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Sonntag, 31. Mai 2026

Kommission leitet eingehende Untersuchung zu drittstaatlichen Subventionen in Bezug auf geplante Übernahme von CECONOMY durch JD.com ein

Pressemitteilung  28.05.2026  

Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um die geplante Übernahme der CECONOMY AG (im Folgenden „CECONOMY“) durch das Unternehmen JD.com, Inc. (im Folgenden „JD.com“) auf der Grundlage der Verordnung über drittstaatliche Subventionen zu prüfen. Die Kommission hat gegenwärtig Bedenken, dass JD.com möglicherweise drittstaatliche Subventionen erhalten hat, die den EU-Binnenmarkt verzerren könnten.

JD.com ist Teil einer Unternehmensgruppe, die im Einzelhandel tätig ist und einen Marktplatz für elektronischen Handel in der Volksrepublik China betreibt. Das deutsche Einzelhandelsunternehmen CECONOMY betreibt stationäre Ladengeschäfte und Onlineshops, in denen es in erster Linie Unterhaltungselektronik und Haushaltsgeräte verkauft.

Gegenwärtige Bedenken der Kommission

Die Vorprüfung ergab, dass JD.com möglicherweise drittstaatliche Subventionen erhalten hat, die den EU-Binnenmarkt verzerren. Dazu gehören Finanzierungen zu Vorzugsbedingungen, Steueranreize und Zuschüsse, die von Akteuren gewährt wurden bzw. werden, die möglicherweise der Volksrepublik China zuzurechnen sind.

Insbesondere hat die Kommission vorläufige Bedenken geäußert, dass die mutmaßlichen drittstaatlichen Subventionen JD.com unter Umständen in die Lage versetzt haben, Bedingungen anzubieten, die die Verhandlungen zur Übernahme von CECONOMY verzerrt haben könnten. Die Kommission hat ferner Bedenken, dass das Vorhaben das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen in die Lage versetzen könnte, Investitions- und Geschäftsstrategien zu verfolgen, die sich auf die Wettbewerbsbedingungen im EU-Binnenmarkt auswirken.

Im Rahmen ihrer eingehenden Prüfung wird die Kommission insbesondere untersuchen,

  • ob die drittstaatlichen Subventionen, die JD.com möglicherweise erhalten hat, das Ergebnis des Übernahmeverfahrens insbesondere dadurch verzerrt haben, dass JD.com in die Lage versetzt wurde, einen hohen Preis zu bieten und die wirtschaftlichen Tätigkeiten und den Wachstumsplan von CECONOMY durch seine eigenen technologischen und logistischen Fähigkeiten zu unterstützen;
  • ob diese mutmaßlichen drittstaatlichen Subventionen die Wettbewerbsposition des aus dem Zusammenschluss hervorgehenden Unternehmens verbessern und negative Auswirkungen auf den Binnenmarkt in Bezug auf seine Tätigkeiten nach dem Zusammenschluss haben könnten.

Das Vorhaben wurde am 17. April 2026 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. Nun muss die Kommission innerhalb von 90 Arbeitstagen, also spätestens am 2. Oktober 2026, einen Beschluss erlassen. Das eingeleitete Prüfverfahren wird ergebnisoffen geführt.

Unternehmen und Produkte

Bei dem auf den Kaimaninseln ansässigen Unternehmen JD.com handelt es sich um eine an der Nasdaq und der Hongkonger Börse notierte Holdinggesellschaft, die einer Unternehmensgruppe vorsteht, die im Einzelhandel tätig ist, einen Marktplatz für elektronischen Handel in der Volksrepublik China betreibt sowie Logistik- und Technologiedienstleistungen erbringt.

Das deutsche Unternehmen CECONOMY ist im Einzelhandel mit Unterhaltungselektronik und Haushaltsgeräten tätig. Die wichtigsten Marken des Unternehmens sind MediaMarkt, MediaWorld und Saturn, die in mehreren Mitgliedstaaten Onlinehandel und stationäre Einzelhandelsgeschäfte betreiben.  

Das Verfahren nach der Verordnung über drittstaatliche Subventionen

Die Verordnung über drittstaatliche Subventionen gilt seit dem 13. Juli 2023. Auf ihrer Grundlage kann die Kommission durch drittstaatliche Subventionen verursachte Verzerrungen angehen, um faire Wettbewerbsbedingungen für alle im Binnenmarkt tätigen Unternehmen zu gewährleisten, während die EU gleichzeitig offen für Handel und Investitionen bleibt.

Die Verordnung sieht vor, dass Unternehmen Zusammenschlüsse bei der Kommission anmelden müssen, wenn mindestens eines der fusionierenden Unternehmen, das erworbene Unternehmen oder das Gemeinschaftsunternehmen in der EU niedergelassen ist und in der EU einen Umsatz von mindestens 500 Mio. EUR erzielt und wenn die beteiligten Unternehmen in den drei Jahren vor dem Zusammenschluss von Drittstaaten finanzielle Zuwendungen von insgesamt mehr als 50 Mio. EUR erhalten haben.

Am Ende ihrer bis zu 90 Arbeitstage währenden eingehenden Prüfung kann die Kommission i) Verpflichtungszusagen des Unternehmens annehmen, wenn diese die Verfälschung des Wettbewerbs vollständig und wirksam beseitigen, ii) den Zusammenschluss untersagen oder iii) beschließen, keine Einwände zu erheben.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zu dieser Wettbewerbssache werden auf der Website der GD Wettbewerb im öffentlich zugänglichen Register der Kommission unter der Nummer FS.100253 veröffentlicht.

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