von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei dem Waggonvermieter VTG Aktiengesellschaft hatte das LG Hamburg mit Beschluss vom 21. Dezember 2023 die Barabfindung deutlich von EUR 88,11 auf EUR 102,37 angehoben (+ 16,18 %).
Gegen diese
erstinstanzliche Entscheidung wurden sowohl von der Antragsgegnerin wie auch von Antragstellerseite Beschwerden
einlegen. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG Hamburg) hat Termin zur Verhandlung auf Mittwoch, den 27. Mai 2026, 11:00 Uhr, bestimmt.
Rolle, T. u.a. ./. Warwick Holding GmbH
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