Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Die RFR InvestCo 1 S.à.r.l. mit Sitz in Luxemburg ("Bieterin") hat am 30.
September 2021 (veröffentlicht um 23.45 Uhr) gemäß § 10 WpÜG ihre
Entscheidung bekannt gegeben, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot
gemäß §§ 29 Abs. 1, 34 WpÜG in Form eines Barangebots an die Aktionäre der
AGROB Immobilien AG zum Erwerb sämtlicher nicht bereits von der Bieterin
gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stammaktien der Gesellschaft mit einem
rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 3.00 je Aktie (ISIN
DE0005019004) und sämtlicher nicht bereits von der Bieterin gehaltenen auf
den Inhaber lautenden Vorzugsaktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen
Anteil am Grundkapital von EUR 3,00 je Aktie (ISIN DE0005019038) abzugeben.
Für jede der Bieterin eingereichte AGROB-Stammaktie wird die Bieterin,
vorbehaltlich der endgültigen Bestimmung des Mindestpreises und der
endgültigen Festlegung in der Angebotsunterlage, EUR 40,05 in bar und für
jede der Bieterin eingereichte AGROB-Vorzugsaktie wird die Bieterin,
vorbehaltlich der endgültigen Bestimmung des Mindestpreises und der
endgültigen Festlegung in der Angebotsunterlage, EUR 36,44 in bar als
Gegenleistung anbieten. Das Übernahmeangebot soll nach der Mitteilung im
Übrigen zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bedingungen erfolgen.
Zugleich hat die Bieterin mitgeteilt, dass sie am 30. September 2021 einen
Aktienkaufvertrag mit der Ersa IV S.à.r.l., Luxemburg, und der Ersa V
S.à.r.l. abgeschlossen hat, unter dem sie insgesamt 1.894.517
AGROB-Stammaktien (entspricht ca. 81,87% der AGROB-Stammaktien) zu einem
Preis von EUR 40,05 je AGROB-Stammaktie und 390.449 AGROB-Vorzugsaktien
(entspricht ca. 24,67% der AGROB Vorzugsaktien) zu einem Preis von EUR 36,44
je AGROB-Vorzugsaktie erwerben wird. Der Vollzug des Aktienkaufvertrags soll
nach der Mitteilung voraussichtlich Ende Oktober erfolgen.
Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft werden nach Erhalt und Prüfung
der Angebotsunterlage im Einklang mit ihren gesetzlichen Pflichten eine
begründete Stellungnahme abgeben.
Ismaning, den 01.10.2021
Der Vorstand
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