IVA-News Nr. 09
Der Sachverständige MMag. Alexander Enzinger stellte in seinem Gutachten fest, dass die gewährte Barabfindung von 29,05 EUR je Aktie nicht angemessen ist und kam auf eine Bandbreite von 32,13 EUR bis 34,52 EUR je Aktie. In der Verhandlung vor dem Gremium am 21.06.2021 erfolgte die Erörterung des SV-Gutachtens. Der Antragsgegnerin VONOVIA SE wurde aufgetragen, zur Aufrechterhaltung der Schwärzungen aufgrund behaupteter Geschäftsgeheimnisse Stellung zu nehmen. Weiters wurde es den Parteien freigestellt, ergänzende Fragen an den Sachverständigen zu stellen. Im Anschluss an die Beantwortung der Fragen durch den Sachverständigen ist beabsichtigt, eine neue Verhandlung mit Parteien abzuhalten.
Quelle: IVA - Interessenverband für Anleger
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