von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der Covivio Office AG hat das LG Frankfurt am Main die eingegangenen Spruchanträge zu dem führenden Verfahren (Az. 3-05 O 63/21) verbunden. Gleichzeitig hat es Herrn Rechtsanwalt Dr. Daniel Lochner, 53115 Bonn, zum gemeinsamen Vertreter bestellt.
Nach Maßgabe des Übertragungsbeschlusses erhielten die ausgeschlossenen Covivio-Office-Minderheitsaktionäre eine von der Covivio Office Holding GmbH zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 6,42 je Aktie.
LG Frankfurt am Main, Az. 3-05 O 63/21
Hoppe u.a. ./. Covivio Office Holding GmbH
53 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Daniel Lochner, c/o MEILICKE HOFFMANN & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater mbB, 53115 Bonn
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