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Mittwoch, 27. Mai 2026

Anfechtungsklage gegen Hauptversammlungsbeschlüsse der Karwendelbahn-Aktiengesellschaft

Karwendelbahn-Aktiengesellschaft
Mittenwald

WKN: 825760
ISIN: DE0008257601

Bekanntmachung der Erhebung einer Anfechtungsklage
gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG und § 249 Abs. 1 AktG

Die Karwendelbahn AG gibt gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG bekannt, dass die Aktionäre Karl-Walter Freitag, Stoewer-Werke AG i.L., Riebeck-Brauerei von 1862 GmbH und Reichsquell Brauerei Bürgerliches Brauhaus GmbH i.L. eine Anfechtungsklage gegen die Beschlussfassung der Bestellung von Herrn Patrick Kenntner zum Versammlungsleiter der Hauptversammlung am 26.02.2026 sowie zu TOP 2 der Hauptversammlung am 26.02.2026 erhoben haben. Hilfsweise, dass festgestellt wird, dass der Beschluss nichtig ist. Äußerst hilfsweise, dass der Beschluss unwirksam ist.

Die Klage ist beim Landgericht München I - Abteilung für Zivilsachen - unter dem Aktenzeichen 5 HK O 3259/26 anhängig.

Ein Termin zur Güteverhandlung ist noch nicht bestimmt worden.

Mittenwald, im Mai 2026
Karwendelbahn AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 26. Mai 2026

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