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Freitag, 1. Oktober 2021

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der ISRA Vision AG: Bestellung des gemeinsamen Vertreters

Landgericht Frankfurt am Main

3-05 O 57/21

In dem Spruchverfahren von Aktionären gegen die ISRA Vision AG, Industriestr. 14, 64297 Darmstadt (vormals: Atlas Copco Germany Holding AG) wegen der Angemessenheit der Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der ISRA Vision AG im Rahmen einer Verschmelzung

wurde gemäß § 6 SpruchG den außenstehenden Aktionären, die nicht selbst Antragsteller sind, zur Wahrung ihrer Rechte als gemeinsamer Vertreter bestellt: 

Rechtsanwalt Dr. Alexander Hess,
c/o Reitmaier Rechtsanwälte,
Eichhornstraße 2, 
97070 Würzburg.

Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 6 Abs. 1 Satz 4 SpruchG.

Mit vorzüglicher Hochachtung 

Der Vorsitzende

Quelle: Bundesanzeiger vom 28. September 2021

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