Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
- Konkretisierendes Übertragungsverlangen hinsichtlich der Aktien der Minderheitsaktionäre der alstria office REIT-AG übermittelt
- Barabfindung im Rahmen des Squeeze Out auf EUR 5,11 je Aktie festgesetzt
Hamburg, 13. Dezember 2024 – Die alstria office REIT-AG (Symbol: AOX, ISIN: DE000A0LD2U1) („alstria“ oder die „Gesellschaft“) gibt bekannt, dass der Vorstand von alstria heute eine Bestätigung und Konkretisierung des Übertragungsverlangens der BPG Holdings Bermuda Limited („BPG Holdings“), einer Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation, vom 18. September 2024 erhalten hat. BPG Holdings hat in diesem Zusammenhang mitgeteilt, dass die Durchführung des aktienrechtlichen Squeeze Outs durch die BPG Holdings erfolgt und dass die den Minderheitsaktionären gemäß § 327b Abs. 1 AktG als Gegenleistung für die Übertragung ihrer Aktien zu zahlende Barabfindung auf EUR 5,11 je Aktie festgesetzt wurde.
Der aktienrechtliche Squeeze Out wird erst mit dem zustimmenden Hauptversammlungsbeschluss und Eintragung im Handelsregister wirksam. Die Hauptversammlung zur Beschlussfassung über den Squeeze Out wird für Q1 2025 einberufen.
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