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Donnerstag, 26. Dezember 2024

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der AGROB Immobilien AG vergleichsweise beigelegt: Erhöhung von Abfindung und Ausgleich

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der AGROB Immobilien AG und der RFR InvestCo 1 GmbH (als herrschender Gesellschaft) konnte vergleichsweise beigelegt werden. Der Vergleich wurde vom LG München I mit Beschluss vom 20. Dezember 2024 festgestellt. Die Abfindung wird demnach auf EUR 41,- je Stammaktie und auf EUR 40,- je Vorzugsaktie erhöht (Erhöhung um EUR 0,88 bzw. EUR 0,78 je Aktie - "Erhöhte Barabfindung"). Der Ausgleich wird um EUR 0,09 je Stammaktie und um EUR 0,03 je Vorzugsaktie auf nunmehr einheitlich EUR 1,56 je Stamm- und je Vorzugsaktie erhöht. Die Frist für AGROB-Minderheitsaktionäre zur Annahme des Angebots auf die Erhöhte Barabfindung endet zwei Monate nach Bekanntmachung der Abwicklungshinweise.

LG München I, Az. 5 HK O 14351/22 e
Rolle, T. u.a. ./. RFR InvestCo 1 GmbH
81 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Tino Sekera-Terplan, c/o Kempter Gierlinger und Partner, 80799 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Gleiss Lutz, 80539 München

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