München, 7. Oktober 2021 - Der Schaltbau Holding AG [ISIN DE000A2NBTL2] (die
"Gesellschaft") wurde heute von der Voltage BidCo GmbH (die "Bieterin")
mitgeteilt, dass die Bieterin beabsichtigt, ein Delisting-Erwerbsangebot zu
veröffentlichen, auf dessen Grundlage die Zulassung der Aktien der
Gesellschaft zum Handel in den regulierten Märkten der Frankfurter
Wertpapierbörse und der Börse München widerrufen werden kann. Am 25. August
2021 hat die Bieterin ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für
alle ausstehenden Aktien der Gesellschaft abgegeben. Während der
Annahmefrist, die am 22. September 2021 endete, wurde das Übernahmeangebot
für 8.032.191 Schaltbau-Aktien angenommen, was rund 74,02 % des gesamten
Grundkapitals der Gesellschaft zum 30. September 2021 entspricht. Daneben
hat die Bieterin weitere Schaltbau-Aktien in Höhe von bislang ca. 1,38% des
gesamten Grundkapitals der Gesellschaft zum 30. September 2021 erworben.
Insgesamt hält die Bieterin aktuell 75,4 % des gesamten Grundkapitals. Die
weitere Annahmefrist endet am 11. Oktober 2021. Nachdem sämtliche
Bedingungen, unter denen das Übernahmeangebot stand, zwischenzeitlich
eingetreten sind, geht die Gesellschaft davon aus, dass dieses
voraussichtlich am oder um den 25. Oktober 2021 vollzogen wird.
Vor diesem Hintergrund wird der Vorstand zeitnah in Verhandlungen mit der Bieterin über den Abschluss einer Delisting-Vereinbarung eintreten. Das Delisting-Erwerbsangebot wird auf Grundlage einer durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu gestattenden Angebotsunterlage durchgeführt werden. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft werden zu dem Delisting-Erwerbsangebot im Rahmen einer gemeinsamen begründeten Stellungnahme nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage ausführlich Stellung nehmen. Daneben wird die Gesellschaft auch einen Widerruf der Zulassung der von der Gesellschaft im April 2021 begebenen Pflicht-Wandelanleihe zum Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse prüfen und gegebenenfalls beantragen.
Vor diesem Hintergrund wird der Vorstand zeitnah in Verhandlungen mit der Bieterin über den Abschluss einer Delisting-Vereinbarung eintreten. Das Delisting-Erwerbsangebot wird auf Grundlage einer durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu gestattenden Angebotsunterlage durchgeführt werden. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft werden zu dem Delisting-Erwerbsangebot im Rahmen einer gemeinsamen begründeten Stellungnahme nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage ausführlich Stellung nehmen. Daneben wird die Gesellschaft auch einen Widerruf der Zulassung der von der Gesellschaft im April 2021 begebenen Pflicht-Wandelanleihe zum Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse prüfen und gegebenenfalls beantragen.
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