- Gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats zum öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot empfiehlt den Aktionären der GK Software SE die Annahme des Angebots
Die Annahmeempfehlung basiert auf der jeweils unabhängig voneinander erfolgten Prüfung und eingehenden Bewertung der von der Bieterin am 17. Mai 2023 veröffentlichten Angebotsunterlage zum Delisting-Erwerbsangebot, einschließlich der darin dargestellten wirtschaftlichen und strategischen Absichten der Bieterin in Bezug auf GK Software. Grundlage für den Prozess ist der bereits am 2. Mai 2023 abgeschlossene Delisting-Vertrag mit der Fujitsu Ltd. sowie mit der Bieterin, der auch Regelungen zur Sicherung der künftigen (Re-)Finanzierung der Gesellschaft nach Beendigung der Börsennotierung enthält. Grundsätze für die künftige Zusammenarbeit wurden zudem bereits in der am 1. März 2023 abgeschlossenen Zusammenschlussvereinbarung (sog. Business Combination Agreement) vereinbart. Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben die Angemessenheit der von der Bieterin für die GK Software-Aktien angebotenen Gegenleistung aus finanzieller Sicht in Anbetracht der aktuellen Strategie und der Finanzplanung der Gesellschaft, unter Berücksichtigung der historischen Aktienkurse der GK Software-Aktien sowie der relevanten Informationen und Erwägungen (auch der derzeitigen geopolitischen und makroökonomischen Situation) sorgfältig und eingehend geprüft und analysiert.
Das Delisting-Erwerbsangebot soll die Voraussetzungen für den Rückzug von GK Software von der Frankfurter Wertpapierbörse schaffen. Vorbehaltlich der Wahrnehmung seiner gesetzlichen Verpflichtungen beabsichtigt der Vorstand, den Antrag auf Widerruf der Zulassung sämtlicher GK Software Aktien zum Handel am regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse vor Ablauf der Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots zu stellen. Zudem sollen wirtschaftlich angemessene Maßnahmen getroffen werden, die erforderlich und für die Gesellschaft möglich sind, um die Einbeziehung der GK Software-Aktien in den Handel im Freiverkehr zu beenden.
Die Aktionäre von GK Software können das Delisting-Erwerbsangebot der Bieterin über ihre Depotbank annehmen. Die Annahmefrist wird voraussichtlich am 14. Juni 2023, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) enden. Die detaillierten Bedingungen des Delisting-Erwerbsangebots können der Angebotsunterlage zum Delisting-Erwerbsangebot entnommen werden. Im Rahmen des öffentlichen Übernahmeangebots konnte die Bieterin bereits 68,03 % der GK Software-Aktien erwerben.
Die Stellungnahme wird bei der GK Software SE, Investor Relations, Waldstraße 7, 08261 Schöneck, Telefon: +49 800 0005697, Fax: +49 37464 8415, Anfragen per E-Mail an: ir@gk-software.com, zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten. Darüber hinaus ist die Stellungnahme im Internet unter https://investor.gk-software.com/de/veroeffentlichungen/all-news/delisting-erwerbsangebot in deutscher Sprache und daneben auch als unverbindliche englische Übersetzung einsehbar. Maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Fassung.
Die Rechtsberatung im Zusammenhang mit dem Delisting-Erwerbsangebot erfolgt durch die internationale Wirtschaftskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, die die GK Software bereits im Rahmen des öffentlichen Übernahmeangebots von Fujitsu beraten hat.