Corporate News
- Gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat veröffentlicht.
- Angebotspreis von EUR 48,00 je STEMMER IMAGING-Aktie über dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der STEMMER IMAGING-Aktie während der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung der Entscheidung der Bieterin zur Abgabe des Delisting-Erwerbsangebots am 6. November 2024.
- Vorstand und Aufsichtsrat von STEMMER IMAGING sind der Ansicht, dass das Delisting im besten Interesse der Gesellschaft ist.
- Annahmefrist läuft voraussichtlich bis zum 27. Dezember 2024.
Puchheim, 9. Dezember 2024 – Vorstand und Aufsichtsrat der STEMMER IMAGING AG („STEMMER IMAGING“) haben heute gemäß den Vorgaben des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) ihre gemeinsame begründete Stellungnahme zum öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot („Angebot“) der Ventrifossa BidCo AG („Bieterin“) für die Aktien der STEMMER IMAGING (ISIN DE000A2G9MZ9 / WKN A2G9MZ) abgegeben. Die Bieterin ist eine von MiddleGround Capital kontrollierte Holdinggesellschaft. Nach sorgfältiger und eingehender Prüfung der am 29. November 2024 veröffentlichten Angebotsunterlage empfehlen Vorstand und Aufsichtsrat in ihrer gemeinsamen begründeten Stellungnahme den Aktionärinnen und Aktionären der STEMMER IMAGING AG, das Angebot anzunehmen.
Vorstand und Aufsichtsrat sind der Ansicht, dass das angestrebte Delisting im besten Interesse von STEMMER IMAGING ist. Daher begrüßen und unterstützen sie das Angebot der Bieterin, wie es in der Angebotsunterlage dargelegt ist. So ist nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat und unter Berücksichtigung der erneuten Beurteilung der Angemessenheit des Angebotspreises (Fairness Opinion) durch den Finanzberater ParkView Partners GmbH der Angebotspreis in Höhe von EUR 48,00 je STEMMER IMAGING-Aktie aus finanzieller Sicht fair und angemessen. Der Angebotspreis liegt über dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der STEMMER IMAGING-Aktie während der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung der Entscheidung der Bieterin zur Abgabe des Angebots am 6. November 2024. Ferner enthält der Angebotspreis eine attraktive Prämie in Höhe von ca. 52 % auf den Schlusskurs der STEMMER IMAGING-Aktie am 19. Juli 2024, dem letzten von dem vorangegangenen Übernahmeangebot der Bieterin unbeeinflussten Handelstag der STEMMER IMAGING AG-Aktie.
Die gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat der STEMMER IMAGING wurde gemäß § 27 WpÜG im Internet auf der Internetseite der STEMMER IMAGING unter https://www.stemmer-imaging.com/de/ unter Unternehmen/Investoren in der Rubrik „Investoren“ in deutscher Sprache veröffentlicht und wird auch an gleicher Stelle in unverbindlicher englischer Übersetzung bereitgestellt. Maßgeblich ist allein die deutsche Fassung.
Die Annahmefrist hat mit Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 29. November 2024 begonnen und endet voraussichtlich am 27. Dezember 2024 um 24:00 Uhr (MEZ). STEMMER IMAGING wird vor diesem Hintergrund zeitnah den Widerruf der Zulassung der STEMMER IMAGING-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse beantragen.
Alle relevanten Details zur Annahme des Angebots sind in der Angebotsunterlage dargestellt, die auf der folgenden Internetseite der Bieterin abrufbar ist: https://www.project-oculus.de. Um ihre Aktien im Rahmen des Angebots anzudienen, sollten sich die Aktionärinnen und Aktionäre direkt an ihre depotführende Bank wenden.
Wichtiger Hinweis
Allein die begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat ist maßgeblich. Die Informationen in dieser Pressemitteilung stellen keine Erläuterungen oder Ergänzungen zu den Aussagen in der Stellungnahme dar. Jede Entscheidung über die Annahme oder Nichtannahme des Angebots sollte ausschließlich nach sorgfältiger Prüfung der unter www.project-oculus.de veröffentlichten Angebotsunterlage und der unter www.stemmer-imaging.com/de unter „Investoren“ veröffentlichten gemeinsamen begründeten Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats der STEMMER IMAGING getroffen werden.
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