Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Berlin, 14. Dezember 2024 – Wie am 18. September 2024 angekündigt, beabsichtigen die Vonovia SE („Vonovia”) und die Deutsche Wohnen SE („Deutsche Wohnen”) den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Vonovia als herrschendem Unternehmen und der Deutsche Wohnen als beherrschtem Unternehmen.
Nach Abschluss der Arbeiten des gemeinsam beauftragten Bewertungsgutachters haben sich die Vonovia und die Deutsche Wohnen – vorbehaltlich des Prüfungsergebnisses des gerichtlich bestellten Vertragsprüfers – mit Zustimmung der Aufsichtsräte beider Unternehmen darauf geeinigt, den außenstehenden Aktionären der Deutsche Wohnen in dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag eine Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen anzubieten. Des Weiteren haben sich die Vonovia und die Deutsche Wohnen unter dem vorgenannten Vorbehalt des entsprechenden Prüfungsergebnisses geeinigt, dass an die außenstehenden Aktionäre der Deutsche Wohnen eine jährliche feste Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 1,22 brutto (bzw. EUR 1,03 netto nach Abzug aktueller Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag) je Aktie der Deutsche Wohnen für jedes volle Geschäftsjahr gezahlt werden wird.
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlungen der Deutsche Wohnen, die für den 23. Januar 2025 geplant ist, und der Vonovia, die für den 24. Januar 2025 einberufen werden soll, sowie der Eintragung in das Handelsregister der Deutsche Wohnen. Die Einberufungen zu den beiden außerordentlichen Hauptversammlungen mit weiteren Details zu dem geplanten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sollen in den kommenden Tagen veröffentlicht werden.
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