von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE
Das Handelsgericht Wien hat in dem Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der Petro Welt Technologies AG mit Beschluss vom 28. November 2024 fünf Anträge wegen nicht hinreichenden Nachweises der Aktionärsstellung zurückgewiesen und das Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses mit der weiteren Bearbeitung beauftragt. Das Gremium soll auf eine gütliche Beilegung des Streits zwischen den Verfahrensparteien durch Herbeiführung eines Vergleichs hinwirken.FN 69011 m
HG Wien, Az. (führend) 78 Fr 34286/23 g
34 Antragsteller
gemeinsamer Vertreterin: RA´in Dr. Katharina Widhalm-Budak, Wien
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: WOLF THEISS Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Wien
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