LS INVEST AG
Duisburg
Bekanntmachung nach § 246 Abs. 4 AktG
Gemäß § 246 Abs. 4 AktG gibt der Vorstand der LS INVEST AG bekannt, dass von mehreren Aktionären eine aktienrechtliche Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben worden ist, die unter dem Aktenzeichen 40 O 4/26 beim Landgericht Düsseldorf, 10. Kammer für Handelssachen, anhängig ist. Die Kläger beantragen mit ihrer Klage:
"1. Der auf der Hauptversammlung der Beklagten vom 11.12.2025 zu TOP 2 gefasste Beschluss mit dem Wortlaut: „Der Bilanzgewinn in Höhe von EUR 47.382.766,53 wird in voller Höhe in die Gewinnrücklagen eingestellt“ wird für nichtig erklärt.
2. Hilfsweise: Es wird festgestellt, dass der auf der Hauptversammlung der Beklagten vom 11.12.2025 zu TOP 2 gefasste Beschluss mit folgendem Wortlaut: „Der Bilanzgewinn in Höhe von EUR 47.382.766,53 wird in voller Höhe in die Gewinnrücklagen eingestellt“ nichtig ist.“
Güte- und Verhandlungstermin wurden noch nicht anberaumt.
Duisburg, im April 2026
LS INVEST AG
Der Vorstand
Quelle: Bundesanzeiger vom 23. April 2026
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