Das deutsche Restrukturierungsgesetz StaRUG wurde zum Ärger vieler Aktionäre bei der Varta AG angewendet und liegt in zwei Beschwerden dem deutschen Bundesverfassungsgericht vor. Die deutsche Bundesrechtsanwaltskammer hat nun in Ihrem Gutachten nun dessen Verfassungswidrigkeit erkannt. Grundsätzlich fehlt ein verfassungskonformer Wertersatz für Aktionäre. Die Aktionäre seien nicht gleichbehandelt, da die Zuteilung von Anteilen an Restrukturierungsgesellschafter gegen symbolische Einlagen (1 Euro) in keinem angemessenen Verhältnis zum faktischen Entzug von Minderheitsbeteiligungen stünde. Die Komplexität der Fälle würde Gerichte ohnehin zur schnellen Entscheidung drängen, was den Rechtsschutz von Kleinanlegern nicht unbedingt entspricht. Eine Entscheidung des Gerichts steht aus.
IVA Newsletter Nr. 04 / April 2026
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