Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Hamburg, 13. Dezember 2024 – Die alstria office REIT-AG (Symbol: AOX, ISIN: DE000A0LD2U1) („alstria“ oder die „Gesellschaft“) gibt bekannt, dass heute die Entschädigungszahlung, die gemäß § 20 der Satzung der Gesellschaft im Falle der Beendigung der Steuerbefreiung an Aktionäre, die zum Zeitpunkt der Beendigung der Steuerbefreiung weniger als 3 % der Stimmrechte an der Gesellschaft halten („Streubesitzaktionäre“), auf EUR 2,81 je Aktie festgelegt wurde („Entschädigungszahlung“).
Am 18. September 2024 hatte die Gesellschaft bereits bekanntgegeben, dass alstria die Anforderungen des Gesetzes über deutsche Immobilienaktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (REITG) nicht mehr erfüllen und daher voraussichtlich ihren Status als REIT-Aktiengesellschaft am 31. Dezember 2024 verlieren wird, da durch das Übertragungsverlangen der BPG Holdings Bermuda Limited, einer Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation, gemäß §§ 327a ff. AktG und dem damit initiierten aktienrechtlichen Squeeze Out jede alternative Möglichkeit zur Wiederherstellung der für eine REIT-Aktiengesellschaft erforderlichen Streuung der Aktien von mindestens 15 % im Streubesitz (§§ 11 Abs. 1, 18 Abs. 3 REIT-G) ausgeschlossen wird.
Gemäß § 20 der Satzung der Gesellschaft haben die Streubesitzaktionäre Anspruch auf eine Entschädigung, die dem Ausschüttungsnachteil entspricht, der – unter Berücksichtigung der Steuervorteile der Aktionäre auf pauschaler Basis – durch die Beendigung der Steuerbefreiung gemäß § 18 Abs. 3 REIT-Gesetz entsteht, und verbindlich bestimmt wird durch einen auf Antrag der Gesellschaft durch das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) zu bestimmenden Wirtschaftsprüfer.
Der auf entsprechenden Antrag der Gesellschaft vom IDW benannte und anschließend von der Gesellschaft beauftragte Wirtschaftsprüfer KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat heute sein Gutachten zur Bestimmung des Aufschüttungsnachteils vorgelegt und einen Ausschüttungsnachteil in Höhe von EUR 2,81 je Aktie ermittelt.
Der Ausschüttungsnachteil wurde unter Berücksichtigung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. herausgegebenen Grundsätze zur Unternehmensbewertung (IDW S 1) ermittelt. Im Rahmen der Wertermittlung wurde die durch die BNP Paribas Real Estate Consult GmbH vorgenommene vorläufige Bewertung des Immobilienportfolios der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 in Höhe von ca. EUR 4,14 Milliarden berücksichtigt.
In Übereinstimmung mit der Satzung hat der Vorstand festgelegt, dass die Entschädigungszahlung allen Streubesitzaktionären, die Aktien am 31. Dezember 2024 halten, automatisch gutgeschrieben wird. Die Entschädigungszahlung wird grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie des darauf zu entrichtenden Solidaritätszuschlags von 5,5 % (insgesamt 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Banken ausgezahlt. Sie wird den Streubesitzaktionären voraussichtlich um den 9. Januar 2025 gutgeschrieben.
Weitere Details zu dem Zahlungsprozess werden im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Gesellschaft unter Presse/Mitteilungen bekanntgegeben.
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