von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der (früheren) AMIRA Verwaltungs AG, das nach einer erstinstanzlichen Erhöhung der Barabfindung (auf EUR 1.886,05 je Aktie) nunmehr vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht anhängig ist, hat die Antragsgegnerin Anschlussbeschwerde eingereicht. Dadurch sind auch die bislang nicht am Beschwerdeverfahren beteiligten Antragsteller Verfahrensbeteiligte geworden. Die Antragsteller (Anschlussbeschwerdegegner) können bis zum 10. März 2025 zu der Anschlussbeschwerde Stellung nehmen. Die Stellungnahmefrist für den gemeinsamen Vertreter wurde bis zum 10. Juni 2025 verlängert.
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