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Sonntag, 24. Mai 2026

Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der Vattenfall Europe AG: Verfahren vor dem Kammergericht verzögert sich

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem bereits seit 2008 laufenden Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Vattenfall Europe AG hatte das LG Berlin II mit Beschluss vom 26. November 2024 die Barabfindung auf EUR 60,55 erhöht. Laut dem Übertragungsbeschluss sollten die Minderheitsaktionäre eine Barabfindung in Höhe von lediglich EUR 42,77 erhalten. Die Antragsgegnerin hatte sich in Prozessvergleichen verpflichtet, zusätzlich zu der Barabfindung eine Zuzahlung von EUR 14,23 je auf den Inhaber lautende Stückaktie zu leisten, insgesamt somit EUR 57,00. Gegenüber diesem Betrag bedeutet die Erhöhung auf EUR 60,55 eine Anhebung um 6,23 % (bzw. 41,57 % gegenüber den ursprünglich angebotenen EUR 42,77). 

Sowohl die Antragsgegnerin Vattenfall AB wie auch einige Antragsteller hatten Beschwerden gegen die erstinstanzliche Entscheidung eingelegt. Das Landgericht hat diesen Beschwerde mit Beschluss vom 7. Oktober 2025 nicht abgeholfen und die Sache dem Kammergericht (dem Oberlandesgericht für Berlin) vorgelegt. 

Das Kammergericht hat nunmehr mitgeteilt, dass Gelegenheit zu Erwiderung auf das Vorbingen der jeweiligen Beschwerdeführer bis zum 1. Dezember 2026 bestehe. Aufgrund der angespannten Geschäftslage des Senats und insbesondere zahlreicher bereits anhängiger umfangreicher aktienrechtlicher Spruchverfahren sei mit einer Entscheidung über die Beschwerden nicht vor Ablauf von 24 Monaten zu rechnen (und damit frühestens 20 Jahre seit Verfahrenseinleitung).

KG, Az. 2 W 30/25 SpruchG
LG Berlin II, Beschluss vom 26. November 2024, Az. 102 O 86/08 AktG
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Vattenfall Aktiebolag
146 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Christoph Regierer, Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Sammler Usinger, 10623 Berlin

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