Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
München, 21. April 2026 – Die TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG (Aktie: ISIN: DE0007501009 / WKN: 750100) hat den Versagungsvermerk des Abschlussprüfers, der Rödl Audit GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 erhalten.
Die Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2024 war von umfangreichen Diskussionen und Nachforderungen des Abschlussprüfers gegenüber Vorstand und Aufsichtsrat begleitet. Der Vorstand hat die angeforderten Unterlagen und Informationen nach den Umständen in dem ihm möglichen Umfang zur Verfügung gestellt. Hinsichtlich der Bewertung einzelner wesentlicher Sachverhalte bestanden zwischen dem Vorstand und dem Abschlussprüfer unterschiedliche Auffassungen, die im Ergebnis nicht ausgeräumt werden konnten.
Der Abschlussprüfer begründet die Versagung damit, dass er nicht in der Lage gewesen sei, ausreichende geeignete Prüfungsnachweise als Grundlage für Prüfungsurteile zu erlangen. Im Wesentlichen stützt er sich dabei auf folgende Punkte: (i) eine aus seiner Sicht fehlende aktualisierte Liquiditätsprognose und nicht ausreichend nachgewiesene Planungsannahmen zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going Concern); (ii) fehlende Nachweise zur Bewertung der wesentlichen Beteiligungspositionen, namentlich der TTL Beteiligungs GmbH im Jahresabschluss (73,5 % der Bilanzsumme) sowie der TTL Real Estate GmbH im Konzernabschluss (72,3 % der Konzernbilanzsumme), einschließlich der damit zusammenhängenden Forderungen; (iii) aus seiner Sicht unvollständige Informationen zu Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen; sowie (iv) fehlende Prüfungsnachweise zu möglichen Wertberichtigungen im Zusammenhang mit der im Nachtragsbericht dargestellten Änderung der Darlehensverträge mit der TTL Real Estate Mezzanine Investments GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main.
Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und der Konzernabschluss 2024 wurden der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 9. Dezember 2025 im aufgestellten, jedoch noch nicht geprüften und nicht gebilligten Zustand zur Kenntnis gebracht und ausführlich erläutert. Die Verzögerung der Erteilung des Prüfungsvermerks ist auf den Umfang und die Komplexität der zwischen dem Vorstand und dem Abschlussprüfer geführten Erörterungen zurückzuführen. Der Aufsichtsrat wird kurzfristig im Rahmen einer Bilanzsitzung über die weitere Behandlung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2024 beraten und beschließen. Die Gesellschaft wird den Kapitalmarkt über wesentliche weitere Entwicklungen informieren.
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