Empfohlener Beitrag

Vier Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs

Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Freitag, 1. Oktober 2021

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT: Anhörung des Sachverständigen am 7. April 2022

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu der gerichtlichen Überprüfung von Ausgleich und Abfindung bei dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT als beherrschter Gesellschaft hat das LG Dortmund einen Verhandlungstermin auf den 7. April 2022, 10:30 Uhr, anberaumt. Bei diesem Termin soll der Sachverständige, Wirtschaftsprüfer Dipl.-Kfm. Wolf Achim Tönnes, zu seinem Gutachten vom 1. März 2021 und den dagegen erhobenen Einwendungen angehört werden. Vorab soll der Sachverständige schriftlich Stellung nehmen, wie sich der Unternehmenswert darstellt, wenn die persönlichen Ertragssteuern bei der fiktiven Veräußerung des nicht betriebsnotwendigen Vermögens berücksichtigt werden.
 
In dem erwähnten Gutachten war der Sachverständige zu dem Ergebnis gekommen, dass die angebotene Abfindung in Höhe von EUR 37,35 je Stückaktie angemessen sei. Hinsichtlich des Ausgleichs kam er dagegen zu einem höheren Betrag, nämlich EUR 1,44 brutto (vor KSt/Solz) bzw. EUR 1,25 netto (nach KSt/SolZ) statt der angebotenen EUR 1,17 brutto.

LG Dortmund, Az. 18 O 74/16 (AktE)
Jaeckel u.a. ./. DMG MORI GmbH
75 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Carsten Heise, c/o von Woedtke & Partner, 40212 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, DMG MORI GmbH:
Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle, 70597 Stuttgart

Keine Kommentare: