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Freitag, 6. Oktober 2023

LS INVEST AG: Nichtigkeitsklage gegen einen Hauptversammlungsbeschluss (Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen den besonderen Vertreter)


LS INVEST AG
Duisburg

Bekanntmachung nach § 246 Abs. 4 AktG

Gemäß § 246 Abs. 4 AktG gibt der Vorstand der LS INVEST AG bekannt, dass von einer Aktionärin eine aktienrechtliche Nichtigkeits-, hilfsweise Anfechtungs-, sowie höchst hilfsweise (negative) Feststellungsklage erhoben worden ist, die unter dem Aktenzeichen 33 O 76/23 beim Landgericht Düsseldorf, 3. Kammer für Handelssachen, anhängig ist. Die Klägerin beantragt mit ihrer Klage:

„I. festzustellen, dass der in der Hauptversammlung der Beklagten vom 22. Juni 2023 nach der Beschlussfeststellung des Versammlungsleiters gefasste nachfolgende Beschluss zu Punkt 7.3 der Tagesordnung nichtig ist:

„Es wird in (analoger) Anwendung von § 147 Abs. 1 S. 1 AktG der Beschluss gefasst, sämtliche Ersatzansprüche gegen den besonderen Vertreter Dr. Norbert Knüppel aus und im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Besonderer Vertreter geltend zu machen, insbesondere in Bezug auf die Einleitung mehrerer nicht notwendiger einstweiliger Verfügungsverfahren sowie die Mandatierung von nahestehenden Kanzleien, fehlerhafte Prüfungen und Anerkenntnisse von Honorarforderungen sowie die Erhebung einer aussichtslosen Schadensersatzklage in Höhe von EUR 9,204 Mio. vor dem Landgericht Duisburg.“

II. Hilfsweise zu Klageantrag I. beantragen wir,den im Klageantrag I genannten Beschluss für nichtig zu erklären,

höchst hilfsweise, die Unwirksamkeit des Beschlusses festzustellen.“

Ein Termin wurde noch nicht anberaumt.

Duisburg, im September 2023

LS INVEST AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 6. Oktober 2023

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