Die Beschlussvorlage hierzu lautet:
"Die auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft (Minderheitsaktionäre) werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a ff. Aktiengesetz) gegen Gewährung einer von der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 183205 (Hauptaktionärin), zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von 21,16 € für je eine auf den Namen lautende A-Aktie und in Höhe von 40,31 € für je eine auf den Namen lautende S-Aktie auf die Hauptaktionärin übertragen."
Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind die folgenden Unterlagen über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich:
- Der Entwurf des Übertragungsbeschlusses,
- die Jahresabschlüsse der Gesellschaft, die Konzernabschlüsse sowie die zusammengefassten Lageberichte des Konzerns für die Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025,
- der Übertragungsbericht der PoH mit seinen Anlagen (einschließlich des Bewertungsgutachtens der ValueTrust Financial Advisors Deutschland GmbH sowie der Gewährleistungserklärung der Commerzbank AG) und
- der Prüfungsbericht der gerichtlich bestellten ADKL über die sachverständige Prüfung der Angemessenheit der festgesetzten Barabfindung.
Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
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