Empfohlener Beitrag

Vier Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs

Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Mittwoch, 28. August 2024

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der KROMI Logistik AG: Verhandlungstermin 16. September 2024 aufgehoben

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der KROMI Logistik AG hat das LG Hamburg Anhörungstermin den bereits einmal verschobenen Verhandlungstermin 17. September 2024 aufgehoben. Das Gericht verweist auf die Belastung der Kammer und die erforderliche Vorbereitung.

LG Hamburg, Az. 415 HKO 42/23
Götz, K. u.a. ./. Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV
29 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Johannes Deiß, c/o NEUWERK Partnerschaft von Rechtsanwält:innen mbH
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Flick Gocke Schaumburg, 20354 Hamburg

Bekanntmachung des Squeeze-outs bei der Software Aktiengesellschaft

Mosel Bidco AG
München

Bekanntmachung über die Abfindung
der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre
der Software Aktiengesellschaft, Darmstadt
- ISIN DE000A2GS401 / WKN A2GS40 -

Die Mosel Bidco AG, München, und die Software Aktiengesellschaft, Darmstadt („SAG“), haben am 15. April 2024 einen Verschmelzungsvertrag geschlossen, der die Angabe enthält, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der übrigen Aktionäre („Minderheitsaktionäre“) der SAG erfolgen soll. Die ordentliche Hauptversammlung der SAG vom 24. Mai 2024 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der SAG auf die Hauptaktionärin Mosel Bidco AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG i.V.m. § 62 Abs. 5 UmwG beschlossen.

Der Übertragungsbeschluss wurde gem. § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG mit dem Vermerk, dass dieser Beschluss erst mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft wirksam wird, am 21. August 2024 in das Handelsregister der SAG beim Amtsgericht Darmstadt unter HRB 1562 eingetragen. Die Verschmelzung wurde am 22. August 2024 in das Handelsregister der Mosel Bidco AG beim Amtsgericht München unter HRB 292459 eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der SAG sowie der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Mosel Bidco AG sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der SAG auf die Mosel Bidco AG übergegangen. Gleichzeitig ist die Verschmelzung wirksam geworden und die SAG als übertragender Rechtsträger erloschen.

Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der SAG eine von der Mosel Bidco AG zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 34,14 je auf den Namen lautende Stückaktie der SAG (ISIN DE000A2GS401). Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch den vom Landgericht Frankfurt am Main auf Antrag der Mosel Bidco AG ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer, die Falk GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Heidelberg, geprüft und bestätigt.

Die Barabfindung ist von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der SAG, nicht jedoch vor dem Zeitpunkt der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Mosel Bidco AG, mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.

Die wertpapiertechnische Abwicklung der Zahlung der Barabfindung wird von der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, als zentrale Abwicklungsstelle durchgeführt. Die Auszahlung der Barabfindung an die aufgrund des wirksam gewordenen Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der SAG erfolgt Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien der SAG durch die

Commerzbank AG, Frankfurt am Main,

über die jeweilige Depotbank. Da sämtliche Aktien in einer Globalurkunde bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt sind, brauchen die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre hinsichtlich der Übertragung ihres Miteigentumsanteils an den Globalurkunden sowie der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Auszahlung der Barabfindung und die Ausbuchung der Aktien werden ohne besonderen Auftrag des Depotkunden durchgeführt. Die Entgegennahme der Barabfindung ist für die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der SAG provisions- und spesenfrei.

Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG, § 327 f Satz 2 AktG, §§ 1 ff. SpruchG für die im Rahmen der Übertragung ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der SAG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung festgesetzt wird, wird diese höhere Barabfindung allen ausgeschlossenen Minderheitsaktionären der SAG gewährt werden. 

München, im August 2024

Mosel Bidco AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 27. August 2024

____________

Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit der den Software-Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

LOTTO24 AG: Hauptversammlung der LOTTO24 AG beschließt Squeeze-out

Corporate News

- Squeeze-out: Übertragung der Aktien der verbleibenden Minderheitsaktionäre der LOTTO24 AG auf die ZEAL Network SE gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe von 479,25 Euro je Aktie beschlossen

- Dividende von 0,04 Euro je Aktie beschlossen

- Alle Beschlussvorschläge mit großer Mehrheit angenommen


Hamburg, 28. August 2024. Die ordentliche Hauptversammlung der LOTTO24 AG, dem führenden deutschen Online-Anbieter von Lotterieprodukten, hat gestern die Übertragung der Aktien der verbleibenden Minderheitsaktionäre der LOTTO24 AG auf die ZEAL Network SE mit einer Mehrheit von 98,36 Prozent der abgegebenen Stimmen beschlossen. Die Barabfindung beträgt wie angekündigt 479,25 Euro je Aktie.

„Wir freuen uns, dass unsere Aktionärinnen und Aktionäre unserer strategischen Ausrichtung folgen“, sagt Andrea Behrendt, CFO der LOTTO24 AG. „Der heute beschlossene Squeeze-out stellt den finalen Schritt der Übernahme von LOTTO24 durch ZEAL dar.“

Die Aktionäre beschlossen außerdem die Auszahlung einer Dividende in Höhe von 0,04 Euro je Aktie für das Geschäftsjahr 2023. Alle Beschlussvorschläge der Verwaltung wurden mit großer Mehrheit angenommen.

Die vollständigen Abstimmungsergebnisse sowie alle wichtigen Dokumente zur Hauptversammlung gibt es hier.

Über LOTTO24 AG:

Die LOTTO24 AG ist ein Unternehmen der ZEAL-Gruppe und der führende deutsche Online-Anbieter von Lotterieprodukten. LOTTO24 bietet Kund:innen die Online-Teilnahme an einer Vielzahl von in Deutschland zugelassenen Lotterieprodukten an. Zum Angebot zählen unter anderem LOTTO 6aus49, Eurojackpot, Spiel 77, Super 6, GlücksSpirale, Spielgemeinschaften, Rubbellose, Keno, die Deutsche Fernsehlotterie, die Deutsche Traumhauslotterie und die Lotterie freiheit+. Als stark wachsendes und zugleich service- und kundenorientiertes Unternehmen hat LOTTO24 den Anspruch, Kunden sowohl online als auch mobil ein besonders bequemes, sicheres und zeitgemäßes Spielerlebnis zu bieten.

____________

Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit der den LOTTO24-Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Dienstag, 27. August 2024

OHB SE: KKR hat alle regulatorischen Freigaben für Einstieg bei OHB erhalten

Corporate News

- Alle Angebotsbedingungen des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots sind erfüllt

- Familie Fuchs bleibt Mehrheitsaktionärin

- OHB strebt weiterhin Rückzug von der Börse an

Das deutsche Raumfahrt- und Technologieunternehmen OHB SE („OHB“) gibt bekannt, dass das Übernahmeangebot („Angebot“) von KKR nach dem Eintritt aller Angebotsbedingungen vollzogen wird. Sämtliche regulatorische Genehmigungen wurden erteilt. Im nächsten Schritt wird KKR die Angebotsgegenleistung gemäß den Bedingungen der Angebotsunterlage bis spätestens zum 9. September 2024 zahlen. Gemeinsam mit KKR als Minderheitsinvestor wird OHB die eigene Wachstumsstrategie weiter systematisch umsetzen. Die Nachfrage nach privat finanzierten, kosteneffizienten und flexiblen Raumfahrtlösungen steigt kontinuierlich. OHB hat es sich zum Ziel gesetzt, diese Nachfrage zu bedienen und der führende Komplettanbieter von Raumfahrtlösungen für institutionelle und kommerzielle Kunden in Europa zu werden.

KKR hält wird nach Vollzug rund 28,6 % der Anteile am Unternehmen. Die Eigentümerfamilie Fuchs hat im Rahmen der Transaktion keine Aktien veräußert und hält damit nach wie vor etwa 65,4 % der ausgegebenen Aktien. OHB bleibt somit ein eigenständiges deutsches Familienunternehmen mit Marco Fuchs als Vorstandsvorsitzendem und dem bestehenden Managementteam. Die verbleibenden rund 6 % der Aktien befinden sich im Streubesitz.

„Mit KKR haben wir den idealen Minderheitsinvestor gefunden, der unser langfristiges Wachstum unterstützt und mit dem wir unsere Unternehmensstrategie erfolgreich umsetzen können. Wir freuen uns sehr, dass nun auch das Angebot vollzogen wird. Es ermöglicht unseren bisherigen Aktionärinnen und Aktionären jetzt schon von der langfristigen Wertsteigerung der OHB zu profitieren und ebnet uns gleichzeitig den Weg für unseren Börsenrückzug“, sagt Marco Fuchs, Vorstandsvorsitzender der OHB.

„OHB ist das einzige große Raumfahrtunternehmen aus Deutschland, das auch im europäischen Wettbewerb ganz vorne mitspielt. KKR unterstützt das Ziel, OHB zu einem europäischen Space Champion zu entwickeln und einen wichtigen Beitrag zu Europas Souveränität im Weltraum zu leisten“, so Christian Ollig, Partner und Leiter der DACH-Region bei KKR.

OHB plant weiterhin den Rückzug von der Börse, um die Umsetzung der langfristigen Wachstumsstrategie als privat gehaltenes Unternehmen zu erleichtern.

Über die OHB SE

Die OHB SE ist ein deutscher Raumfahrt- und Technologiekonzern und eine der führenden unabhängigen Kräfte in der europäischen Raumfahrtindustrie. Mit langjähriger Erfahrung in der Realisierung anspruchsvoller Projekte ist die OHB SE im internationalen Wettbewerb hervorragend aufgestellt und bietet ihren Kunden ein breites Portfolio an innovativen Produkten in den drei Segmenten: SPACE SYSTEMS, AEROSPACE und DIGITAL. Das Unternehmen beschäftigt rund 3.400 Mitarbeitende und erwirtschaftete im Jahr 2023 eine Gesamtleistung von rund EUR 1,2 Mrd.

Über KKR

KKR ist ein weltweit führender Investor, der alternative Vermögensverwaltung sowie Kapitalmarkt- und Versicherungslösungen anbietet. Im Mittelpunkt steht die Erwirtschaftung attraktiver Anlageerträge über einen langfristigen und disziplinierten Investmentansatz, die Beschäftigung hochqualifizierter Experten und die Unterstützung von Wachstum bei seinen Anlageobjekten und in den Gemeinden, in denen KKR präsent ist. KKR finanziert Fonds, die in Private Equity, Kreditprodukte, reale Vermögenswerte, und – durch strategische Partner – in Hedgefonds investieren. Die Versicherungstochtergesellschaften von KKR bieten Altersvorsorge-, Lebens- und Rückversicherungsprodukte unter dem Management der Global Atlantic Financial Group an. Verweise auf die Investitionen von KKR können sich auch auf die Aktivitäten der von KKR verwalteten Fonds und seiner Versicherungstochtergesellschaften beziehen. Weitere Informationen über KKR & Co. Inc. (NYSE: KKR), erhalten Sie auf der KKR-Website unter www.kkr.com. Für weitere Informationen über die Global Atlantic Financial Group, finden Sie auf der Website der Global Atlantic Financial Group unter www.globalatlantic.com.

SGT German Private Equity GmbH & Co. KGaA: The Payments Group Holding – Trennung von der SGT Gruppe abgeschlossen

Pressemitteilung

Frankfurt am Main, 27. August 2024 – Die The Payments Group Holding („PGH“), zurzeit noch firmierend als SGT German Private Equity, Beteiligungsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main, schließt mit der bevorstehenden Eintragung der beschlossenen Umfirmierung in das Handelsregister die Trennung von der SGT Capital-Gruppe ab.

Die übrigen das Kürzel SGT in der Firma tragenden Gesellschaften in der Sphäre der PGH haben dieses ebenfalls eliminiert: Die SGT Capital Pte. Ltd. wurde in TGS24 Pte. Ltd. und die SGT German Private Equity Management in The Payments Group Management umbenannt. Ihr CEO und Gründer, Christoph Gerlinger, hat die von ihm bei Gesellschaften der SGT-Gruppe und mit ihr verbundenen Unternehmen zeitweise wahrgenommenen Geschäftsführermandate bereits am 27.09.2023 oder davor niedergelegt, bei der Ultimate BidCo GmbH, der Ultimate HoldCo GmbH, der SGT Ultimate GP GmbH, der ELT BidCo GmbH, der ELT HoldCo GmbH und der SGT ELT GP GmbH sowie das bei der SGT Beteiligungsberatung GmbH am 9.10.2023. Am 14.02.24 hat er zudem die Mitgliedschaft seiner GmbH in der SGT Capital LLC gekündigt und damit seine Partnerstellung bei der Private Equity-Gruppe aufgegeben. Das Börsenkürzel wurde von „SGF“ in „PGH“ geändert.

Damit bestehen keine Bindungen und namentlichen Verwandtschaften der PGH und von Christoph Gerlinger auf der einen zur SGT Capital-Gruppe und ihren Partnern rund um Joseph Pacini, Carsten Geyer und Marianne Rajic auf der anderen Seite mehr, außer bestimmter Finanzverbindlichkeiten verschiedener SGT-Entitäten gegenüber der PGH. Der überwiegende Teil derselben ist besichert. Zu der in 2024 ins Leben gerufenen SGT Capital AG in der Schweiz hatten die PGH und Christoph Gerlinger von Anfang an keinerlei Verbindung.

Über The Payments Group Holding

The Payments Group Holding („PGH“) ist eine börsennotierte Beteiligungsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main.

Aus ihrer Historie als ein führender deutscher Venture Capital-Anbieter, unter der damaligen Firmierung German Startups Group, hält die The Payments Group Holding, zurzeit noch firmierend als SGT German Private Equity, ein Heritage Portfolio an Minderheitsbeteiligungen an teils aussichtsreichen deutschen Tech Startups. Weitere Informationen zur The Payments Group Holding finden Sie unter www.sgt-germanpe.com.

Endor AG: Außerordentliche Hauptversammlung am 3. September 2024 abgesagt

Corporate News

Landshut, 27. August 2024 - Der Vorstand der Endor AG hat die kraft gerichtlicher Ermächtigung für den 3. September 2024 um 10:00 Uhr einberufene außerordentliche Hauptversammlung der Endor AG abgesagt.

Mit Beschluss vom 27. August 2024 hat der 31. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München (Az. 31 Wx 199/24 e) die Vollziehung des Beschlusses des Amtsgerichts Landshut (Registergericht) vom 11. Juli 2024 betreffend die Ermächtigung der Aktionäre Thomas Jackermeier und Bamboo Invest GmbH zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung der Endor AG einstweilig ausgesetzt.

Die am 24. Juli 2024 im Bundesanzeiger bekanntgemachte Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung der Endor AG am 3. September 2024 ist somit gegenstandslos.

Squeeze-out bei der Badischen Gas- und Elektrizitätsversorgung AG: Auszahlung der Nachbesserung (Erhöhung der Barabfindung um 60 %) verzögert sich

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Badischen Gas- und Elektrizitätsversorgung AG hatte das Landgericht Mannheim mit Beschluss vom 21. Juli 2022 den Barabfindungsbetrag deutlich auf EUR 506,04 angehoben. Im Verhältnis zu der von der Hauptaktionärin angebotenen Barabfindung in Höhe von lediglich EUR 315,47 je Stammaktie (WKN 515 450) im Nennbetrag von DM 100,00 entspricht dies einer Erhöhung um 60 %. Das OLG Karlsruhe hat die von der Antragsgegnerin und einer Antragstellergruppe gegen diese erstinstanzliche Entscheidung eingelegten Beschwerden zurückgewiesen und damit diese Erhöhung bestätigt.

Die Antragsgegnerin badenova hat auf eine Nachfrage nunmehr mitgeteilt, die "Abwicklung des Auszahlungsprozesses" für die Nachbesserung vorzubereiten. Hierfür benötige sie noch etwas Zeit. Bis zu einer Gutschrift ist der Nachbesserungsbetrag mit 5 Prozentpunkten über den jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. 

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Juni 2024, Az. 12 W 14/23
LG Mannheim, Beschluss vom 21. Juli 2022, Az. 23 AktE 1/14
Vogel u.a. ./. badenova AG & Co. KG
20 Antragsteller
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, badenova AG & Co. KG:
Rechtsanwälte Rödl & Partner (Rödl Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbH), 81925 München

MorphoSys AG: Squeeze-Out der Minderheitsaktionäre von MorphoSys auf Hauptversammlung 2024 beschlossen

Pressemitteilung

Planegg/München, Deutschland, 27. August 2024

Die MorphoSys AG gab heute bekannt, dass die Aktionärinnen und Aktionäre des Unternehmens auf der ordentlichen Hauptversammlung 2024 allen Beschlussvorschlägen des Vorstands und Aufsichtsrats der Gesellschaft zugestimmt haben. Dazu gehört auch die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre von MorphoSys auf die Novartis BidCo Germany AG (nachfolgend als „Novartis“ bezeichnet), die Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft, gegen eine Barabfindung in Höhe von € 68,00 je Aktie („verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out“). Der verschmelzungsrechtliche Squeeze-out wird wirksam, sobald der Übertragungsbeschluss und die Verschmelzung in das Handelsregister von MorphoSys und die Verschmelzung auch in das Handelsregister von Novartis eingetragen worden sind.

Die ordentliche Hauptversammlung 2024 fand am 27. August 2024 mit einer Präsenz von 92,43 % des derzeitigen Grundkapitals von MorphoSys statt. Die virtuelle Versammlung wurde nach deutschem Recht ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten.

Weiterführende Informationen zur Hauptversammlung von MorphoSys sind unter www.morphosys.com/hv erhältlich.

Über MorphoSys

Bei MorphoSys haben wir eine klare Mission: Wir wollen Menschen mit Krebs ein besseres und längeres Leben ermöglichen. Als globales, kommerziell ausgerichtetes Biopharma-Unternehmen nutzen wir modernste Wissenschaft und Technologien, um neuartige Krebsmedikamente zu entdecken, zu entwickeln und Patienten zur Verfügung zu stellen. MorphoSys hat seinen Hauptsitz in Planegg, Deutschland und hat seinen U.S. Sitz in Boston, Massachusetts. Mehr Informationen finden Sie auf www.morphosys.com. Folgen Sie uns auf LinkedIn und X (Twitter).

____________

Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit der den MorphoSys-Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Squeeze-out bei der Ottakringer Getränke AG: Handelsgericht Wien bestellt gemeinsamen Vertreter

In dem Überprüfungsverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Ottakringer Getränke AG, Wien, hat das Handelsgericht Wien die GARGER SPALLINGER Rechtsanwälte GmbH mit Beschluss vom 14. August 2024 zum gemeinsamen Vertreter bestellt.

HG Wien, Az. 73 Fr 19012/24 d - 30
FN 84925 s

Montag, 26. August 2024

niiio finance group AG: Absicht der Mehrheitsaktionärin Neptune BidCo AG, den übrigen Aktionären ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot in Form eines Barangebots zu unterbreiten

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Görlitz, 26.08.2024

Die Neptune BidCo AG mit Sitz in Frankfurt am Main („Neptune BidCo“), Mehrheitsaktionärin der niiio finance group AG („Gesellschaft“), hat die Gesellschaft heute darüber informiert, dass sie beabsichtigt, den übrigen Aktionären der Gesellschaft ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot für Aktien der Gesellschaft zu unterbreiten (das „Angebot“).

Die Neptune BidCo beabsichtigt danach, den Erwerb von bis zu 2.000.000 Aktien der Gesellschaft zu einem Preis von 0,75 je Aktie anzubieten. Die Neptune BidCo hat darüber hinaus mitgeteilt, dass sie vorbehaltlich einer zusätzlichen Finanzierung daran interessiert ist, weitere Aktien der Gesellschaft zu erwerben, und dass sie sich das Recht vorbehalten wird, das Angebot während der Annahmefrist zu erweitern und auf weitere Aktien der Gesellschaft zu erstrecken. Die Annahmefrist soll gemäß Mitteilung der Neptune BidCo zunächst einen Monat betragen und voraussichtlich im September 2024 beginnen.

Das Angebot ist freiwillig und unterliegt nach Angaben der Neptune BidCo nicht den Regelungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG).

Laut Neptune BidCo ist die anfängliche Finanzierung des vorgenannten Angebots bereits gesichert.

Sonntag, 25. August 2024

Allane SE: Allane Mobility Group steigert Vertragsbestand und operativen Umsatz im ersten Halbjahr 2024

PRESSEMITTEILUNG

- Operativer Konzernumsatz steigt um 37,0 % auf 214,5 Mio. Euro

- Konzernvertragsbestand mit 133.800 Verträgen 6,0 % über dem Wert zum Jahresende 2023 und 14,9 % über dem Wert zum 30. Juni 2023

- EBT-Prognose für das Geschäftsjahr 2024 infolge erhöhter Risikovorsorge angepasst


Pullach, 23. August 2024 – Die Allane Mobility Group („Allane“), Spezialist für Fahrzeug-Leasing und Full-Service-Lösungen in Deutschland, verzeichnete im ersten Halbjahr 2024 eine positive operative Entwicklung. So stieg der operative Konzernumsatz im Vergleich zum Vorjahreszeitraum signifikant, der Konzernvertragsbestand lag ebenfalls deutlich über dem Wert zum 30. Juni 2023 sowie leicht über dem Wert zum 31. Dezember 2023.

Eckart Klumpp, Vorstandsvorsitzender der Allane SE: „Die Allane Mobility Group hat im ersten Halbjahr 2024 eine starke operative Entwicklung verzeichnet. Besonders erfreulich ist die signifikante Steigerung des operativen Konzernumsatzes, die vor allem auf das kontinuierliche Wachstum unseres Vertragsbestands zurückzuführen ist. Zum 30. Juni 2024 lag dieser deutlich über dem Niveau des Vorjahresstichtags. Diese Entwicklung bestätigt, dass wir mit unserer Strategie FAST LANE 27 auf dem richtigen Kurs sind. Dennoch hat das herausfordernde Marktumfeld uns dazu veranlasst, die Risikovorsorge, insbesondere für Elektrofahrzeuge, weiter zu erhöhen, was das Ergebnis im ersten Halbjahr belastet hat."

Geschäftsentwicklung im ersten Halbjahr 2024

Der Konzernvertragsbestand im In- und Ausland (ohne Franchise- und Kooperationspartner) erhöhte sich zum 30. Juni 2024 auf 133.800 Verträge und lag damit 6,0 % über dem Niveau zum 31. Dezember 2023 (125.800 Verträge). Im Vergleich zum 30. Juni 2023 erhöhte sich der Konzernvertragsbestand um 14,9 % (H1 2023: 116.400 Verträge).

Der Konzernumsatz, in dem der operative Umsatz und die Verkaufserlöse enthalten sind, stieg im ersten Halbjahr 2024 um 17,6 % auf 359,5 Mio. Euro (H1 2023: 305,7 Mio. Euro*). Der operative Konzernumsatz, in dem die Erlöse aus Fahrzeugverkäufen nicht enthalten sind, erhöhte sich um 37,0 % auf 214,5 Mio. Euro (H1 2023: 156,6 Mio. Euro*). Diese Entwicklung ist auf einen starken Anstieg der Leasingerlöse sowie der nutzungsbedingten Serviceerlöse im Geschäftsbereich Leasing infolge des wachsenden Leasingvertragsbestands zurückzuführen. Die Verkaufserlöse* für Leasingrückläufer und vermittelte bzw. vermarktete Kundenfahrzeuge im Flottenmanagement sanken um 2,8 % auf 145,0 Mio. Euro (H1 2023: 149,1 Mio. Euro*). Wesentliche Ursache dafür ist der Rückgang der Stückpreise verkaufter Fahrzeuge infolge eines sich weiterhin regulierenden Gebrauchtwagenmarktes; das Absatzvolumen ist konstant geblieben.

Das Konzernergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) verbesserte sich im ersten Halbjahr 2024 deutlich um 49,8 % auf 147,7 Mio. Euro (H1 2023: 98,5 Mio. Euro). Das Konzernergebnis vor Steuern (EBT) war indes von der erhöhten Risikovorsorge bzw. kumulierten bilanziellen außerplanmäßigen Abschreibungen, insbesondere für Elektro-fahrzeuge, in Höhe von 44,0 Mio. Euro belastet und belief sich infolgedessen auf -24,6 Mio. Euro (H1 2023: 6,9 Mio. Euro). Darüber hinaus wirkten sich höhere Refinanzierungskosten aufgrund des wachsenden Leasingvertragsbestands sowie der gestiegenen Refinanzierungszinsen ebenfalls negativ auf die Ergebnisentwicklung aus.

EBT-Prognose für das Geschäftsjahr 2024 angepasst

Der Vorstand erwartet für das laufende Geschäftsjahr 2024 weiterhin einen Konzernvertragsbestand in einer Bandbreite von 130.000 bis 150.000 Verträgen (2023: 125.800 Verträge) und einen operativen Konzernumsatz in Höhe von 350 bis 400 Mio. Euro (2023: 342,7 Mio. Euro). Infolge der deutlich erhöhten Risikovorsorge geht der Vorstand nunmehr davon aus, dass das Unternehmen im laufenden Geschäftsjahr 2024 ein Konzern-EBT zwischen -25 Mio. Euro und -35 Mio. Euro(2023: 12,6 Mio. Euro) erreichen wird. Die wesentlichen Ursachen für die Senkung der EBT-Prognose liegen in der erwarteten Marktentwicklung mit rückläufigen Gebrauchtwagenpreisen, insbesondere bei Elektrofahrzeugen, sowie dem daraus resultierenden außerplanmäßigen Abschreibungsbedarf.

Der vollständige Konzern-Zwischenbericht zum 30. Juni 2024 steht auf der Investor Relations Website der Allane Mobility Group zum Download bereit.

* Angepasst; siehe „3.4 Ausgewählte erläuternde Angaben zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung“, Unterkapitel „Umsatzerlöse“ im Konzern-Zwischenbericht der Allane SE zum 30. Juni 2024.

----

Über Allane Mobility Group:

Die Allane Mobility Group mit Sitz in Pullach ist ein markenübergreifender Anbieter von umfassenden Mobilitätslösungen. In den Geschäftsfeldern Retail Leasing, Flottenleasing und Flottenmanagement bietet das Unternehmen ein breites Spektrum an Dienstleistungen und innovativen Lösungen, die Mobilität in jeder Hinsicht einfach machen.

Privat- und Gewerbekunden nutzen die Online- und Offline-Plattformen von Allane, um kostengünstig Neufahrzeuge zu leasen oder Gebrauchtfahrzeuge aus einem großen Bestand zu erwerben. Firmenkunden profitieren vom kosteneffizienten Full-Service-Leasing ihres Fuhrparks und von einer umfassenden Expertise im Fuhrparkmanagement.

Die Allane SE (ISIN: DE000A0DPRE6) ist im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Im Geschäftsjahr 2023 erzielte die Gruppe einen Konzernumsatz von rund 619 Millionen Euro.

Größter Anteilseigner der Allane SE ist mit rund 92 % die Hyundai Capital Bank Europe GmbH (HCBE), ein Gemeinschaftsunternehmen der Santander Consumer Bank AG und der Hyundai Capital Services Inc.

www.allane-mobility-group.com

New Work SE: Delisting der New Work SE-Aktien von der Frankfurter Wertpapierbörse mit Wirkung zum Ablauf des 26. August 2024

Corporate News

Hamburg, 23. August 2024 - Die Frankfurter Wertpapierbörse hat mit am 21. August 2024 veröffentlichten Beschluss auf Antrag der New Work SE (ISIN: DE000NWRK013) entschieden, die Zulassung der New Work SE-Aktien zum Handel im regulierten Markt sowie im Teilsegment mit besonderen Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zu widerrufen.

Damit werden die New Work SE-Aktien mit Ablauf des 26. August 2024 nicht mehr im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse handelbar sein. Zu diesem Zeitpunkt endet auch die Annahmefrist des am 15. Juli 2024 veröffentlichten und an die New Work SE-Aktionäre gerichteten öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots der Burda Digital SE.

Samstag, 24. August 2024

Ipsos kündigt Übernahmeangebot für infas an und schließt Andienungsvereinbarungen mit Großaktionären der infas-Holding AG ab

Pressemitteilung

23.08.2024 – Das weltweit tätige Sozial-, Politik- und Marktforschungsunternehmen Ipsos S.A. hat entschieden, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der infas Holding AG zum Erwerb aller Inhaberaktien gegen Zahlung einer Barleistung in Höhe von EUR 6,80 je Aktie abzugeben. In diesem Zusammenhang hat Ipsos S.A. mit den vier bisherigen Großaktionären Andienungsvereinbarungen abgeschlossen. In diesen Andienungsvereinbarungen verpflichten sich die bisherigen vier Hauptaktionäre unwiderruflich, ihre Aktien, die insgesamt etwa 77,52 % des Grundkapitals der infas Holding AG umfassen, im Rahmen des Übernahmeangebots anzudienen.

Ipsos S.A., weltweit eines der größten Unternehmen der Branche und Nummer 3 in Deutschland, ist daran interessiert, das erfolgreiche und sehr spezifische Geschäft der infas-Töchter fortzuführen. Ziel ist es unter anderem, mit dem Zusammenschluss den Bereich Sozial- und Politikforschung für Regierungsorganisationen und die Wissenschaft weiter auszubauen.

infas CEO Menno Smid erklärt: „Sollte der Zusammenschluss mit Ipsos realisiert werden, wäre dies eine logische Entwicklung für infas. Beide Unternehmen haben ihren Ruf durch ihr Engagement für Kundenorientierung, methodisch rigorose Forschung und die Bereitstellung von Erkenntnissen, die sich in der Praxis auswirken, aufgebaut. Dieser Zusammenschluss würde es uns ermöglichen, diese Stärken auf europäischer und globaler Ebene auszubauen und die kombinierte Expertise beider Teams zu nutzen, um die Zukunft der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung zu gestalten. Wir freuen uns darauf, nach Abschluss der Transaktion mit der Stärke beider Marken unseren Kunden ein unvergleichliches Maß an Service und Insights zu bieten sowie unseren Mitarbeitenden neue Möglichkeiten zu eröffnen. Entsprechend ihren gesetzlichen Verpflichtungen werden Vorstand und Aufsichtsrat der infas Holding AG nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch Ipsos eine begründete Stellungnahme zu dem Übernahmeangebot abgeben und veröffentlichen und sich dabei insbesondere zur Angemessenheit des Angebotspreises und den strategischen Zielen von Ipsos äußern. Vorbehaltlich dieser Prüfung begrüßen wir die Transaktion.“

Ben Page, CEO von Ipsos, erklärt: „Das neue kombinierte Unternehmen wird nach Abschluss der Transaktion einer der größten Branchenakteure in Deutschland sein – einem wichtigen strategischen Wachstumsmarkt für Ipsos – und würde von verbesserter Expertise, erweiterter Kundenreichweite und signifikanten Synergien profitieren. Die geplante Transaktion steht in perfektem Einklang mit unseren strategischen Zielen für das Jahr 2025, insbesondere mit unserem Bestreben, unsere Führungsposition bei der Betreuung von Regierungen und Kunden des öffentlichen Sektors zu stärken. Wir sind zuversichtlich, dass diese Übernahme einen erheblichen Wert für die Aktionäre schaffen würde.”

Freitag, 23. August 2024

infas Holding Aktiengesellschaft: Ipsos kündigt freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zu EUR 6,80 je Aktie an

Veröffentlichung einer Insiderinformation gem. Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Bonn, 23. August 2024 – Die Alsterhöhe 15. V V AG (zukünftig: Ipsos DACH Holding AG) (die „Bieterin“), eine 100%-ige direkte Tochtergesellschaft der Ipsos GmbH und eine 100%ige indirekte Tochtergesellschaft der Ipsos S.A., Paris, hat heute bekannt gegeben, dass sie beabsichtigt, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der infas Holding Aktiengesellschaft („Gesellschaft“) (ISIN DE0006097108 / WKN 609710) zum Erwerb aller Inhaberaktien gegen Zahlung einer Barleistung in Höhe von EUR 6,80 je Aktien abzugeben.

Die Bieterin hat zudem heute mitgeteilt, mit den Hauptaktionären der Gesellschaft, der Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV, der PEN GmbH, Herrn Hans-Herbert Döbert und der Effecten-Spiegel AG, die insgesamt ca. 77,52 % der Aktien der Gesellschaft halten (zusammen die „Paketaktionäre“) Andienungsvereinbarungen abgeschlossen zu haben. In den Andienungsvereinbarungen verpflichten sich die Paketaktionäre unwiderruflich, das Übernahmeangebot für alle von ihnen gehaltenen Aktien an der Gesellschaft anzunehmen.

Entsprechend ihren gesetzlichen Verpflichtungen werden Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bieterin eine begründete Stellungnahme zu dem Übernahmeangebot abgeben und veröffentlichen.

Übernahmeangebot für Aktien der infas Holding Aktiengesellschaft

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 in Verbindung mit §§ 29 Abs. 1, 34 des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“)


DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Bieterin:
Alsterhöhe 15. V V AG
(zukünftig: Ipsos DACH Holding AG)

c/o Ipsos GmbH
Sachsenstraße 6
20097 Hamburg
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 186680

Zielgesellschaft:
infas Holding Aktiengesellschaft

Kurt-Schumacher-Str. 24
53113 Bonn
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 17379
ISIN: DE0006097108

Die Alsterhöhe 15. V V AG (zukünftig: Ipsos DACH Holding AG) (die „Bieterin“), eine 100%-ige direkte Tochtergesellschaft der Ipsos GmbH und eine 100%ige indirekte Tochtergesellschaft der Ipsos S.A., Paris, hat heute, am 23. August 2024, entschieden, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot in Form eines Barangebots an die Aktionäre der infas Holding Aktiengesellschaft (die „Gesellschaft“) zum Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit einem Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 (ISIN DE0006097108; die „Aktien“) gegen Zahlung einer Gegenleistung von EUR 6,80 in bar je Aktie (das „Übernahmeangebot“) abzugeben.

Das Übernahmeangebot wird zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen und Bedingungen erfolgen. Vorbehaltlich weiterer Abstimmung mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, wird das Übernahmeangebot unter dem Vorbehalt der Erteilung erforderlicher wettbewerbsrechtlicher Freigaben stehen.

Die Bieterin hat heute zudem mit den Hauptaktionären der Gesellschaft, Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV, PEN GmbH, Herrn Hans-Herbert Döbert und Effecten-Spiegel AG, die insgesamt ca. 77,52% der Aktien der Gesellschaft halten (zusammen die „Paketaktionäre“) Andienungsvereinbarungen abgeschlossen. In den Andienungsvereinbarungen verpflichten sich die Paketaktionäre unwiderruflich, ihre Aktien im Rahmen des Übernahmeangebots anzudienen.

Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot wird in deutscher Sprache sowie als unverbindliche englischsprachige Übersetzung neben weiteren Informationen in Bezug auf das Übernahmeangebot im Internet unter www.2024-offer.com veröffentlicht.

Wichtige Information:

Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot mitgeteilt werden. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Angebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen. Investoren und Inhabern von Aktien der Gesellschaft wird dringend angeraten, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten werden.

Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des deutschen Rechts, insbesondere des WpÜG, und bestimmter wertpapierrechtlicher Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika (die „Vereinigten Staaten“) zu grenzüberschreitenden Übernahmeangeboten, durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Übernahmeangebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst oder gewährt. Investoren und Inhaber von Wertpapieren der Gesellschaft können nicht darauf vertrauen, durch die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten (soweit anwendbar), geschützt zu werden. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar noch unmittelbar ein Übernahmeangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet werden, in der dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde.

Soweit nach den anwendbaren Gesetzen oder Vorschriften zulässig, können die Bieterin und mit ihr verbundene Unternehmen oder Broker (die im Auftrag der Bieterin bzw. der mit ihr verbundenen Unternehmen handeln) von Zeit zu Zeit vor, während oder nach dem Zeitraum, in dem das Übernahmeangebot angenommen werden kann, und außerhalb des Übernahmeangebots, direkt oder indirekt Aktien, die Gegenstand des Übernahmeangebots sein können, oder Wertpapiere, die in Aktien gewandelt oder umgetauscht werden können, oder deren Ausübung zum Bezug von Aktien berechtigen, kaufen oder den Kauf von Aktien oder von solchen Wertpapieren veranlassen, wobei etwaige Käufe oder Veranlassungen zum Kauf nicht in den Vereinigten Staaten erfolgen. Etwaige Käufe oder Veranlassungen zum Kauf erfolgen im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Staaten (soweit anwendbar). Soweit nach anwendbarem Recht erforderlich, werden Informationen über solche Käufe oder solche Veranlassungen zum Kauf in der Bundesrepublik Deutschland offengelegt. Soweit Informationen über solche Käufe oder solche Veranlassungen zum Kauf in der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht werden, gelten diese Informationen auch als in den Vereinigten Staaten öffentlich bekanntgegeben. Darüber hinaus können Finanzberater der Bieterin im Rahmen des ordentlichen Geschäftsganges mit Wertpapieren der Gesellschaft handeln, was auch den Kauf oder die Veranlassung zum Kauf solcher Wertpapiere der Gesellschaft umfassen kann.

Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte „erwarten“, „glauben“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „anstreben“, „davon ausgehen“ und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Diese Erwartungen und in die Zukunft gerichteten Aussagen könnten sich als unzutreffend erweisen und die tatsächlichen Entwicklungen können erheblich von in die Zukunft gerichteten Aussagen abweichen. Die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen übernehmen keine Pflicht, die in die Zukunft gerichteten Aussagen hinsichtlich tatsächlicher Entwicklungen oder Ereignisse, Rahmenbedingungen, Annahmen oder sonstiger Faktoren zu aktualisieren.

Den Inhabern von Aktien der Gesellschaft, die Gegenstand des Übernahmeangebots sind, wird dringend empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine informierte Entscheidung in Bezug auf den Inhalt der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot und das Übernahmeangebot treffen zu können.

Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Staaten kann in den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Staaten fallen, in denen die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland oder den Vereinigten Staaten ansässig sind oder aus anderen Gründen den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die anwendbaren Bestimmungen informieren und diese befolgen.

Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten werden gebeten, die folgenden Hinweise zur Kenntnis zu nehmen:

Das Übernahmeangebot bezieht sich auf Wertpapiere einer deutschen Gesellschaft und unterliegt deutschen Veröffentlichungsvorschriften, die von denjenigen der Vereinigten Staaten abweichen. Etwaige in dieser Mitteilung enthaltene Finanzinformationen wurden weitgehend in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards bzw. den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften erstellt und sind daher möglicherweise nicht vergleichbar mit Finanzinformationen von Unternehmen in den Vereinigten Staaten oder von Unternehmen, deren Jahresabschlüsse nach den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen in den Vereinigten Staaten erstellt werden. Das Übernahmeangebot wird in den Vereinigten Staaten gemäß den dort geltenden Vorschriften für Übernahmeangebote und im Übrigen in Übereinstimmung mit den Anforderungen des WpÜG durchgeführt. Dementsprechend unterliegt das Übernahmeangebot Offenlegungs- und anderen Verfahrensvorschriften, die sich von den Vorschriften, die in den Vereinigten Staaten gemäß dem Übernahmerecht der Vereinigten Staaten gelten, unterscheiden, einschließlich in Bezug auf Rücktrittsrechte, den zeitlichen Ablauf des Übernahmeangebots, die Abwicklung des Übernahmeangebots, und den Zeitpunkt von Zahlungen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot.

Hamburg, 23. August 2024

Alsterhöhe 15. V V AG (zukünftig: Ipsos DACH Holding AG)

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • Aareal Bank AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlantic BidCo GmbH zu EUR 33,20 je Aktie, (virtuelle) Hauptversammlung am 3. Mai 2024 hat zugestimmt, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert, Beschluss im Freigabeverfahren dürfte zeitnah ergehen
  • Aurubis AG: ggf. Übernahmeangebot

  • BASTFASERKONTOR Aktiengesellschaft: Squeeze-out zugunsten der AGIB Real Estate S.A. zu EUR 8.760,- je Aktie, Hauptversammlung am 15. Juli 2024
  • BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der VIB Vermögen AG für eine Abfindung in Höhe von EUR 14,86 je BBI-Aktie, Hauptversammlung am 13. August 2024
  • C. Bechstein Pianoforte AG: Squeeze-out, Eintragung im Handelsregister am 26. Juni 2024 (Fristende für Spruchanträge: 26. September 2024)

  • Beta Systems Software AG: geplante Verschmelzung auf die SPARTA AG
  • Consus Real Estate AG: Squeeze-out zugunsten der Adler Group S.A., Hauptversammlung am 11. Juni 2024

  • DISO Verwaltungs AG (zuvor: Matica Technologies AG, früher: Digital Identification Solutions AG): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Matica Technologies Group SA, Hauptversammlung am 26. Januar 2024, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert
  • Encavis AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting geplant
  • EQS Group AG: Squeeze-out zugunsten der Pineapple German Bidco GmbH (Thoma Bravo, L.P.) zu EUR 40,- je Aktie

  • Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt

  • Instapro II AG (MyHammer Holding AG wurde 2022 verschmolzen, Spruchverfahren läuft noch): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Instapro I AG (IAC/ InterActiveCorp) für EUR 20,63 je Instapro-II-Aktie, Eintragung im Handelsregister am 22. August 2024

  • Lotto24 AG: Squeeze-out zugunsten der ZEAL Network SE zu EUR 479,25 je Stückaktie, Hauptversammlung am 27. August 2024
  • MEDION AG: Squeeze-out zugunsten der Lenovo Germany Holding GmbH

  • MorphoSys AG: erfolgreiches Übernahmeangebot durch den Novartis-Konzern, öffentliches Delisting-Erwerbsangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Novartis BidCo Germany AG, Hauptversammlung am 27. August 2024
  • New Work SE (früher: Xing SE): Delisting-Erwerbsangebot der Burda Digital SE

  • S IMMO AG: Squeeze-out zugunsten der IMMOFINANZ AG, Hauptversammlung voraussichtlich im Herbst 2024

  • Schumag Aktiengesellschaft: Squeeze-out in Aussicht gestellt
  • SHS Viveon AG: Sidetrade S.A hält inzwischen mehr als 87,85 %, Squeeze-out wahrscheinlich

  • Software AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Mosel Bidco SE/Silver Lake, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, mit Eintragung im Handelsregister am 22. August 2024 wirksam geworden (Fristende am 24. November 2024)

  • SYNLAB AG: Übernahmeangebot zu EUR 10,-, Paul E. Singer/Elliott hält inzwischen 6,5 % an der SYNLAB AG, nunmehr Delisting-Vereinbarung mit der Ephios Bidco GmbH, Delisting-Erwerbsangebot

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen), Delisting-Erwerbsangebot

  • USU Software AG: Delisting-Erwerbsangebot, Delisting von der Frankfurter Wertpapierbörse mit Ablauf des 2. Juli 2024
  • VARTA AG: StaRUG-Verfahren
  • Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement 
  • Vitesco Technologies Group AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Schaeffler AG, Verschmelzung auf den Hauptversammlungen am 24. und 25. April 2024 beschlossen
  • Zapf Creation AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der MGAE Deutschland Holding AG (MGA/The Amended and Restated Larian Living Trust) zu EUR 30,23 je Aktie, verschmelzungsrechtliche Squeeze-out am 10. Juni 2024 wirksam geworden (Fristende: 10. September 2024)

(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der STRABAG AG: Antragsgegnerin legt Anschlussbeschwerde ein

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem 2017 beschlossenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre im Rahmen einer konzerninternen Verschmelzung (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) bei der "alten" STRABAG AG hatte das Landgericht Köln mit Beschluss vom 14. Februar 2022 die Barabfindung auf EUR 313,91 festgelegt. Dies entspricht dem auf der Hauptversammlung beschlossenen Barabfindungsbetrag zuzüglich einer Anfang 2019 von der Antragsgegnerin erbrachten "freiwilligen Zuzahlung" in Höhe von EUR 13,91.

Mehrere Antragsteller haben gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden eingelegt. Die Antragsgegnerin hat nunmehr auf die Beschwerdebegründungen erwidert und Anschlussbeschwerde eingelegt (so dass auch die Antragsteller, die keine Beschwerde eingelegt haben, am Beschwerdeverfahren zu beteiligen sind). Nach Ansicht der Antragsgegnerin hätte die Barabfindung statt auf EUR 313,91 auf nur EUR 313,65 festgesetzt werden sollen. Die Antragsgegnerin begründet dies, dass die Verzugszinsen auf den Sonderwert der Schadensersatzansprüche fehlerhaft berechnet worden seien. Die von dem besonderen Vertreter mit Schreiben vom 20. Juni 2016 gesetzte Frist zum 20. Juli 2016 habe nicht dazu führen können, dass sich die Gesellschaft bereits ab dem 21. Februare 2026 in Verzug befunden haben soll. Verzug sei erst ab dem 21. Juli 2016 anzunehmen.

OLG Düsseldorf, Az. I-26 W 9/23 AktE
LG Köln, Az. 91 O 6/18
Nils Weber u.a. ./. STRABAG AG (vormals: Ilbau Liegenschaftsverwaltung AG)
129 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Rainer Klocke, 50672 Köln

Donnerstag, 22. August 2024

Infineon Technologies AG: Infineon Technologies AG und Qimonda-Insolvenzverwalter erzielen Vergleich zur einvernehmlichen Erledigung des Rechtsstreits

Neubiberg, 22. August 2024 

Die Infineon Technologies AG (ISIN: DE0006231004) hat sich mit dem Insolvenzverwalter der Qimonda AG auf einen Vergleich geeinigt. Damit wird der seit Ende 2010 am Landgericht München I anhängige Rechtsstreit, in dem der Insolvenzverwalter mit seiner Klage einen Betrag von rund EUR 3,4 Milliarden zzgl. Zinsen geltend gemacht hatte, beendet.

Die Vergleichsvereinbarung sieht eine Zahlung von EUR 753,5 Millionen vor. Der Betrag setzt sich zusammen aus einer nominellen Vergleichssumme von EUR 800 Millionen abzüglich von Anrechnungsbeträgen aus früheren Verträgen mit dem Insolvenzverwalter.

Der Aufsichtsrat von Infineon hat dem Vergleich heute zugestimmt; zuvor hatten bereits der Gläubigerausschuss der Qimonda AG und der Vorstand von Infineon ihre Zustimmung erteilt. Die Parteien haben sich darauf verständigt, den Vergleich durch das Gericht feststellen zu lassen.

Mit der Vergleichsvereinbarung sind alle Rechtsstreitigkeiten und Ansprüche des Insolvenzverwalters gegen Infineon erledigt.

Infolge der Zahlungen wird Infineon die für den Rechtsstreit gebildeten Rückstellungen in Anspruch nehmen. Der darüberhinausgehende Betrag wird das Ergebnis und den Cashflow aus nicht fortgeführten Aktivitäten belasten. Die Zahlung wird aus vorhandenen Barmitteln erfolgen. Die oben genannten Beträge verstehen sich vor Abzug von Steuern.

Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out bei der Software AG heute wirksam geworden

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Der auf der Hauptversammlung der Software AG am 24. Mai 2024 gefasste Beschluss zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out (Verschmelzung der Gesellschaft als übertragendem Rechtsträger mit der Mosel BidCo AG) wurde gestern, am 21. August 2024, in Handelsregister dem Amtsgerichts Düsseldorf eingetragen. Heute erfolgte die Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft (Amtsgericht München). Damit ist der verschmelzungsrechtliche Squeeze-out wirksam geworden.

Die Angemessenheit der den Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out bei der Instapro II AG (verschmolzen mit der MyHammer Holding AG): Beschluss bei der übertragenden Gesellschaft eingetragen

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Der auf der Hauptversammlung der Instapro II AG am 26. Juni 2024 gefasste Beschluss zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out (Verschmelzung der Gesellschaft als übertragendem Rechtsträger mit der Instapro I AG) wurde heute, am 22. August 2024, in Handelsregister dem Amtsgerichts Düsseldorf eingetragen. Er wird mit der Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft wirksam.

Die Angemessenheit der den Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Zum Spruchverfahren zur Verschmelzung der MyHammer Holding AG auf die Instapro II AG:
https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/02/spruchverfahren-zur-verschmelzung-der.html

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der MAN SE: Gericht will ergänzende Stellungnahme des Prüfers mit geänderter Peer Group

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der MAN SE auf die zum VW-Konzern gehörende Hauptaktionärin TRATON SE hat das LG München I zur Vorbereitung des Verhandlungstermins am 10. Oktober 2024 den Abfindungsprüfer mit Beschluss vom 22. August 2024 um eine ergänzende Stellungnahme gebeten:

"Die Abfindungsprüfer werden gebeten, Alternativberechnungen mit einer geänderten Zusammensetzung der Peer Group vorzunehmen, wobei ein Mittelwert der Beta-Faktoren entsprechend nachfolgender Ermittlung anzusetzen ist: Die Regression soll jeweils über einen Referenzzeitraum von zwei Jahren bei wöchentlichen Renditeintervallen gegen den jeweils größten nationalen Index wie auch gegen den MSCI World Index sowie über einen Referenzzeitraum von fünf Jahren mit monatlichen Renditeintervallen wiederum gegen den jeweils größten nationalen Index und gegen den MSCI World Index.

Entsprechend dieser Vorgaben wird um Ermittlung des Ertragswerts der MAN SE auf Basis folgender geänderter Peer Group-Zusammensetzung gebeten:

- Einschluss von Traton SE entsprechend der von den Prüfern herangezogenen Peer Group, wobei für Traton SE nur zweijährige Beta-Faktoren herangezogen werden können

- Einbeziehung von Traton SE wie soeben unter Ausschluss von Mercedes-Benz AG, Tata Motors, Dongfeng und Sinotruk

- Einbeziehung von Traton SE wie soeben unter Ausschluss von Tata Motors, Dongfeng und Sinotruk.

Dabei mögen die geänderten Erkenntnisse zum Stichtag der Hauptversammlung berücksichtigt werden."

Im Übrigen fragt das Gericht, nach welchen Kriterien das Unlevern erfolgt sei und ob dabei dieselben Kriterien angewandt worden seien wie von der Bewertungsgutachterin (Hamada-Formel – sichere Tax Shields und kein Debt Beta; Net Debt-Ansatz).

LG München I, Az. 5 HK O 12085/21
Mähner, M. u.a. ./. TRATON SE
121 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: RA´in Daniela Bergdolt, 80639 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, TRATON SE:
Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer, 60322 Frankfurt am Main

Mittwoch, 21. August 2024

Deutsche Bank AG: Deutsche Bank erzielt im Rechtsstreit zur Postbank-Übernahme Vergleiche mit einem großen Teil der Kläger

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Frankfurt am Main, 21. August 2024 - Die Deutsche Bank (XETRA: DBKGn.DE / NYSE: DB) hat in den Gesprächen mit den Klägern im Verfahrenskomplex um die Postbank-Übernahme und den an die damaligen Postbank-Aktionäre gezahlten Angebotspreis erhebliche Fortschritte gemacht. Mit mehr als 80 Klägern, auf die insgesamt fast 60 Prozent aller geltend gemachten Forderungen entfallen, wurde wie von der Bank vorgeschlagen ein Vergleich auf Basis eines Preises von 31 Euro je Aktie geschlossen. Zu den Parteien, mit denen eine Einigung erzielt wurde, gehört unter anderem die größte Einzelklägerin im Verfahrenskomplex, auf die etwa ein Drittel aller geltend gemachten Forderungen entfallen.

Die Deutsche Bank geht davon aus, dass die erzielten Vergleiche im Durchschnitt etwa 45 Prozent der Rückstellungen in Anspruch nehmen werden, die den Klagen dieser Parteien zugeordnet waren. Die darüber hinausgehenden Rückstellungen für diese Kläger können aufgelöst werden. Die Deutsche Bank erwartet daraus einen positiven Effekt auf ihr Vorsteuerergebnis im dritten Quartal von rund 430 Millionen Euro.

Sollte die Deutsche Bank Vergleichsvereinbarungen mit weiteren Klägern abschließen, können sich weitere positive Auswirkungen auf die gesamten für den Verfahrenskomplex gebildeten Rückstellungen ergeben.

__________________

Update:

Laut FAZ hat der Hedgefonds Elliott von Paul Singer dem Vergleich zugestimmt, während der Effecten-Spiegel und die Helaba wohl den Rechtsstreit noch nicht beigelegt haben.

Anmerkung der Redaktion:

In Sachen Deutsche Postbank AG laufen derzeit zwei Spruchverfahren:

- Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag:
OLG Düsseldorf, Az. I-26 W 5/21 AktE
LG Köln, Az. 82 O 77/12
Meilicke u.a. ./. DB Beteiligungs-Holding GmbH (früher: DB Finanz-Holding GmbH)

- Spruchverfahren zu dem Squeeze-out:
LG Köln, Az. 82 O 2/16
Krystofiak u.a. ./. Deutsche Bank AG

jeweils gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Klocke, Köln

Verfahrensbevollmächtigte der jeweiligen Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 60323 Frankfurt am Main

Hogan Lovells berät MorphoSys bei dem Rückzug von der Börse und dem öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot von Novartis

Pressemitteilung vom 20. August 2024

Unter gemeinsamer Leitung ihres Frankfurter Partners Prof. Dr. Michael Schlitt und ihres Münchener Counsels Dr. Sebastian Biller hat die internationale Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells die MorphoSys AG ("MorphoSys") im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Delisting-Vereinbarung mit Novartis in Bezug auf ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot von Novartis und dem damit verbundenen Widerruf der Zulassung der MorphoSys-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie der Beendigung der Börsennotierung ihrer American Depositary Shares (ADS) am Nasdaq Global Market und der Deregistrierung bei der U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) beraten.

Das Delisting-Erwerbsangebot von Novartis, mit dem allen Aktionären der MorphoSys ein Angebot zum Erwerb ihrer MorphoSys-Aktien gegen Zahlung einer Barleistung in Höhe von EUR 68,00 je MorphoSys-Aktie angeboten wurde, folgte auf das im April 2024 veröffentlichte und im Mai 2024 vollzogene freiwillige öffentliche Übernahmeangebot von Novartis.

MorphoSys ist ein globales Biopharma-Unternehmen, das modernste Wissenschaft und Technologien nutzt, um neuartige Krebsmedikamente zu entdecken, zu entwickeln und Patientinnen und Patienten zur Verfügung zu stellen. MorphoSys hat seinen Hauptsitz in Planegg, Deutschland, und führt sein Geschäft in den USA von Boston, Massachusetts.

Hogan Lovells Team für MorphoSys

Prof. Dr. Michael Schlitt (Partner, Frankfurt), Dr. Sebastian Biller (Counsel, München) (beide Federführung, beide Aktien- und Kapitalmarktrecht);

Dr. Michael Rose (Partner), Thomas Weber (Counsel), Dr. Jonas Palme (Senior Associate), Dr. Matthias Veicht (Associate, alle Corporate M&A, München);

Johanna Jungermann (Project Associate, Aktien- und Kapitalmarktrecht, Frankfurt);

Mahvesh Qureshi (Partner), Leslie Reese (Partner), Joseph Gilligan (Partner), Brendan Oldham (Senior Associate) (alle Corporate M&A, Washington D.C.);

Dr. Jörg Schickert (Partner, Life Sciences, München);

Dr. Thomas Freund (Partner, Banking & Loan Finance, München).

Inhouse Law (MorphoSys AG)

Charlotte Lohmann (Chief Legal & HR Officer, Member of the Executive Committee)

Virginie Pontlevoy (Vice President, Head of Legal Corporate & Business)

Dienstag, 20. August 2024

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der WESTGRUND Aktiengesellschaft: Verhandlungstermin 3. September 2024 aufgehoben - gerichtliches Sachverständigengutachten?

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-.HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der WESTGRUND Aktiengesellschaft hat das LG Berlin II den auf den 3. September 2024 angesetzten Termin aufgehoben. Bei diesem Termin sollte die Angemessenheitsprüferin WollnyWP angehört werden ("um Klarheit über die Erforderlichkeit und gegebenenfalls den Umfang einer weiteren, ergänzenden Begutachtung zu gewinnen"). Die Barabfindungsprüferin habe jedoch mitgeteilt, dass bei ihr krankheitsbedingt sowie aufgrund personeller Veränderung dauerhaft niemand mehr zur Verfügung stehe, der Auskünfte zu dem Fall geben könne.

Soweit keine gütliche Beendigung des Verfahrens in Betracht komme, müsse daher nunmehr ein Sachverständiger gerichtlich bestellt werden. Zunächst soll die Antragsgegnerin innerhalb von zwei Wochen mitteilen, ob für sie eine Erhöhung der Barabfindung in Betracht komme.

Der Squeeze-out bei WESTGRUND war bereits Ende 2016 angekündigt worden. Der dann (nach mehreren Jahren der Diskussion zwischen den Wirtschaftsprüfern) auf der Hauptversammlung am 9. Juni 2021 gefasste Übertragungsbeschluss wurde nach Verzögerung durch eine Anfechtungsklage schließlich am 3. November 2021 im Handelsregister eingetragen.

LG Berlin II, Az. 102 O 155/21
SCI AG u.a. ./. ADLER Real Estate Aktiengesellschaft
53 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Martin Weimann, 10405 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte White & Case LLP, 60323 Frankfurt am Main

Montag, 19. August 2024

OLG Köln: Übernahme der Postbank durch die Deutsche Bank: Verlegung des Verkündungstermins auf 23. Oktober 2024

Pressemitteilung des OLG Köln vom 19. August 2024

In den Klageverfahren gegen die Deutsche Bank AG wegen behaupteter Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit der Übernahme der Postbank AG hat der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln die auf den 21. August 2024 bestimmten Verkündungstermine wegen fortdauernden Beratungsbedarfs auf den 23. Oktober 2024 verlegt.

Das Oberlandesgericht Köln hatte nach Zurückverweisung der Rechtsstreite durch den Bundesgerichtshof im Dezember 2022 über beide Sachen am 26. April 2024 erneut mündlich verhandelt. In der Spruchfrist haben die Parteien keine gütliche Einigung mitgeteilt. Da die Beratungen des Senats noch nicht abgeschlossen sind, ist der Verkündungstermin in beiden Verfahren auf den 23. Oktober 2024, 10:00 Uhr (Oberlandesgericht Köln, Saal 301, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln) verlegt worden.

Die Aktenzeichen lauten:
13 U 166/11 - Oberlandesgericht Köln (= II ZR 9/21 und II ZR 353/12 - Bundesgerichtshof; 82 O 28/11 - Landgericht Köln) und
13 U 231/17 - Oberlandesgericht Köln (= II ZR 14/21 - Bundesgerichts-hof, 82 O 11/15 - Landgericht Köln).

__________________

Anmerkung der Redaktion:

In Sachen Deutsche Postbank AG laufen zwei Spruchverfahren:

- Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag:
OLG Düsseldorf, Az. I-26 W 5/21 AktE
LG Köln, Az. 82 O 77/12
Meilicke u.a. ./. DB Beteiligungs-Holding GmbH (früher: DB Finanz-Holding GmbH)

- Spruchverfahren zu dem Squeeze-out:
LG Köln, Az. 82 O 2/16
Krystofiak u.a. ./. Deutsche Bank AG

jeweils gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Klocke, Köln

Verfahrensbevollmächtigte der jeweiligen Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 60323 Frankfurt am Main