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Freitag, 1. Oktober 2021

HolidayCheck Group AG plant Delisting, Abschluss einer Delisting-Vereinbarung

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

München, 29. September 2021 - Der Vorstand der HolidayCheck Group AG (ISIN DE0005495329) hat heute beschlossen, einen Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse nach § 39 Abs. 2 BörsG anzustreben (sog. Delisting).

Im Rahmen einer heute durchgeführten gemeinsamen Sitzung von Vorstand und Aufsichtsrat hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, mit der Burda Digital SE, die mit ca. 73 % an der Gesellschaft beteiligt ist, eine Vereinbarung über die Durchführung des Delisting abzuschließen. In dieser Vereinbarung verpflichtet sich die Burda Digital SE, den Aktionären der Gesellschaft ein Angebot zum Erwerb ihrer Aktien zu einem Barangebotspreis von Euro 2,70 je Aktie zu unterbreiten. Nach Einschätzung der Burda Digital SE liegt der Angebotspreis über dem gesetzlich für ein Delisting-Erwerbsangebot geforderten volumengewichteten Durchschnittskurs der letzten sechs Monate. Der endgültige Preis wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermittelt werden und mag von dem geschätzten Betrag abweichen. Als Delisting-Erwerbsangebot wird das Angebot nicht unter Bedingungen stehen.

Die Gesellschaft hat sich verpflichtet, während der Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen und wird im Rahmen der gesetzlichen Erfordernisse des § 27 WpÜG zum Delisting-Erwerbsangebot Stellung nehmen.

Über den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien wird die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse entscheiden. Der Vorstand geht davon aus, dass der Widerruf gemäß den Bestimmungen der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse drei Börsentage nach der Veröffentlichung des Widerrufs, die unverzüglich nach der Entscheidung der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgen soll, wirksam werden wird. Nach Wirksamwerden des Widerrufs werden die Aktien der HolidayCheck Group AG nicht mehr in einem regulierten Markt einer Börse im Inland oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein oder gehandelt werden. Die Gesellschaft wird auch keine Einbeziehung von Aktien in Freiverkehre beantragen oder hierzu ihre Zustimmung erteilen.

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