Das zuständige Gericht in Wels hat, dem Gutachten des Gremiums folgend, eine Nachbesserung auf 23,00 EUR je Aktie festgesetzt, das entspricht einer baren Zuzahlung je Aktie in Höhe von EUR 6,49 (eine Barabfindung von EUR 16,51 wurde bereits geleistet). Ein Rechtsmittelverfahren ist anhängig, weshalb mit erheblichen zeitlichen Verzögerungen zu rechnen ist.
Quelle: IVA - Interessenverband für Anleger
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