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Freitag, 1. Oktober 2021

AGROB Immobilien AG: Mitteilung über Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die RFR InvestCo 1 S.à.r.l. mit Sitz in Luxemburg ("Bieterin") hat am 30. September 2021 (veröffentlicht um 23.45 Uhr) gemäß § 10 WpÜG ihre Entscheidung bekannt gegeben, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot gemäß §§ 29 Abs. 1, 34 WpÜG in Form eines Barangebots an die Aktionäre der AGROB Immobilien AG zum Erwerb sämtlicher nicht bereits von der Bieterin gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stammaktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 3.00 je Aktie (ISIN DE0005019004) und sämtlicher nicht bereits von der Bieterin gehaltenen auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 3,00 je Aktie (ISIN DE0005019038) abzugeben.

Für jede der Bieterin eingereichte AGROB-Stammaktie wird die Bieterin, vorbehaltlich der endgültigen Bestimmung des Mindestpreises und der endgültigen Festlegung in der Angebotsunterlage, EUR 40,05 in bar und für jede der Bieterin eingereichte AGROB-Vorzugsaktie wird die Bieterin, vorbehaltlich der endgültigen Bestimmung des Mindestpreises und der endgültigen Festlegung in der Angebotsunterlage, EUR 36,44 in bar als Gegenleistung anbieten. Das Übernahmeangebot soll nach der Mitteilung im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bedingungen erfolgen.

Zugleich hat die Bieterin mitgeteilt, dass sie am 30. September 2021 einen Aktienkaufvertrag mit der Ersa IV S.à.r.l., Luxemburg, und der Ersa V S.à.r.l. abgeschlossen hat, unter dem sie insgesamt 1.894.517 AGROB-Stammaktien (entspricht ca. 81,87% der AGROB-Stammaktien) zu einem Preis von EUR 40,05 je AGROB-Stammaktie und 390.449 AGROB-Vorzugsaktien (entspricht ca. 24,67% der AGROB Vorzugsaktien) zu einem Preis von EUR 36,44 je AGROB-Vorzugsaktie erwerben wird. Der Vollzug des Aktienkaufvertrags soll nach der Mitteilung voraussichtlich Ende Oktober erfolgen.

Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft werden nach Erhalt und Prüfung der Angebotsunterlage im Einklang mit ihren gesetzlichen Pflichten eine begründete Stellungnahme abgeben.

Ismaning, den 01.10.2021

Der Vorstand

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