Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 Marktmissbrauchsverordnung
Hamburg, 13. Oktober 2021 - Die Rhine Rail Investment AG, die Bieterin in
dem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot für die Aktien der Aves One
AG vom 21. September 2021, hat der Aves One AG heute ihre Absicht
mitgeteilt, den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags
zwischen der Rhine Rail Investment AG und der Aves One AG nach Abschluss des
freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anzustreben. Dies setzt voraus,
dass alle Angebotsbedingungen der am 21. September 2021 veröffentlichten
Angebotsunterlage erreicht werden, insbesondere die Mindestannahmequote von
85 %. Die Rhine Rail Investment AG behält sich vor, die Gespräche über einen
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag jederzeit zu beenden,
insbesondere für den Fall, dass die Option besteht, einen Squeeze-out der
verbleibenden Aktionäre der Aves One AG umzusetzen.
Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Delisting, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten
Empfohlener Beitrag
Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden ak...
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