In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Design Hotels AG, Berlin, hat das LG Berlin die eingegangenen Spruchanträge verbunden und mit Beschluss vom 1. Oktober 2021 Herrn Rechtsanwalt Dr. Weimann zum gemeinsamer Vertreter bestellt.
Gemäß Übertragungsbeschluss erhielten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der Hauptaktionärin zu zahlende Barabfindung i.H. von € 4,- je Stückaktie.
LG Berlin, Az. 102 O 15/21
Jaeckel ./. Design Hotels AG (vormals: Marriott DH Holding AG)
47 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Martin Weimann, 10405 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Latham & Watkins LLP, 20354 Hamburg
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