von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem 2020 erfolgten Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der früheren comdirect bank Aktiengesellschaft zugunsten der COMMERZBANK AG hatte das Landgericht Itzehoe mit Beschluss vom 16. März 2026 die Spruchanträge auf Festsetzung einer höheren Abfindung als die von der Antragsgegnerin angebotenen EUR 12,75 je comdirect-Aktie zurückgewiesen. Mehrere Antragsteller hielten dies nicht für überzeugend und haben gegen den Beschluss Beschwerden eingelegt. Das Landgericht hat diesen mit Beschluss vom 8. Mai 2026 nicht abgeholfen (mit einem kurzen Verweis auf die in dem angefochtenen Beschluss genannten Gründe). Die Akten werden nunmehr dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht (9. Zivilsenat) vorgelegt.
LG Itzehoe, Beschluss vom 16. März 2026, Az. 8 HKO 29/20Coriolix Capital GmbH u.a. ./. COMMERZBANK AG
100 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Dirk Unrau, 24114 Kiel
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf (RA Dr. Hartwin Bungert, RA´in Dr. Petra Mennicke)
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