Würzburg, 20.05.2026 – Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat dasSpruchverfahren im Zusammenhang mit dem Squeeze-out der Generali Deutschland Holding AG nach mehr als zwölf Jahren rechtskräftig beendet. Die Barabfindung wurde dabei von ursprünglich 107,77 € auf 130,67 € je Aktie erhöht. Für die ehemaligen Minderheitsaktionäre ergibt sich daraus eine Nachbesserung von 22,90 € je Aktie. Zusätzlich fallen Zinsen von voraussichtlichrund 14 € je Aktie an.
Für den KR FONDS Deutsche Aktien Spezial bedeutet die Entscheidung einen positiven Ergebnisbeitrag von mehr als 1,8 Mio. €. Dies entspricht einem Performance-Impact von über 3,1 %. Generali reiht sich damit in eine Reihe sehr erfolgreicher Nachbesserungen der letzten Jahre ein. So brachten allein in den letzten zwei Jahren beispielsweise die Verfahren aus früheren Investments bei Altana knapp 700.000 €, bei Diebold Nixdorf ca. 250.000 € oder bei der Postbank rund 700.000 € ein.
Die Entscheidung zeigt erneut die Bedeutung von Nachbesserungsrechten aus deutschen Spruchverfahren im Rahmen einer langfristigen Abfindungsstrategie. Auch wenn solche Verfahren häufig viele Jahre in Anspruch nehmen, können sie erhebliche stille Reserven enthalten und einenmessbaren Beitrag zur Wertentwicklung leisten. Neben den bereits realisierten Nachbesserungen befinden sich derzeit weitere 28 Altfälle aus Strukturmaßnahmen im Portfolio. Darüber hinaus bestehen zusätzliche Nachbesserungsrechte aus Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen, die in dieser Zahl überwiegend nicht enthalten sind. Das Nachbesserungsportfolio bleibt damit auch nach dem sehr erfolgreichen Abschluss des Generali-Verfahrens breit aufgestellt.
Zudem entstehen fortlaufend neue Nachbesserungsrechte aus jüngeren Squeeze-outs und vergleichbaren Strukturmaßnahmen. Beispiele aus den vergangenen Jahren sind unter anderem PharmaSGP, About You und Aareal Bank. Die daraus resultierenden Nachbesserungsrechte werden weiterhin vorsichtig bewertet, können im Erfolgsfall jedoch deutliche zusätzliche Ergebnisbeiträge liefern.
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