Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Frankfurt am Main, 22. April 2026 – Die Frankfurter Wertpapierbörse hat die ZhongDe Waste Technology AG („Gesellschaft“) darüber informiert, dass sie den Widerspruch gegen die Entscheidung über das Delisting der Aktien der Gesellschaft zurückgewiesen hat und den von der Gesellschaft vorgelegten verbindlichen Zeitplan zur kurzfristigen Erfüllung sämtlicher Finanzberichterstattungspflichten als nicht ausreichend erachtet.
Die Frankfurter Wertpapierbörse hat bislang keinen genauen Zeitpunkt benannt, zu dem das Delisting wirksam werden soll.
Die Gesellschaft wird im bestmöglichen Interesse ihrer Aktionäre prüfen, ob gegen die Entscheidung der Frankfurter Wertpapierbörse Klage erhoben wird. In der Zwischenzeit wird die Gesellschaft weiterhin uneingeschränkt mit ihren Abschlussprüfern zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass alle noch ausstehenden Finanzberichterstattungspflichten erfüllt werden.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen