von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Die Hauptversammlung der (früheren) AMIRA Verwaltungs AG hatte am 24. Februar 2021 dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out zugunsten der damaligen Blitz 11-263 SE (Amtsgericht München, HRB 194352) als übernehmendem Rechtsträger zugestimmt. Der verschmelzungsrechtliche Squeeze-out wurde am 28. Mai 2021 in das Handelsregister der AMIRA Verwaltungs AG und am 7. Juni 2021 in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft eingetragen und am 8. Juni 2021 bekannt gemacht. Die Hauptaktionärin hatte zunächst eine Barabfindung in Höhe von EUR 1.632,- angeboten und diese dann auf EUR 1.710,- je AMIRA-Aktie erhöht.
Mehrere ausgeschlossene Minderheitsaktionäre (darunter die Aktionärsvereinigung SdK) haben eine gerichtliche Überprüfung der angebotenen Barabfindung beantragt. Das LG München I hat die zulässigen Spruchanträge zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 5 HK O 8626/21 verbunden.
LG München I, Az. 5 HK O 8626/21
SCI AG u.a. ./. AMIRA VERWALTUNGS SE (früher: Blitz 11-263 SE)
25 Antragsteller
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