von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das seit 2014 laufende Spruchverfahren zu dem Squeeze-out der Minderheitsaktionäre bei der Generali Deutschland Holding AG konnte nunmehr mit einer deutlichen Erhöhung der Barabfindung abgeschlossen werden. Das OLG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 6. Mai 2026 die Barabfindung auf EUR 130,67 je Generali-Deutschland-Aktie festgesetzt (+ 21,25 %). Die den Squeeze-out zu ihren Gunsten betreibende Antragsgegnerin, die Assicurazioni Generali S.p.A., hatte eine Barabfindung in Höhe von lediglich EUR 107,77 je Generali-Deutschland-Aktie angeboten. Der Nachbesserungsbetrag in Höhe von EUR 22,90 je Stückaktie ist mit 5%-Punkten über den Basiszinssatz zu verzinsen (was bei mehr als 12 Jahren einen erheblichen Betrag ausmacht).
Das OLG folgt im Wesentlichen den Feststellungen des Landgerichts und des von diesem gerichtlich bestellten Sachverständige, Wirtschaftsprüfer StB Dipl.-Kfm. Andreas Creutzmann (c/o IVA VALUATION & ADVISORY AG). Mit Berücksichtigung differenzierter Gewinnzuweisungen bei den Beteiligungen DVAG und GFM Generali Fund Management kam er auf den nunmehr vom OLG festgesetzten Betrag von EUR 130,67, während sich ohne Berücksichtigung der Unterschiede ein Wert von EUR 135,99 je Aktie ergibt (der vom LG Köln für richtig gehaltene, etwas höhere Betrag).
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Klocke, Köln
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