von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem bereits 2022 durchgeführten verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren GxP German Properties AG, Berlin, hat das LG Berlin II nunmehr einen Termin zur Anhörung und Erörterung der Sache auf den 14. Juli 2026, 10 Uhr, anberaumt. Bei dem Termin will das Gericht die Verschmelzungs- und Barabfindungsprüferin IVC anhören, um Klarheit über die Erforderlichkeit und gegebenenfalls den Umfang einer weiteren, ergänzenden Begutachtung zu gewinnen.
Ohne bereits eine endgültige Positionierung vorzunehmen, schlägt die Kammer den Beteiligten in Vorbereitung der Anhörung vor, eine vergleichsweise Erhöhung der Abfindung auf 6,50 EUR je Stückaktie in Betracht zu ziehen.
LG Berlin II, Az. 102 O 111/22 SpruchG
Langhorst u.a. ./. Paccard eight GmbH (früher: Paccard eight AG)
42 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Johannes Deiß, NEUWERK Rechtsanwälte,
20354 Hamburg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Clifford Chance,
40215 Düsseldorf
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