot

- Hella GmbH & Co. KGaA: erfolgreiche Übernahme, Elliott 9,91 %, geringer Streubesitz

- HÖVELRAT Holding AG (früher NORDAKTIENBANK AG): geringer Streubesitz

- HolidayCheck Group AG (ehemals Tomorrow Focus AG): Delisting, BuG, geringer Streubesitz

- HOMAG Group AG: Spruchverfahren zum BuG

- home24 SE: Business Combination Agreement, erfolgreiche Übernahme durch XXXLutz-Konzern, Streubesitz < 5 %

- HORNBACH Baumarkt AG: erfolgreiches Delisting-Angebot, Streubesitz < 10 %

- InCity Immobilien AG: Streubesitz < 10 %

- Lechwerke AG: geringer Streubesitz

- Lotto24 AG: sehr geringer Streubesitz

- LS Invest AG (früher: IFA Hotel & Touristik AG): geringer Streubesitz

- MediClin AG: geringer Streubesitz

- MEDION AG: Spruchverfahren zum BuG abgeschlossen, geringer Streubesitz

- MeVis Medical Solutions AG: BuG

- MK-Kliniken AG: Streubesitz < 10 %

- MME MOVIEMENT AG: delistet, geringer Streubesitz

- Nucletron Electronic Aktiengesellschaft: Delisting

- Oppmann Immobilien AG: Delisting

- OSRAM LICHT AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Delisting

- Pfeiffer Vacuum Technology AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Pangea GmbH 

- Pilkington Deutschland AG: geringer Streubesitz

- PNE AG

- RLG Systems AG (bisher: CCR Logistics Systems AG): delistet, geringer Streubesitz

- RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft: Streubesitz < 8 %

- Rocket Internet SE: Delisting, Übernahmeangebot

- PREOS Global Office Real Estate & Technology AG: Streubesitz 2,3 %

- secunet Security Networks AG: geringer Streubesitz

- SEVEN PRINCIPLES AG: Streubesitz 4 %

- SHW AG: Delisting, erfolgreiches Übernahmeangebot, geringer Streubesitz
- Studio Babelsberg AG: Erwerb Mehrheitsbeteiligung, BuG (Eintragung durch Anfechtungsklagen verzögert)

- STS Group AG

- SUMIDA Aktiengesellschaft (zuvor: VOGT electronic AG): Delisting, Beherrschungsvertrag, geringer Streubesitz

- TAG Colonia-Immobilien AG: BuG, geringer Streubesitz

- Tele Columbus AG: sehr geringer Streubesitz, Kursverfall

- Tion Renewables AG: geringer Streubesitz

- TLG IMMOBILIEN AG: Delisting-Erwerbsangebot, geringer Streubesitz

- Uniper SE: fast vollständige Verstaatlichung

- United Internet AG: Zukäufe durch Ralph Dommermuth

- Vantage Towers AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, sehr geringer Streubesitz, derzeit Blockade durch Singer/Elliott

- va-Q-tec AG: Zusammenschlussvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot

- VIB Vermögen AG: Mehrheitsbeteiligung der DIC Asset AG

- VSM · Vereinigte Schmirgel- und Maschinen-Fabriken Aktiengesellschaft: delistet, geringer Streubesitz

- WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft: Spruchverfahren zum BuG, geringer Streubesitz

- Westag AG (bisher: WESTAG & GETALIT AG): geringer Streubesitz, Rückkaufangebot
 
- Wild Bunch AG: Squeeze-out zunächst abgesagt (?)

- Württembergischen Lebensversicherung AG

- Your Family Entertainment AG

- Zapf Creation AG: Delisting Ende 2018, geringer Streubesitz

- ZEAG Energy AG: geringer Streubesitz

- zooplus SE: erfolgreiches Übernahmeangebot, sehr geringer Streubesitz

Die Liste ist nicht abschließend und beruht auf einer subjektiven Einschätzung. Über Anregungen und weitere "Nominierungen" freuen wir uns.

(unverbindlich, keine Anlage- oder Rechtsberatung)
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Freitag, 6. Oktober 2023

LS INVEST AG: Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen Beschlussfassung bezüglich der Geltendmachung von Ersatzansprüchen

LS INVEST AG
Duisburg

Bekanntmachung nach § 246 Abs. 4 AktG

Gemäß § 246 Abs. 4 AktG gibt der Vorstand der LS INVEST AG bekannt, dass von einer Aktionärin eine aktienrechtliche Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben worden ist, die unter dem Aktenzeichen 33 O 74/23 beim Landgericht Düsseldorf, 3. Kammer für Handelssachen, anhängig ist. Die Klägerin beantragt mit ihrer Klage:
 
„1. Der Beschluss der Hauptversammlung der Beklagten vom 22. Juni 2023
 
a. zu Tagesordnungspunkt 9.1 Unterpunkt 1 betreffend den Antrag der Newinvest Asset Beteiligungs GmbH auf (Erneute) Beschlussfassung über die Geltendmachung von Ersatzansprüchen, § 147 Abs. 1 AktG ─ gegen die (ehemaligen) Vorstandsmitglieder Gonzalo Javier Betancor Bohn sowie Jordi Llinas Serra,
 
b. zu Tagesordnungspunkt 9.1 Unterpunkt 2 betreffend den Antrag der Newinvest Asset Beteiligungs GmbH auf (Erneute) Beschlussfassung über die Geltendmachung von Ersatzansprüchen, § 147 Abs. 1 AktG ─ gegen die (z.T. ehemaligen Aufsichtsratsmitglieder) Santiago de Armas Farina, Dr. Hans Vieregge, Francisco Lopez Sanchez, Roberto Lopez Sanchez, Antonio Rodriguez Perez sowie Augustin Manrique de Lara y Benitez de Lugo,
 
c. zu Tagesordnungspunkt 9.1 Unterpunkt 3 betreffend den Antrag der Newinvest Asset Beteiligungs GmbH auf (Erneute) Beschlussfassung über die Geltendmachung von Ersatzansprüchen, § 147 Abs. 1 AktG ─ und gegen die herrschenden Unternehmen bzw. Personen, die die jeweiligen Geschäfte/Maßnahmen veranlasst haben: Creativ Hotel Buenaventura S.A.U., Lopesan Touristik S.A., Hijos de Francisco Lopez Sanchez S.A. sowie Invertur Helsan S.L.U. sowie Herrn Eustasio Lopez Gonzalez, Spanien,
 
und
 
d. zu Tagesordnungspunkt 9.2 betreffend den Antrag der Newinvest Asset Beteiligungs GmbH auf Bestellung eines besonderen Vertreters, § 147 Abs. 2 AktG
 
wird jeweils für nichtig erklärt;
 
hilfsweise: die Nichtigkeit der vorgenannten Beschlüsse wird festgestellt.“
 
Ein Termin wurde noch nicht anberaumt. 
 
Duisburg, im September 2023
 
LS INVEST AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 6. Oktober 2023

LS INVEST AG: Nichtigkeitsklage gegen einen Hauptversammlungsbeschluss (Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen den besonderen Vertreter)


LS INVEST AG
Duisburg

Bekanntmachung nach § 246 Abs. 4 AktG

Gemäß § 246 Abs. 4 AktG gibt der Vorstand der LS INVEST AG bekannt, dass von einer Aktionärin eine aktienrechtliche Nichtigkeits-, hilfsweise Anfechtungs-, sowie höchst hilfsweise (negative) Feststellungsklage erhoben worden ist, die unter dem Aktenzeichen 33 O 76/23 beim Landgericht Düsseldorf, 3. Kammer für Handelssachen, anhängig ist. Die Klägerin beantragt mit ihrer Klage:

„I. festzustellen, dass der in der Hauptversammlung der Beklagten vom 22. Juni 2023 nach der Beschlussfeststellung des Versammlungsleiters gefasste nachfolgende Beschluss zu Punkt 7.3 der Tagesordnung nichtig ist:

„Es wird in (analoger) Anwendung von § 147 Abs. 1 S. 1 AktG der Beschluss gefasst, sämtliche Ersatzansprüche gegen den besonderen Vertreter Dr. Norbert Knüppel aus und im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Besonderer Vertreter geltend zu machen, insbesondere in Bezug auf die Einleitung mehrerer nicht notwendiger einstweiliger Verfügungsverfahren sowie die Mandatierung von nahestehenden Kanzleien, fehlerhafte Prüfungen und Anerkenntnisse von Honorarforderungen sowie die Erhebung einer aussichtslosen Schadensersatzklage in Höhe von EUR 9,204 Mio. vor dem Landgericht Duisburg.“

II. Hilfsweise zu Klageantrag I. beantragen wir,den im Klageantrag I genannten Beschluss für nichtig zu erklären,

höchst hilfsweise, die Unwirksamkeit des Beschlusses festzustellen.“

Ein Termin wurde noch nicht anberaumt.

Duisburg, im September 2023

LS INVEST AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 6. Oktober 2023

Steinhoff International Holdings N.V. in liquidatie: Liquidation am 13. Oktober 2023 - Aktien werden wertlos

Veröffentlichung einer Insiderinformation

It is the intention of the liquidators of Steinhoff International Holdings N.V. in liquidatie (“SIHNV”) that SIHNV will be finally liquidated on Friday, 13 October 2023 from which date SIHNV and its shares shall cease to exist.

The Company has a primary listing on the Frankfurt Stock Exchange and a secondary listing on the JSE Limited.

Stellenbosch
6 October 2023

Contact:
Steinhoff International Holdings N.V.
Investor Relations
Phone: +27 21 808 0700
E-mail: investors@steinhoffinternational.com 

Squeeze-out bei der UBS Europe SE eingetragen: 84 freie Aktien übertragen

 von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Die außerordentliche Hauptversammlung der UBS Europe SE am 29. August 2023 hatte die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre gegen eine Barabfindung in Höhe von 7,25 Euro je Aktie auf die Muttergesellschaft UBS AG (mit Sitzen in Zürich und Basel) beschlossen. Der Squeeze-out wurde nunmehr am 14. September 2023 in das Handelsregister des Amtsgericht Frankfurt am Main eingetragen und damit wirksam.

Die UBS Europe SE entstand aus einem 2016 erfolgten Zusammenschluss mehrerer UBS-Landesgesellschaften auf die UBS Deutschland AG. Laut Angabe in der Hauptversammlungseinladung gab es lediglich noch 84 freie Aktien (die von der verschmolzenen französischen UBS-Tochtergesellschaft stammen sollen), so dass die gesamte zu zahlende Barabfindung lediglich EUR 609,- beträgt. UBS Europe SE wird dabei mit fast EUR 3,234 Milliarden bewertet.

https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/07/squeeze-out-der-letzten-84-freien.html

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • Aareal Bank AG: Delisting-Erwerbsangebot zu EUR 33,20

  • ADLER Real Estate AG: Squeeze-out zu EUR 8,76 je Aktie zugunsten der Adler Group S.A., Hauptversammlung am 28. April 2023, Eintragung bislang durch Anfechtungsklagen verzögert, Gerichtsentscheidung über Freigabe bis Oktober erwartet 
  • Aves One AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, HV wohl im November 2023
  • Biotest AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, übernahmerechtlicher Squeeze-out der Stammaktien beantragt, erstinstanzlich vom LG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 27. Oktober 2022 gebilligt, nach Beschwerden bevorstehende abschließende Entscheidung durch das OLG Frankfurt am Main (Az. 20 WPüG 1/23)

  • Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt

  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): Übernahmeangebot zu EUR 16,75
  • Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA: Verschmelzung auf die FinLab AG (Umtauschverhältnis: Für 12 Heliad-Aktien 5 FinLab-Aktien), Hauptversammlung am 16. August 2023

  • Kabel Deutschland Holding AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Vodafone Vierte Verwaltungs AG, Hauptversammlung am 8. September 2023 in Düsseldorf

  • MISTRAL Media AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 22. September 2023

  • OHB SE: Übernahmeangebot zu EUR 44,-, geplantes Delisting
  • onoff AG: Squeeze-out zugunsten der SpiraTec AG zu EUR 2,25 je Aktie, Eintragung am 23. August 2023
  • Petro Welt Technologies AG: Squeeze-out zu EUR 2,20 je Aktie, Eintragung am 4. August 2023
  • POLIS Immobilien AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 30. August 2023
  • SLM Solutions AG (jetzt: Nikon SLM Solutions AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung am 1. September 2023 (Fristablauf am 1. Dezember 2023)

  • Software AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Mosel Bidco SE/Silver Lake

  • Studio Babelsberg AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Kino BidCo GmbH (TPG Real Estate Partners/Cinespace Studios) als herrschender Gesellschaft, Eintragung des Beschlusses zunächst durch Anfechtungsklagen verzögert, Eintragung am 24. August 2023 (Fristablauf am 24. November 2023)

  • SYNLAB AG: Übernahmeangebot zu EUR 10,-
  • va-Q-tec AG: Zusammenschlussvereinbarung und erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting-Erwerbsangebot, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Hauptversammlung am 29. August 2023
  • vOffice SE: Squeeze-out, Hauptversammlung am 31. August 2023

(Angaben ohne Gewähr) 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Donnerstag, 5. Oktober 2023

SYNLAB AG: Cinven/Ephios Luxembourg S.à r.l. hält bereits 78,75 % des Grundkapitals

Entsprechend einer heute Abend (6. Oktober 2023) von der SYNLAB AG veröffentlichten Stimmrechtsmitteilung hält Cinven/Ephios Luxembourg S.à r.l. bereits 78,75 % des Grundkapitals. Cinven hatte am 29. September 2023 mitgeteilt, sich durch bereits direkt gehaltene Aktien, unwiderrufliche Andienungsverpflichtungen und Rückbeteiligungsvereinbarungen rund 79 % des Grundkapitals und rund 80 % der Stimmrechte der SYNLAB AG gesichert zu haben. Gleichzeitig war ein Übernahmeangebot für SYNLAB-Aktien angekündigt worden. Informationen hierzu werden auf folgender Website veröffentlicht: https://www.ephios-offer.com/

GERRY WEBER International AG: Amtsgericht Essen verlegt Termin zur Verkündung einer Entscheidung über die Bestätigung des Restrukturierungsplans auf den 25.10.2023

Im Rahmen der Restrukturierungssache der GERRY WEBER International AG, Neulehenstr. 8, 33790 Halle, teilt die Gesellschaft mit, dass das Amtsgericht Essen den Termin zur Verkündung einer Entscheidung über die Bestätigung des Restrukturierungsplans der Gesellschaft auf Mittwoch, den 25.10.2023, 13:00 Uhr, Zimmer 156 im Hauptgebäude des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen verlegt hat. 

Biotest AG: Erhöhung der EBIT Prognose

Ad-hoc-MITTEILUNG

Dreieich, 05. Oktober, 2023. Vor dem Hintergrund der zwischen der Biotest AG, Dreieich, Deutschland und Grifols, S.A., Barcelona, Spanien geschlossenen Verträge, die u.a. eine Technologietransfer- und Lizenzvereinbarung beinhalten, hatte der Vorstand der Biotest AG im April 2023 ein EBIT prognostiziert, das möglicherweise 100 Mio. € übersteigen kann. Der Vorstand geht nach derzeitigen Erkenntnissen davon aus, dass das EBIT für das Geschäftsjahr 2023 in einer Größenordnung von 130 - 170 Mio. € liegen wird. Eine genauere Festlegung hängt von der Umsatz- und Ergebnisrealisierung der finalen Projekt-Meilensteine ab.

Der Vorstand strebt für das Geschäftsjahr 2023 ohne Berücksichtigung der Umsätze aus der Technologietransfer- und Lizenzvereinbarung weiterhin an, die Umsätze gegenüber 2022 im mittleren einstelligen Prozentbereich zu erhöhen. Diese Umsatzausweitung ist möglich durch die Inbetriebnahme der Yimmugo®-Produktionsanlage innerhalb von Biotest Next Level. Der Vorstand schließt negative Umsatzeinflüsse in Folge von möglichen konjunkturbedingten Nachfragerückgängen und länderspezifischen Einsparungen im Gesundheitswesen nicht aus.

Biotest Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Mittwoch, 4. Oktober 2023

RENK Group AG verschiebt geplanten Börsengang

NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERBREITUNG ODER BEKANNTMACHUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN, SÜDAFRIKA ODER EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER DIE VERBREITUNG ODER BEKANNTMACHUNG RECHTSWIDRIG WÄRE

Ad-hoc Mitteilung der RENK Group AG

Augsburg, 4. Oktober 2023. Die RENK Group AG und ihre Aktionärin Rebecca BidCo S.à r.l., eine Holding-Gesellschaft, die sich mehrheitlich im Besitz des Fonds „Triton V“ der Beteiligungsgesellschaft Triton befindet, haben heute beschlossen, den geplanten Börsengang der RENK Group AG zu verschieben. In den letzten Tagen hat sich das Marktumfeld spürbar eingetrübt.

Der Handelsstart der Aktien der RENK Group AG im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse war für Donnerstag, den 5. Oktober 2023 geplant. Die Option eines Börsengangs zu einem späteren Zeitpunkt wird von der Gesellschaft und der Aktionärin geprüft.

WICHTIGE INFORMATION

Die hier enthaltenen Informationen stellen weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf dar, noch soll ein Verkauf der hier genannten Wertpapiere in einer Jurisdiktion erfolgen, in der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf vor der Registrierung, der Befreiung von der Registrierungspflicht oder nach der Einordnung gemäß den Wertpapiergesetzen einer Jurisdiktion gesetzlich unzulässig wäre.   (...)

Kaufangebot für VSM-Aktien zu EUR 175,-

Zündwarenfabrik Starcke GmbH & Co. KG
Melle

Weitere Bieter: Pferd Rüggeberg GmbH, Marienheide

Öffentliches Kaufangebot an die Inhaber der von der Firma Vereinigte Schmirgel- und Maschinen-Fabriken AG (VSM AG) ausgegebenen Aktien mit der WKN 763700

Die beiden Hauptaktionäre der Firma: Vereinigte Schmirgel- und Maschinen-Fabriken AG (VSM AG) in Hannover sind bereit, Aktien der VSM AG (WKN 763700) ganz oder teilweise zu einem Preis von 175,00 Euro/Stück anzukaufen.

Sofern Interesse an einem Verkauf der Aktien besteht, wenden Sie sich bitte an:

Pferd Rüggeberg GmbH
z. Hd. Herrn Jörn Bielenberg
Hauptstraße 13
51709 Marienheide
+49 (2264) 9 - 216

oder

Zündwarenfabrik Starcke GmbH & Co. KG
z. Hd. Herrn Peter Alfer
Markt 10
49324 Melle
+49 (5422) 966 - 327

Beide Firmen sind Hauptaktionäre der VSM AG.

Es bleibt den Aktionären überlassen, welcher Firma sie ihre Aktien anbieten. Das Angebot wird umgehend angenommen.Das Angebot ist befristet bis 30.09.2024.

Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: www.starcke.de
im Internet unter: www.pferd.com

Melle, 21.09.2023

Zündwarenfabrik Starcke GmbH & Co. KG

Quelle: Bundesanzeiger vom 26. September 2023

Bieterin Mosel Bidco SE/Silver Lake kauft weitere Software-Aktien

Mosel Bidco SE
München

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)


DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB VON ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Die Mosel Bidco SE ("Bieterin"), Elbestraße 31-33, 45478 Mülheim an der Ruhr, Deutschland, hat am 17. Mai 2023 die Angebotsunterlage ("Angebotsunterlage") für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot ("Übernahmeangebot") an die Aktionäre der Software Aktiengesellschaft ("SAG"), Darmstadt, Deutschland, zum Erwerb ihrer auf den Namen lautenden Stückaktien der SAG mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie (ISIN: DE000A2GS401) ("SAG-Aktien") gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 32,00 je SAG-Aktie veröffentlicht. Am 13. Juni 2023 hat die Bieterin eine Angebotsänderung veröffentlicht mit der die Bieterin auf die in Ziffer 12.1.1 (Mindestannahmeschwelle) der Angebotsunterlage beschriebene Angebotsbedingung verzichtet hat. Die verlängerte Frist für die Annahme dieses Übernahmeangebots endete am 28. Juni 2023, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). Die weitere Annahmefrist gemäß § 16 Abs. 2 WpÜG begann am 4. Juli 2023 und endete am 17. Juli 2023, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). Das Übernahmeangebot wurde am 28. September 2023 vollzogen.

Am 29. September 2023 hat die Bieterin durch Vollzug eines am 16. August 2023 geschlossenen Aktienkaufvertrags (s. Bekanntmachung vom 17. August 2023) 580.000 SAG-Aktien erworben, was einem Anteil von etwa 0,78 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der SAG entspricht. Die gewährte Gegenleistung je SAG-Aktie beträgt EUR 32,00.

Ebenfalls am 29. September 2023 hat die Bieterin einen Aktienkaufvertrag über den Erwerb von 1.442.562 SAG-Aktien, was einem Anteil von etwa 1,95 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der SAG entspricht, abgeschlossen. Die vereinbarte Gegenleistung je SAG-Aktie beträgt EUR 32,00. Der Aktienkaufvertrag wird voraussichtlich am 5. Oktober 2023 vollzogen werden.

Am 2. Oktober 2023 hat die Bieterin durch Vollzug eines am 2. August 2023 geschlossenen Aktienkaufvertrags (s. Bekanntmachung vom 3. August 2023) 5.100 SAG-Aktien erworben, was einem Anteil von etwa 0,01 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der SAG entspricht. Die gewährte Gegenleistung je SAG-Aktie beträgt EUR 32,00.

Mülheim an der Ruhr, 2. Oktober 2023

Mosel Bidco SE

Wichtiger Hinweis:


Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 23 Abs. 2 WpÜG und stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von SAG-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Veröffentlichung gestatteten Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von SAG-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten. (...)

Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: https://offer-2023.com
im Internet am: 02.10.2023.

Mülheim an der Ruhr, den 2. Oktober 2022

Mosel Bidco SE

Quelle: Bundesanzeiger vom 2. Oktober 2023


____________

Anmerkung der Redaktion:

Die erfolgreiche Bieterin Silver Lake liegt damit bei der Software AG knapp unter der Schwelle von 90 %, bei dessen Überschreiten ein verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out möglich ist.

Adler Group gibt voraussichtliches Vollzugsdatum der neuen Schuldverschreibung bekannt und ist in fortgeschrittenen und konstruktiven Gesprächen mit potenziellen Abschlussprüfern

Corporate News

Luxemburg, 4. Oktober 2023 - Die Adler Group S.A. („Adler Group“) gibt bekannt, dass vorbehaltlich der üblichen Vollzugsbedingungen, die Platzierung ihrer €191.000.000 neuen Schuldverschreibung am Montag, den 9. Oktober 2023, vollzogen wird.

Im Zusammenhang mit der Platzierung der neuen Schuldverschreibung gibt Adler Group außerdem bekannt, dass sie in fortgeschrittenen und konstruktiven Gesprächen mit potenziellen Abschlussprüfern bezüglich der Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses der Adler Group S.A. für die Geschäftsjahre 2022 und 2023 ist.

Wie bereits in der letzten Ergebnismitteilung der Adler Group erwähnt, sind in die Diskussionen verschiedene Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zur Durchführung sogenannter Teilbereichsprüfungen („component audit“) involviert, einschließlich einer lokalen luxemburgischen Gesellschaft, die für die Gesamtprüfung verantwortlich sein würde, und mehrere lokale deutsche Gesellschaften.

Es ist überwiegend wahrscheinlich, dass Adler Group mit den jeweiligen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vertragliche Vereinbarungen abschließen wird, aber es sind noch nicht alle Bedingungen hierfür erfüllt. Adler Group wird die Öffentlichkeit zeitnah informieren, sobald die Bedingungen erfüllt sind und ein Update zu den nächsten Schritten geben, einschließlich der Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung.

Adler Group S.A. ist in fortgeschrittenen und konstruktiven Gesprächen mit potenziellen Abschlussprüfern

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Luxemburg, 4. Oktober 2023 – Die Adler Group S.A. ist in fortgeschrittenen und konstruktiven Gesprächen mit potenziellen Abschlussprüfern bezüglich der Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses der Adler Group S.A. für die Geschäftsjahre 2022 und 2023.

Ob Bestellungen stattfinden, ist derzeit noch offen. Diese bedürfen der Zustimmung des Verwaltungsrats und der Hauptversammlung der Adler Group S.A.

Beta Systems Software AG: Wertpapiertechnische Umsetzung der Abspaltung der Latonba AG

UNTERNEHMENSMITTEILUNG

Berlin, 4. Oktober 2023 – In Ergänzung zu der Unternehmensmitteilung vom 28. September 2023 und der Zuteilungsbekanntmachung im Bundesanzeiger vom 2. Oktober 2023 teilt die Beta Systems Software AG (BSS, ISIN DE000A2BPP88) mit, dass durch den Zentralverwahrer (Clearstream Banking AG, Frankfurt/Main) der für die wertpapiertechnische Abwicklung der Abspaltung der Latonba AG relevante Ex-Tag nunmehr auf den 6. Oktober 2023 festgelegt wurde. Record-Date ist der 9. Oktober 2023; die Zuteilung der Aktien an der Latonba wird am 10. Oktober 2023 (Zahlbarkeitstag) erfolgen. In der Zuteilungsbekanntmachung war zunächst noch der 3. Oktober 2023 als Ex-Tag vorgesehen.

Scherzer & Co. AG: Net Asset Value zum 30.09.2023

Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG zum 30.09.2023

Der Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG beträgt unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft per 30.09.2023 3,14 Euro je Aktie. Auf Basis eines Kursniveaus von 2,50 Euro notiert die Scherzer & Co. AG damit etwa 20,38% unter dem Inventarwert vom 30.09.2023. Es wird darauf hingewiesen, dass der hier ermittelte Wert nicht auf geprüften Abschlusszahlen basiert. Nachbesserungsrechte und eventuell anfallende Steuern werden in der Portfoliobewertung nicht berücksichtigt.

Zum Portfolio:

Die zehn größten Aktienpositionen der Gesellschaft zum 30. September 2023 sind (geordnet nach Positionsgröße auf Basis der aktuellen Kurse):

Allerthal-Werke AG,
Rocket Internet SE,
Lotto24 AG,
K+S AG,
Weleda AG PS,
Data Modul AG,
Horus AG,
RM Rheiner Management AG,
ZEAL Network SE,
AG für Erstellung billiger Wohnhäuser in Winterthur.

1&1 AG: Die Beteiligung am Telekommunikationsanbieter wurde im Nachgang der langfristigen 5G-National-Roaming-Partnerschaft mit Vodafone auch über Derivate auf ein Äquivalent von 400.000 Aktien aufgestockt.

Online-Apotheken: Die Beteiligung an der Redcare Pharmacy N.V. (ehemalige Shop Apotheke Europe) wurde aufgrund der besseren Positionierung im Wachstumsmarkt der Online-Apotheken aufgestockt, dagegen wurden die Aktien des Wettbewerbers DocMorris verkauft.

Rocket Internet AG: Die niedrige Bewertung wurde zum Ausbau der Beteiligung genutzt.

Kabel Deutschland Holding AG: Die Scherzer & Co. AG hat ihre Aktien nahezu vollständig veräußert.

Der Vorstand