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Dienstag, 28. April 2026

Anfechtungsklage gegen Hauptversammlungsbeschluss der VIB Vermögen AG zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

VIB Vermögen AG
Neuburg a.d. Donau

WKN A2YPDD
ISIN DE000A2YPDD0

Bekanntmachung über die Erhebung einer Anfechtungsklage gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG

Gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass ein Aktionär Anfechtungsklage (§ 246 AktG) gegen den Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 12. Februar 2026 zu dem Tagesordnungspunkt (TOP) 1 „Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien und der VIB Vermögen AG“ erhoben hat. Das Gericht hat das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht bestimmt; er wird gesondert bekannt gegeben.

Die Anfechtungsklage ist beim Landgericht München I unter dem Aktenzeichen 5 HK O 2575/26 rechtshängig. 

Neuburg a.d. Donau, im April 2026
VIB Vermögen AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 28. April 2026

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