Landgericht Frankfurt am Main
3-05 O 57/21
In dem Spruchverfahren von Aktionären gegen die ISRA Vision AG, Industriestr. 14, 64297 Darmstadt (vormals: Atlas Copco Germany Holding AG) wegen der Angemessenheit der Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der ISRA Vision AG im Rahmen einer Verschmelzung
wurde gemäß § 6 SpruchG den außenstehenden Aktionären, die nicht selbst Antragsteller sind, zur Wahrung ihrer Rechte als gemeinsamer Vertreter bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Alexander Hess,
c/o Reitmaier Rechtsanwälte,
Eichhornstraße 2,
97070 Würzburg.
Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 6 Abs. 1 Satz 4 SpruchG.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Quelle: Bundesanzeiger vom 28. September 2021
Der Vorsitzende
Quelle: Bundesanzeiger vom 28. September 2021
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