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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Samstag, 2. Oktober 2021

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Ehlebracht AG: Verhandlungstermin auf den 26. Januar 2022 verschoben

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Ehlebracht AG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) hat das Landgericht Dortmund kürzlich den Termin zur Verhandlung und Anhörung des gerichtlichen Sachverständigen auf Mittwoch, den 26. Januar 2022, 10:00 Uhr, verschoben.

Das Gericht hatte mit Beweisbeschluss vom 31. Juli 2017 die Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens zum Unternehmenswert angeordnet und damit Herrn WP Dr. Tim Laas, Alvarez & Marsal, 60311 Frankfurt am Main, beauftragt: https://spruchverfahren.blogspot.com/2017/08/spruchverfahren-zum-verschmelzungsrecht.html

In seinem Gutachten vom 16. April 2020 kam der Sachverständige Dr. Laas auf einen Wert von EUR 4,08 je Ehlebracht-Aktie. Dies entspricht einer Anhebung um EUR 0,26 der gezahlten, auf den durchschnittlichen Börsenkurs basierenden Barabfindung in Höhe von EUR 3,82 bzw. einer Erhöhung um 6,81 %. Im Vergleich zu dem im Auftragsgutachten der TAP ermittelten Ertragswert ergibt sich eine Werterhöhung von EUR 0,77 je Aktie (23,4 %).

LG Dortmund, Az. 20 O 17/15 (AktE)
Neumann u.a. ./. Ehlebracht Holding AG
71 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Ehlebracht Holding AG:
Rechtsanwälte Osborne Clarke, 50823 Köln

Freitag, 1. Oktober 2021

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#fba21

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der ISRA Vision AG: Bestellung des gemeinsamen Vertreters

Landgericht Frankfurt am Main

3-05 O 57/21

In dem Spruchverfahren von Aktionären gegen die ISRA Vision AG, Industriestr. 14, 64297 Darmstadt (vormals: Atlas Copco Germany Holding AG) wegen der Angemessenheit der Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der ISRA Vision AG im Rahmen einer Verschmelzung

wurde gemäß § 6 SpruchG den außenstehenden Aktionären, die nicht selbst Antragsteller sind, zur Wahrung ihrer Rechte als gemeinsamer Vertreter bestellt: 

Rechtsanwalt Dr. Alexander Hess,
c/o Reitmaier Rechtsanwälte,
Eichhornstraße 2, 
97070 Würzburg.

Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 6 Abs. 1 Satz 4 SpruchG.

Mit vorzüglicher Hochachtung 

Der Vorsitzende

Quelle: Bundesanzeiger vom 28. September 2021

Bekanntmachung des Squeeze-outs bei der Deutschen Binnenreederei Aktiengesellschaft

Rhenus PartnerShip GmbH & Co. KG
Duisburg

Bekanntmachung über Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Deutsche Binnenreederei Aktiengesellschaft, Berlin

Die Hauptversammlung der Deutsche Binnenreederei Aktiengesellschaft vom 7. Juli 2021 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die Rhenus PartnerShip GmbH & Co. KG mit Sitz in Duisburg, die nominal in Höhe von rd. 99,52 % am Grundkapital der Deutsche Binnenreederei Aktiengesellschaft beteiligt ist, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären) beschlossen. Der Übertragungsbeschluss ist am 20. August 2021 in das Handelsregister der Deutsche Binnenreederei Aktiengesellschaft beim Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) (HRB 73234 B) eingetragen worden. Mit dieser Eintragung sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre an der Deutsche Binnenreederei Aktiengesellschaft in das Eigentum der Rhenus PartnerShip GmbH & Co. KG übergegangen.

Gemäß dem Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Deutsche Binnenreederei Aktiengesellschaft von der Rhenus PartnerShip GmbH & Co. KG gemäß § 327b Abs. 1 S. 1 AktG eine Barabfindung. Die Barabfindung beträgt EUR 1,65 je Namensaktie der Deutsche Binnenreederei Aktiengesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,02.

Ab dem Zeitpunkt der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Deutsche Binnenreederei Aktiengesellschaft ist die Barabfindung mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen.

Die Angemessenheit der Barabfindung wurde von der ADKL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als gerichtlich bestellter sachverständiger Prüfer geprüft und bestätigt.

Die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre werden zwecks Auszahlung der Barabfindung nebst Zinsen gesondert zu dieser Bekanntmachung unter ihrer im Aktienregister eingetragenen Anschrift kontaktiert.

Alternativ können die im Aktienregister eingetragenen Minderheitsaktionäre unmittelbar einen Auszahlungsantrag an die folgende Adresse stellen: 

Rhenus PartnerShip GmbH & Co. KG
August-Hirsch-Straße 3
47119 Duisburg, Deutschland

Der Auszahlungsantrag sollte die folgenden Angaben enthalten:

- Betreff: Auszahlungsantrag Barabfindung Deutsche Binnenreederei AG Squeeze-Out
- Vollständiger Name und Anschrift des Anspruchstellers
- Anzahl der gehaltenen Aktien an der Deutsche Binnenreederei AG
- Bankverbindung zur Entgegennahme des Auszahlungsbetrages

Die Rhenus PartnerShip GmbH & Co. KG behält sich vor, sich von ihrer Zahlungspflicht durch Hinterlegung des Barabfindungsbetrags nebst angefallener Zinsen beim zuständigen Amtsgericht unter Verzicht auf die Rücknahme zu befreien, soweit die Barabfindung nicht binnen einer Frist von vier Monaten nach dieser Bekanntmachung von den abfindungsberechtigten Minderheitsaktionären entgegengenommen wird.

Die Entgegennahme der Barabfindung ist für die ausgeschlossenen Minderaktionäre der Deutsche Binnenreederei Aktiengesellschaft provisions- und spesenfrei.

Für den Fall, dass im Rahmen einer gerichtlichen Nachprüfung gemäß § 327f AktG für die im Rahmen der Übertragung ausgeschiedenen Aktionäre der Deutsche Binnenreederei Aktiengesellschaft rechtskräftig eine höhere als die festgesetzte Barabfindung bestimmt wird, wird diese höhere Barabfindung allen Aktionären der Deutsche Binnenreeederei Aktiengesellschaft gewährt werden, deren Aktien infolge der Eintragung des Übertragungsbeschlusses auf die Rhenus PartnerShip GmbH & Co. KG übergegangen sind. 

Duisburg, im September 2021

Rhenus PartnerShip GmbH & Co. KG
Die Geschäftsführung

Quelle: Bundesanzeiger vom 28. September 2021

Bekanntmachung des Squeeze-outs bei der HABA Computer Aktiengesellschaft

APV Ärztliche Privatverrechnungsstelle GmbH
Koblenz

Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der HABA Computer Aktiengesellschaft, Hamburg

Die ordentliche Hauptversammlung der HABA Computer Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg („HABA AG“) vom 18. August 2021 hat u.a. die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der HABA AG auf die Hauptaktionärin, die APV Ärztliche Privatverrechnungsstelle GmbH mit Sitz in Koblenz („APV GmbH“) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung von EURO 400,00 je auf den Inhaber lautender Aktie im Nennbetrag von je DM 50,00 der HABA AG gemäß § 327a ff. AktG beschlossen.

Der Übertragungsbeschluss wurde am 23. September 2021 in das Handelsregister der HABA AG beim Amtsgericht Hamburg (HRB 39857) eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der HABA AG in das Eigentum der APV GmbH übergegangen.

Gemäß dem Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Aktionäre der HABA AG von der APV GmbH

eine Barabfindung von EURO 400,00
je auf den Inhaber lautender Aktie im Nennbetrag von je DM 50,00
der HABA AG.

Die Angemessenheit dieser Barabfindung wurde vom gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer, der IVC Independent Valuation & Consulting Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, geprüft und bestätigt.

Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der HABA AG an mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.

Über die Aktien der HABA AG ist keine bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, als einzige Wertpapiersammelbank im Sinne von § 1 Abs. 3 DepotG hinterlegte Globalurkunde ausgestellt worden. Die Aktien der HABA AG sind nicht girosammelverwahrt.

Die Minderheitsaktionäre werden aufgefordert, ihre effektiven Aktienurkunden nebst Gewinnanteilsscheinen und Erneuerungsscheinen bis zum 23. Dezember 2021 an die APV GmbH, Maria Trost 21, 56070 Koblenz, zu Händen der Geschäftsführung, zu übersenden und dabei ihre Bankverbindung zur Überweisung der Barabfindung mitzuteilen. Die Barabfindung wird den Minderheitsaktionären unverzüglich nach Abwicklung der mit der Einreichung effektiver Aktienurkunden verbundenen Maßnahmen an die von ihnen im Übersendungsschreiben genannte Bankverbindung gezahlt.

Barabfindungsbeträge, die mangels Mitwirkung der ausgeschiedenen Aktionäre nicht bis zum Ablauf des 24. Januar 2022 ausgezahlt werden können, werden anschließend zugunsten der Berechtigten bei folgender Hinterlegungsstelle unter Verzicht auf das Recht zur Rücknahme hinterlegt: Amtsgericht Hamburg, Hinterlegungsstelle, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg. Die HABA AG behält sich zudem vor, nicht rechtzeitig eingereichte effektive Aktienurkunden für kraftlos zu erklären.

Für den Fall, dass im Rahmen einer gerichtlichen Nachprüfung der Barabfindung gemäß § 327f AktG für die im Rahmen der Übertragung ausgeschiedenen Aktionäre der HABA AG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung bestimmt wird, wird diese höhere Barabfindung allen Aktionären der HABA AG gewährt werden, deren Aktien infolge der Eintragung des Übertragungsbeschlusses auf die APV GmbH übergegangen sind. 

Koblenz, im September 2021

APV Ärztliche Privatverrechnungsstelle GmbH

Quelle: Bundesanzeiger vom 27. September 2021

Scherzer & Co. AG: Net Asset Value zum 30.09.2021

Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG zum 30.09.2021

Der Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG beträgt unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft per 30.09.2021 3,61 Euro je Aktie. Auf Basis eines Kursniveaus von 3,10 Euro notiert die Scherzer & Co. AG damit etwa 14,13 % unter dem Inventarwert vom 30.09.2021. Es wird darauf hingewiesen, dass der hier ermittelte Wert nicht auf geprüften Abschlusszahlen basiert. Nachbesserungsrechte und eventuell anfallende Steuern werden in der Portfoliobewertung nicht berücksichtigt.

Zum Portfolio:

Die zehn größten Aktienpositionen der Gesellschaft zum 30. September 2021 sind (geordnet nach Positionsgröße auf Basis der aktuellen Kurse):

Rocket Internet SE,
Allerthal-Werke AG,
GK Software SE,
Lotto24 AG,
freenet AG,
Hella Gmbh & Co. KGaA
RM Rheiner Management AG,
Weleda AG PS,
Kabel Deutschland Holding AG,
ZEAL Network SE.

Lotto24 AG: Mit Ablauf des Delisting-Angebots erreicht der Großaktionär ZEAL 94,86 %. Es fehlen damit nur noch 2.290 Aktien für einen aktienrechtlichen Squeeze-out.

HELLA GmbH & Co. KGaA: Faurecia hat die die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot veröffentlicht. Bei Erreichen der jeweiligen Schwellenwerte ist ein Squeeze-out beabsichtigt. Bezüglich eines Delistings zeigt man sich flexibel. Hella und Faurecia warnten aufgrund des aktuellen Chipmangels, Faurecia stieg daraufhin im Kurs.

Tele Columbus AG: Das Delisting der Aktien der von der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgte mit Ablauf des 8. September 2021. Bis zum Meldestichtag am 1. September wurden 0,35 % der Aktien angedient, der Anteil des Großaktionärs Kublai stieg auf 94,43 %.

Ceconomy AG: Trotz steigender Bedeutung des Online-Handels für Ceconomy bei vergleichsweiser hoher Bewertung des französischen Wettbewerbers Fnac Darty kam es zu Kursrückgängen, die wir für Käufe genutzt haben.

GAG Immobilien AG: Hier konnten wir günstig eine Position aufbauen.

Die aktuelle Unternehmenspräsentation steht auf unserer Homepage www.scherzer-ag.de zum Download bereit.

Der Vorstand

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT: Anhörung des Sachverständigen am 7. April 2022

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu der gerichtlichen Überprüfung von Ausgleich und Abfindung bei dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT als beherrschter Gesellschaft hat das LG Dortmund einen Verhandlungstermin auf den 7. April 2022, 10:30 Uhr, anberaumt. Bei diesem Termin soll der Sachverständige, Wirtschaftsprüfer Dipl.-Kfm. Wolf Achim Tönnes, zu seinem Gutachten vom 1. März 2021 und den dagegen erhobenen Einwendungen angehört werden. Vorab soll der Sachverständige schriftlich Stellung nehmen, wie sich der Unternehmenswert darstellt, wenn die persönlichen Ertragssteuern bei der fiktiven Veräußerung des nicht betriebsnotwendigen Vermögens berücksichtigt werden.
 
In dem erwähnten Gutachten war der Sachverständige zu dem Ergebnis gekommen, dass die angebotene Abfindung in Höhe von EUR 37,35 je Stückaktie angemessen sei. Hinsichtlich des Ausgleichs kam er dagegen zu einem höheren Betrag, nämlich EUR 1,44 brutto (vor KSt/Solz) bzw. EUR 1,25 netto (nach KSt/SolZ) statt der angebotenen EUR 1,17 brutto.

LG Dortmund, Az. 18 O 74/16 (AktE)
Jaeckel u.a. ./. DMG MORI GmbH
75 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Carsten Heise, c/o von Woedtke & Partner, 40212 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, DMG MORI GmbH:
Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle, 70597 Stuttgart

Anstehende Spruchverfahren und Maßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren:

  • ADLER Real Estate AG: Beherrschungsvertrag geplant (mit der ADLER Group S.A., früher: ADO Properties S.A., als herrschender Gesellschaft), ggf. Squeeze-out
  • ADVA Optical Networking SE: Zusammenschlussvereinbarung
  • AGROB Immobilien AG: Übernahmeangebot
  • AKASOL AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out
  • Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 16. September 2021 (Fristende am 16. Dezember 2021)
  • Aves One AG
  • Biotest AG
  • Deutsche Wohnen AG: Übernahme
  • ERLUS Aktiengesellschaft: Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses am 6. August 2021 und Bekanntmachung am 7. August 2021 (Fristende am 8. November 2021)
  • GxP German Properties AG

  • HELLA GmbH & Co. KGaA: Übernahmeangebot
  • HolidayCheck Group AG: Delisting-Erwerbsangebot
  • HumanOptics AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, außerordentliche Hauptversammlung am 6. Juli 2021
  • i:FAO Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung bei der übernehmenden Amadeus Corporate Business AG am 26. August 2021 und Bekanntmachung am 27. August 2021 (Fristende: 29. November 2021)
  • ISRA VISION PARSYTEC AG: Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 25. August 2021 (Fristende: 25. November 2021)
  • KUKA AG
  • MAN SE: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Volkswagen-Tochtergesellschaft Traton SE, Eintragung am 31. August 2021 (Fristende am 30. November 2021)
  • MyHammer Holding AG: Verschmelzung oder Squeeze-out
  • Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Bekanntmachung am 15. September 2021 (Fristende am 15. Dezember 2021)
  • Odeon Film AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung am 24. August 2021 und Bekanntmachung am 25. August 2021 (Fristende: 25. November 2021)
  • RIB Software SE: Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 3. November 2021
  • Sachsenmilch Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Hauptversammlung am 9. September 2021
  • SAINT-GOBAIN ISOVER G+H Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 2. September 2021 (Fristende am 2. Dezember 2021)
  • Schaltbau Holding AG: Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags geplant
  • Sport1 Medien AG (früher: Constantin Medien AG): Squeeze-out angekündigt
  • Tele Columbus AG
  • VTG AG: Squeeze-out zugunsten der Warwick Holding GmbH (über Wertpapierdarlehen der Joachim Herz Stiftung), ao. Hauptversammlung am 22. September 2021
  • WESTGRUND Aktiengesellschaft: Squeeze-out bereits Ende 2016 angekündigt, 2020 bestätigt, ao. Hauptversammlung am 9. Juni 2021, Eintragung soll durch Anfechtungsklage verzögert worden sein
  • zooplus AG: Übernahmeangebote
(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Übernahmeangebot für Stamm- und Vorzugsaktien der AGROB Immobilien AG

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHTZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER MASSGEBLICHEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 in Verbindung mit §§ 29 Abs. 1 und 34 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieterin:

RFR InvestCo 1 S.à r.l.
37A, Avenue John F. Kennedy
L-1855 Luxemburg
eingetragen im luxemburgischen Handelsregister unter B257215

Zielgesellschaft:

AGROB Immobilien AG 
Münchener Straße 101 
85737 Ismaning 
Deutschland 
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 41185 
ISIN: DE0005019004 (Stammaktien) WKN: 501900 (Stammaktien) 
ISIN: DE0005019038 (Vorzugsaktien) WKN: 501903 (Vorzugsaktien)

Angaben der Bieterin:

Die RFR InvestCo 1 S.à r.l. (die "Bieterin") mit Sitz in Luxemburg hat heute entschieden, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot gemäß §§ 29 Abs. 1, 34 WpÜG in Form eines Barangebots an die Aktionäre der AGROB Immobilien AG mit Sitz in Ismaning, Deutschland (nachfolgend auch die "Gesellschaft") zum Erwerb sämtlicher nicht bereits von der Bieterin gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stammaktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der AGROB Immobilien AG in Höhe von EUR 3,00 (ISIN DE0005019004) (die "AGROB-Stammaktien") und sämtlicher nicht bereits von der Bieterin gehaltenen auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 3,00 je Aktie (ISIN DE0005019038) (die "AGROB-Vorzugsaktien") abzugeben (das "Übernahmeangebot").

Für jede der Bieterin eingereichte AGROB-Stammaktie wird die Bieterin, vorbehaltlich der endgültigen Bestimmung des Mindestpreises und der endgültigen Festlegung in der Angebotsunterlage, EUR 40,05 in bar und und für jede der Bieterin eingereichte AGROB-Vorzugsaktie wird die Bieterin, vorbehaltlich der endgültigen Bestimmung des Mindestpreises und der endgültigen Festlegung in der Angebotsunterlage, EUR 36,44 in bar als Gegenleistung anbieten.

Das Übernahmeangebot wird im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen erfolgen. Die Angebotsunterlage und weitere Mitteilungen bezüglich des Übernahmeangebots werden im Internet unter https://www.rfr-offer.de veröffentlicht.

Weitere Informationen:

Die RFR InvestCo 1 S.à r.l. hat heute einen Aktienkaufvertrag mit der Ersa IV S.à r.l. Luxemburg und der Ersa V S.à r.l., geschlossen, unter dem sie insgesamt 1.894.517 AGROB-Stammaktien (entspricht ca. 81,87% der AGROB-Stammaktien) zu einem Preis von EUR 40,05 je AGROB-Stammaktie und 390.449 AGROB-Vorzugsaktien (entspricht ca. 24,67% der AGROB-Vorzugsaktien) zu einem Preis von EUR 36,44 je AGROB-Vorzugsaktie erwerben wird. Der Vollzug des Aktienkaufvertrags erfolgt voraussichtlich Ende Oktober.

Wichtige Hinweise:

Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der AGROB Immobilien AG. Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen und Bestimmungen des Übernahmeangebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen.

Investoren und Aktionären der AGROB Immobilien AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Außerdem wird ihnen dringend empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des Übernahmeangebots zu erhalten.

Luxemburg, den 30. September 2021

RFR InvestCo 1 S.à r.l.

AGROB Immobilien AG: Mitteilung über Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die RFR InvestCo 1 S.à.r.l. mit Sitz in Luxemburg ("Bieterin") hat am 30. September 2021 (veröffentlicht um 23.45 Uhr) gemäß § 10 WpÜG ihre Entscheidung bekannt gegeben, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot gemäß §§ 29 Abs. 1, 34 WpÜG in Form eines Barangebots an die Aktionäre der AGROB Immobilien AG zum Erwerb sämtlicher nicht bereits von der Bieterin gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stammaktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 3.00 je Aktie (ISIN DE0005019004) und sämtlicher nicht bereits von der Bieterin gehaltenen auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 3,00 je Aktie (ISIN DE0005019038) abzugeben.

Für jede der Bieterin eingereichte AGROB-Stammaktie wird die Bieterin, vorbehaltlich der endgültigen Bestimmung des Mindestpreises und der endgültigen Festlegung in der Angebotsunterlage, EUR 40,05 in bar und für jede der Bieterin eingereichte AGROB-Vorzugsaktie wird die Bieterin, vorbehaltlich der endgültigen Bestimmung des Mindestpreises und der endgültigen Festlegung in der Angebotsunterlage, EUR 36,44 in bar als Gegenleistung anbieten. Das Übernahmeangebot soll nach der Mitteilung im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bedingungen erfolgen.

Zugleich hat die Bieterin mitgeteilt, dass sie am 30. September 2021 einen Aktienkaufvertrag mit der Ersa IV S.à.r.l., Luxemburg, und der Ersa V S.à.r.l. abgeschlossen hat, unter dem sie insgesamt 1.894.517 AGROB-Stammaktien (entspricht ca. 81,87% der AGROB-Stammaktien) zu einem Preis von EUR 40,05 je AGROB-Stammaktie und 390.449 AGROB-Vorzugsaktien (entspricht ca. 24,67% der AGROB Vorzugsaktien) zu einem Preis von EUR 36,44 je AGROB-Vorzugsaktie erwerben wird. Der Vollzug des Aktienkaufvertrags soll nach der Mitteilung voraussichtlich Ende Oktober erfolgen.

Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft werden nach Erhalt und Prüfung der Angebotsunterlage im Einklang mit ihren gesetzlichen Pflichten eine begründete Stellungnahme abgeben.

Ismaning, den 01.10.2021

Der Vorstand

Delisting-Erwerbsangebot für Aktien HolidayCheck Group AG

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHTZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER MASSGEBLICHEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 des Börsengesetzes (BörsG)

Bieterin:
Burda Digital SE
Arabellastraße 23
81925 München 
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 240850

Zielgesellschaft: 
HolidayCheck Group AG 
Neumarkter Straße 61 
81673 München 
Deutschland 
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 133680 
ISIN DE0005495329 I WKN: 549532

Angaben der Bieterin:

Die Burda Digital SE (die "Bieterin") mit Sitz in München, Deutschland hat heute entschieden, ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot gemäß § 39 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 BörsG in Form eines Barangebots an die Aktionäre der HolidayCheck Group AG mit Sitz in München, Deutschland (nachfolgend auch die "Gesellschaft") zum Erwerb sämtlicher nicht bereits von der Bieterin gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der HolidayCheck Group AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der HolidayCheck Group AG in Höhe von EUR 1,00 (ISIN DE0005495329) (die "HolidayCheck-Aktien") abzugeben (das "Delisting-Angebot").

Für jede der Bieterin eingereichte HolidayCheck-Aktie wird die Bieterin, vorbehaltlich der endgültigen Bestimmungen des Mindestpreises und der endgültigen Festlegung in der Angebotsunterlage, EUR 2,70 in bar als Gegenleistung anbieten.

Die Bieterin beabsichtigt, in Abstimmung mit der Gesellschaft den Widerruf der Zulassung der HolidayCheck-Aktien zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse zu veranlassen (sog. Delisting).

Die Bieterin hält derzeit unmittelbar rund 73,13 % am Grundkapital der HolidayCheck Group AG.

Das Delisting-Angebot wird im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen erfolgen. Die Angebotsunterlage und weitere Mitteilungen bezüglich des Delisting-Angebots werden im Internet unter https://www.burda-digital.de veröffentlicht.

Wichtige Hinweise:

Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der HolidayCheck Group AG. Die endgültigen Bedingungen des Delisting-Angebots sowie weitere das Delisting-Angebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen und Bestimmungen des Delisting-Angebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen.

Investoren und Aktionären der HolidayCheck Group AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Delisting-Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Außerdem wird ihnen dringend empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des Delisting-Angebots zu erhalten.

München, den 29. September 2021

Burda Digital SE

Erneutes Kaufangebot für conwert-Nachbesserungsrechte zu EUR 2,31

Mitteilung meiner Depotbank:

Als Inhaber der der oben genannten Nachbesserungsrechte auf eine eventuelle Nachzahlung, für die im Rahmen des Squeeze-out auf den Hauptaktionär übergegangenen Aktien der Conwert Immobilien Invest SE, macht Ihnen die Petrus Advisers Ltd. ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot zu den folgenden Konditionen: 

Wertpapiername: CONWERT IMM. -ANSPR.NZ.-
WKN: A2JAK6
Art des Angebots: Freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot 
Anbieter: Petrus Advisers Ltd.
Abfindungspreis: 2,31 EUR je Nachbesserungsrecht 

Sollten Sie dieses Angebot annehmen, kann es Beschränkungen geben. Nähere Informationen hierzu liegen uns allerdings nicht vor. Prüfen Sie also bitte die gültige Rechtsprechung, bevor Sie das freiwillige öffentliche  Erwerbsangebot  der  Petrus  Advisers  Ltd.  annehmen.  Wir  werden  eine  solche  Prüfung  nicht vornehmen. 

Alle Details im Internet
Weitere Informationen zum freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebot können Sie jederzeit in der Angebotsunterlage nachlesen, welche auf der Internetseite der Petrus Advisers Ltd. unter dem Link https://petrusadvisers.com/de/erwerbsangebote veröffentlicht ist.    (...)

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der ANZAG beendet: Es bleibt bei der erstinstanzlichen Erhöhung um fast 13 %

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Andreae-Noris Zahn AG (ANZAG) hatte das Landgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 25. November 2014 die Barabfindung auf EUR 32,72 je ANZAG-Aktie festgelegt (Erhöhung um ca. 12,74 %), siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2014/12/spruchverfahren-zum-squeeze-out-anzag.html.

Das OLG Frankfurt am Main hat numehr mit Beschluss vom 13. September 2021 die gegen diese Entscheidung von der Antragsgegnerin und von mehreren Antragsteller eingelegten Beschwerden zurückgewiesen. Es bleibt damit bei der erstinstanzlichen Erhöhung.

OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 13. September 2021, Az. 21 W 38/15
LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 25. November 2014, Az. 3-05 O 43/13
Zürn u.a. ./. Alliance Healthcare Deutschland Holdings 1 GmbH
96 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA WP Dr. Matthias Schüppen,
Graf Kanitz, Schüppen & Partner, 70173 Stuttgart
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Allen & Overy, 60306 Frankfurt am Main

HolidayCheck Group AG plant Delisting, Abschluss einer Delisting-Vereinbarung

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

München, 29. September 2021 - Der Vorstand der HolidayCheck Group AG (ISIN DE0005495329) hat heute beschlossen, einen Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse nach § 39 Abs. 2 BörsG anzustreben (sog. Delisting).

Im Rahmen einer heute durchgeführten gemeinsamen Sitzung von Vorstand und Aufsichtsrat hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, mit der Burda Digital SE, die mit ca. 73 % an der Gesellschaft beteiligt ist, eine Vereinbarung über die Durchführung des Delisting abzuschließen. In dieser Vereinbarung verpflichtet sich die Burda Digital SE, den Aktionären der Gesellschaft ein Angebot zum Erwerb ihrer Aktien zu einem Barangebotspreis von Euro 2,70 je Aktie zu unterbreiten. Nach Einschätzung der Burda Digital SE liegt der Angebotspreis über dem gesetzlich für ein Delisting-Erwerbsangebot geforderten volumengewichteten Durchschnittskurs der letzten sechs Monate. Der endgültige Preis wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermittelt werden und mag von dem geschätzten Betrag abweichen. Als Delisting-Erwerbsangebot wird das Angebot nicht unter Bedingungen stehen.

Die Gesellschaft hat sich verpflichtet, während der Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen und wird im Rahmen der gesetzlichen Erfordernisse des § 27 WpÜG zum Delisting-Erwerbsangebot Stellung nehmen.

Über den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien wird die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse entscheiden. Der Vorstand geht davon aus, dass der Widerruf gemäß den Bestimmungen der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse drei Börsentage nach der Veröffentlichung des Widerrufs, die unverzüglich nach der Entscheidung der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgen soll, wirksam werden wird. Nach Wirksamwerden des Widerrufs werden die Aktien der HolidayCheck Group AG nicht mehr in einem regulierten Markt einer Börse im Inland oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein oder gehandelt werden. Die Gesellschaft wird auch keine Einbeziehung von Aktien in Freiverkehre beantragen oder hierzu ihre Zustimmung erteilen.

Dienstag, 28. September 2021

Schaltbau Holding AG: Mitteilung an die Inhaber der Pflichtwandelanleihe 2021/2022 (ISIN: DE000A3E5FV1)

München, 27. September 2021 - Die Schaltbau Holding AG (die "Emittentin") macht hiermit gemäß § 11(b)(ii)(D) der Anleihebedingungen der Pflichtwandelschuldverschreibungen 2021/2022 (ISIN DE000A3E5FV1, die "Schuldverschreibungen") bekannt, dass die Voltage BidCo GmbH (die "Bieterin") heute eine Mitteilung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG veröffentlicht hat, wonach (i) das von ihr unterbreitete Übernahmeangebot an die Aktionäre der Emittentin (das "Übernahmeangebot") bis zum Ablauf der Annahmefrist nach § 16 Abs. 1 WpÜG, d.h. bis zum 22. September 2021, 24:00 Uhr (Frankfurter Zeit), für 8.032.191 Aktien (dies entspricht ca. 78,49 % der zum 31. August 2021 ausgegebenen Aktien) angenommen wurde und (ii) zum Ablauf der Annahmefrist alle Angebotsbedingungen erfüllt waren, mit Ausnahme solcher Bedingungen, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingetreten sein mussten (d.h. der fusions- und investitionskontrollrechtlichen Genehmigungen).

Unter Berücksichtigung der außerhalb des Angebots von der Bieterin erworbenen 143.457 Aktien wird die Bieterin damit nach Vollzug des Übernahmeangebots mindestens 8.175.648 Aktien halten (dies entspricht ca. 79,89 % der zum 31. August 2021 ausgegebenen Aktien bzw. 74,86 % auf vollständig verwässerter Basis).

Sofern Anleihegläubiger im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot bedingte Wandlungserklärungen abgegeben haben, werden diese gemäß § 11(b)(ii)(C) der Anleihebedingungen infolge der vorgenannten Veröffentlichung durch die Bieterin wirksam und unbedingt.

Anleihegläubiger, die bislang nicht von ihrem im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot bestehenden Wandlungsrecht Gebrauch gemacht haben, dies aber noch tun wollen, können die von ihnen gehaltenen Schuldverschreibungen nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen noch bis 16:00 Uhr (Frankfurter Zeit) am letzten Tag der weiteren Annahmefrist gemäß § 16 Abs. 2 WpÜG (11. Oktober 2021) in Aktien der Emittentin wandeln.

Über die Schaltbau-Gruppe

Die im Regulierten Markt (Prime Standard) der Deutsche Börse AG in Frankfurt a.M. notierte Schaltbau Holding AG (ISIN: DE000A2NBTL2) gehört mit einem Jahresumsatz von etwa 500 Mio. Euro und mit etwa 3.000 Mitarbeitern zu den international führenden Anbietern von Systemen und Komponenten für die Verkehrstechnik und die Investitionsgüterindustrie. Die Unternehmen der Schaltbau-Gruppe mit den Kernmarken Pintsch, Bode, Schaltbau und SBRS entwickeln hochwertige Technik und kundenspezifische technologische Lösungen für Bahninfrastruktur, Schienenfahrzeuge sowie Straßen- und Nutzfahrzeuge. Als einer der wenigen Spezialisten für intelligente Energiekonzepte auf Gleichstrombasis ist die Schaltbau-Gruppe darüber hinaus Innovationstreiber für schnell wachsende Zukunftsmärkte wie New Energy / New Industry und E-Mobility. Mehr Informationen zur Schaltbau-Gruppe finden Sie unter: https://schaltbaugroup.com/de.

Montag, 27. September 2021

Übernahme erfolgreich: Vonovia SE hält mehr als 50 % an der Deutsche Wohnen AG

Der größte deutsche Immobilienkonzern Vonovia SE hat nach einer heutigen Mitteilung die Aktienmehrheit an dem Konkurrenten Deutsche Wohnen erreicht. Bis zum späten Freitag habe sich die Vonovia 50,49 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Deutsche Wohnen gesichert. Vonovia ist gerade dabei, im nunmehr dritten Anlauf die Nummer zwei für EUR 53,- je Aktie zu übernehmen.

Zweimal war Vonovia gescheitert, weil nicht genügend Aktien der Deutsche Wohnen angeboten worden waren. Um diesmal Erfolg zu haben, hatte Vonovia-Chef Rolf Buch Bedingungen in dem Übernahmeangebot fallen gelassen, unter anderem die Mindestannahmeschwelle von 50 % der Aktien, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/09/deutsche-wohnen-se-verzicht-auf.html

Im Rahmen der Übernahme hat der Fonds Davidson Kempner kürzlich beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung beantragt. Damit soll der Deutsche Wohnen die Ausgabe neuer Aktien und der Verkauf eigener Aktien an Vonovia untersagt werden. Davidson Kempner besitzt nach eigenen Angaben 3,2 % des Grundkapitals der Deutsche Wohnen und ist auch an Vonovia beteiligt. Der Fonds wirft den Wohnungskonzernen vor, die Rechte der Aktionäre umgangen zu haben. Der Vorstand der Deutsche Wohnen habe eine Reihe rechtlich fragwürdiger Maßnahmen ergriffen, "deren einziger Zweck es ist, Vonovia dabei zu helfen, die Kontrolle über Deutsche Wohnen zu erlangen", heißt es in der Mitteilung. Dadurch werde das Recht der Aktionäre, über den Erfolg des Übernahmeangebots von Vonovia zu entscheiden, wesentlich beeinträchtigt.

Übernahmeangebot für Aktien der Aves One AG veröffentlicht

Rhine Rail Investment AG
München 

Hinweisbekanntmachung gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) 

Die Angebotsunterlage zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot (Barangebot) der Rhine Rail Investment AG, München, Deutschland, an die Aktionäre der Aves One AG, Hamburg, Deutschland, zum Erwerb der von ihnen gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stückaktien an der Aves One AG (ISIN DE000A168114) sowie eine unverbindliche englische Übersetzung sind ab heute im Internet unter 


abrufbar. 

Gedruckte Exemplare der Angebotsunterlage werden ab dem heutigen Tag bei der Société Générale S.A., Zweigniederlassung Frankfurt am Main, Neue Mainzer Straße 46-50, 60311 Frankfurt am Main, Deutschland, zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten (Anfragen unter Angabe der vollständigen postalischen Anschrift per Telefax an +49 69 71 74 583 oder E-Mail an custodyservices@sgss.socgen.com). 

Die Veröffentlichung steht zur Verfügung im Internet unter 
im Internet am: 21.09.2021 

München, den 21. September 2021 

Rhine Rail Investment AG
Der Vorstand

zooplus AG: Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot von EQT auf die zooplus AG in Höhe von EUR 470,00 je zooplus-Aktie

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

München, 25. September 2021 - Die Pet Bidco GmbH (die "Bieterin"), eine Holdinggesellschaft, die indirekt von Investmentfonds gehalten wird, die von verbundenen Unternehmen der EQT AB mit Sitz in Stockholm, Schweden, verwaltet und kontrolliert werden, hat heute die Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots (das "Übernahmeangebot") an die Aktionäre der zooplus AG (nachfolgend auch die "Gesellschaft") zum Erwerb ihrer auf den Inhaber lautenden Stückaktien der zooplus AG (ISIN DE0005111702) ("zooplus-Aktien") gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 470,00 je zooplus-Aktie angekündigt.

Die Gesellschaft und die Bieterin haben zudem eine Investorenvereinbarung geschlossen mit dem Ziel, die nachhaltige Wachstumsstrategie der Gesellschaft weiter auszubauen und wesentliche Investitionen in die Stärkung der führenden Stellung der Gesellschaft auf dem europäischen Heimtiermarkt zu unterstützen.

Der Vollzug des Übernahmeangebots wird an bestimmte Bedingungen geknüpft sein, unter anderem das Erreichen einer Mindestannahmeschwelle von 50 % zuzüglich einer zooplus-Aktie, die Erteilung der fusionskontrollrechtlichen Freigabe und weitere marktübliche Bedingungen.

Vorstand und Aufsichtsrat der zooplus AG begrüßen das Übernahmeangebot.

zooplus gibt freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot durch EQT zu einem Preis von 470 Euro pro Aktie bekannt

München, 25. September 2021. Die zooplus AG, Europas führendeOnline-Plattform für Heimtierbedarf, begrüßt das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot durch EQT, eine globale Investment-Organisation, zu einem Angebotspreis von 470 Euro pro zooplus-Aktie in bar. Dies entspricht einem Aufschlag von 10 Euro auf das von Hellman & Friedman ("H&F") am 14. September 2021 veröffentlichte Angebot und einer Prämie von 69 Prozent auf den unbeeinflussten Schlusskurs der zooplus-Aktie vom 12. August 2021, dem Tag vor der Ankündigung des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots durch H&F für das Unternehmen.

Das Angebot ist ein Beleg für das Bestreben des Vorstands, den Wert für seine Aktionäre zu maximieren und gleichzeitig einen finanziellen und strategischen Partner zu finden, um den eigenen Wettbewerbsvorsprung zu stärken und die Marktführerschaft auf dem wachsenden und sich schnell wandelnden europäischen Heimtiermarkt auf lange Sicht auszubauen. Dies erfordert unter anderem substanzielle Investitionen in digitale Exzellenz, eine hervorragende Logistik und ein breites Produkt- und Service-Angebot, die sich nachteilig auf die kurz- und mittelfristige Profitabilität des Unternehmens auswirken - eine Strategie, die EQT voll unterstützt.

Eckdaten des Angebots

Das Barangebot von EQT in Höhe von 470 Euro je zooplus-Aktie impliziert eine Equity-Bewertung für zooplus von ca. 3,6 Milliarden Euro (diluted). Dies entspricht einer Prämie von 69 Prozent auf den unbeeinflussten Schlusskurs der zooplus-Aktie vom 12. August 2021. Das Angebot unterliegt einer Mindestannahmequote von 50 Prozent plus einer Aktie und den üblichen Vollzugsbedingungen, einschließlich kartellbehördlicher Freigaben. EQT hat nicht die Absicht, einen Beherrschungs- und / oder Gewinnabführungsvertrag mit zooplus abzuschließen. Im Falle eines erfolgreichen Übernahmeangebots hat EQT die Absicht, zooplus zu gegebener Zeit nach dem Vollzug der Übernahme von der Börse zu nehmen.

Unterstützung der Strategie von zooplus


EQT hat zahlreiche Unternehmen erfolgreich dabei begleitet, nachhaltig zu wachsen, die eigene Marktführerschaft auszubauen und Netzwerkeffekte im Portfolio optimal zu nutzen. Damit verfügt EQT über die nötige Finanzkraft und strategische Expertise, um zooplus beim Ausbau seiner langfristigen Marktführerschaft zu unterstützen. Beide Parteien haben das Ziel, langfristigen Wert zum Wohl der Kunden, Partner und Mitarbeiter von zooplus zu schaffen und eine Investorenvereinbarung unterzeichnet. In dieser Vereinbarung hat sich EQT dazu verpflichtet, erhebliche Wachstumsinvestitionen des Unternehmens, die nachhaltige Wachstumsstrategie von zooplus, seine paneuropäische Marktpräsenz sowie sein Management und Mitarbeiter zu unterstützen. Zudem befürwortet EQT, dass der Hauptsitz in München und alle anderen wesentlichen Standorte des Unternehmens erhalten bleiben.

EQT ist eine globale Investment-Organisation mit einem verwalteten Vermögen von mehr als 71 Milliarden Euro in 27 aktiven Fonds. Die Organisation verfügt über umfangreiche Erfahrungen im Heimtierbereich. Zu den aktuellen und früheren Portfoliounternehmen gehören IVC Evidensia, Europas führender Anbieter von Veterinärdienstleistungen, Bought By Many, ein in Großbritannien ansässiger Anbieter von Heimtierversicherungen sowie der skandinavische Omnichannel-Händler für Heimtierbedarf, Musti Group, den EQT im Jahr 2020 veräußert hat. EQT unterstützt seine Portfoliounternehmen darin, nachhaltiges Wachstum, operative Exzellenz und Marktführerschaft zu erreichen. Die Portfoliounternehmen profitieren darüber hinaus von EQTs globalem Netzwerk, dem Zugang zu seinen Branchenexperten und internen Digitalisierungsteams, die unter anderem über Expertenwissen in den Bereichen E-Commerce, digitale Geschäftsentwicklung, Cybersecurity und maschinelles Lernen verfügen.

In Übereinstimmung mit den Anforderungen des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes werden die Angebotsunterlage, sobald sie verfügbar ist, und andere Informationen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot von EQT nach Freigabe durch die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf der folgenden Website zur Verfügung gestellt: www.eqt-offer.com

Nach der Veröffentlichung werden Vorstand und Aufsichtsrat die Angebotsunterlage gemäß ihren gesetzlichen Verpflichtungen sorgfältig prüfen und eine begründete Stellungnahme abgeben.

Unternehmensprofil:

Die zooplus AG ist gemessen am Umsatz die führende Online-Plattform für Heimtierbedarf in Europa. Im Jahr 1999 als deutsches Start-up gegründet, wurde das Geschäftsmodell des Unternehmens international erfolgreich eingeführt und hat sich der Mission verschrieben, Glücksmomente zwischen Haustieren und Tierhaltern in mittlerweile 30 europäischen Ländern zu schaffen. Mit einem großen und relevanten Produktangebot in den Bereichen Tiernahrung sowie Tierpflege und -zubehör beliefert zooplus mehr als 8 Millionen Tierhalter in Europa, von denen mehr als 5 Millionen mehr als zwei Bestellungen im Jahr 2020 getätigt haben. Das Sortiment umfasst renommierte internationale Marken, beliebte lokale Marken sowie hochwertige, exklusive Eigenmarkenlinien für Tiernahrung, Zubehör, Pflegeprodukte, Spielzeug und vieles mehr für Hunde, Katzen, Vögel, Hamster, Pferde und viele andere bepelzte und nicht-bepelzte Freunde. Darüber hinaus profitieren zooplus-Kunden von exklusiven Treueprogrammen, dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis, einer schnellen und zuverlässigen Lieferung sowie einem nahtlosen digitalen Einkaufserlebnis, kombiniert mit einer Vielzahl von interaktiven Inhalten und Community-Angeboten. Der Umsatz von zooplus belief sich im Geschäftsjahr 2020 auf mehr als 1,8 Mrd. EUR und erreichte damit einen Anteil von rund 7% am europäischen Markt für Heimtierbedarf, dessen Volumen sich auf etwa 28 Mrd. EUR bis 29 Mrd. EUR netto beläuft (Offline- und Online-Handel zusammengenommen).

Weitere Informationen zu zooplus finden Sie unter investors.zooplus.com oder auf unserer internationalen Shop-Seite unter zooplus.com.

Sonntag, 26. September 2021

Mitteilung von Netto-Leerverkaufspositionen ADLER Real Estate Aktiengesellschaft

Gladstone Capital Management LLP
London

Mitteilung von Netto-Leerverkaufspositionen

Zu folgendem Emittenten wird vom oben genannten Positionsinhaber eine Netto-Leerverkaufsposition gehalten:

ADLER Real Estate Aktiengesellschaft
ISIN: LU1250154413
Datum der Position: 21.09.2021
Prozentsatz des ausgegebenen Aktienkapitals: 1,33 %

Quelle: Bundesanzeiger vom 22. September 2021

Samstag, 25. September 2021

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der ISRA VISION AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Landgericht Frankfurt am Main hat die zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der ISRA VISION AG eingegangenen Spruchanträge zu dem führenden Aktenzeichen 3-05 O 57/21 verbunden. Gleichzeitig hat das Gericht Herr Rechtsanwalt Dr. Alexander Hess zum gemeinsamen Vertreter bestellt.

Die Antragsgegnerin kann bis zum 20. Dezember 2021 auf die Spruchanträge erwidern. Der gemeinsame Vertreter kann daraufhin bis zum 31. Januar 2022 Stellung nehmen.

LG Frankfurt a.M, Az. 3-05 O 57/21
SCI AG u.a. ./. ISRA VISION AG (vormals: Atlas Copco Germany Holding AG)
70 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Alexander Hess, c/o Reitmaier Rechtsanwälte, 97070 Würzburg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Gibson Dunn & Crutcher LLP, 60310 Frankfurt am Main

Freitag, 24. September 2021

VTG Aktiengesellschaft: Squeeze-Out-Beschluss gefasst / Minderheitsaktionäre erhalten EUR 88,11 pro Aktie

Corporate News

Hamburg, 23. September 2021 - Die außerordentliche Hauptversammlung der VTG Aktiengesellschaft hat am 22. September 2021 mit 99,75 % der abgegebenen Stimmen den Antrag der Hauptaktionärin, der Warwick Holding GmbH (Warwick), auf Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf sich gegen Zahlung einer angemessenen Barabfindung gemäß den Vorschriften des Aktiengesetzes (Squeeze-out nach § 327a AktG) beschlossen. Die Minderheitsaktionäre werden nach Eintragung des Squeeze-Out im Handelsregister eine Barabfindung von EUR 88,11 pro VTG-Aktie von der Warwick erhalten. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als gerichtlich bestellte sachverständige Prüferin geprüft und bestätigt.

Über VTG

Die VTG Aktiengesellschaft mit Hauptsitz in Hamburg ist ein weltweit agierendes Asset- und Logistikunternehmen mit Schwerpunkt Schiene. Neben der Vermietung von Eisenbahngüterwagen und Tankcontainern bietet der Konzern multimodale Logistikdienstleistungen und integrierte Digitallösungen an. Zur Flotte des Unternehmens zählen rund 94.000 Eisenbahngüterwagen, darunter schwerpunktmäßig Kesselwagen, Intermodalwagen, Standardgüterwagen und Schiebewandwagen, sowie rund 9.000 Tankcontainer. Durch das diversifizierte Leistungsportfolio bietet VTG ihren Kunden eine leistungsstarke Plattform für den internationalen Transport von Gütern und entwickelt individuell maßgeschneiderte Logistiklösungen über alle Branchen hinweg. Das langjährige und spezifische Know-how umfasst die komplette Transportkette unterstützt von smarter Technologie. Der Konzern verfügt über langjährige Erfahrung und spezifisches Know-how, insbesondere im Transport flüssiger und sensibler Güter. Zum Kundenkreis zählen eine Vielzahl renommierter Unternehmen aus nahezu allen Industriezweigen, wie beispielsweise der Chemie-, Mineralöl-, Automobil-, Agrar- oder Papierindustrie. Im Geschäftsjahr 2020 erwirtschaftete VTG einen Umsatz von 1.218 Millionen Euro und ein operatives Betriebsergebnis (EBITDA) von 492 Millionen Euro. Über Tochter- und Beteiligungsgesellschaften ist das Unternehmen mit Hauptsitz in Hamburg vorrangig in Europa, Nordamerika, Russland und Asien präsent. Zum 31. Dezember 2020 beschäftigte die VTG weltweit rund 2.100 Mitarbeiter:innen.

Donnerstag, 23. September 2021

Übernahmeangebot für Aktien der HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG

Mitteilung meiner Depotbank:

Als Aktionär der HAHN-IMMO.-BETEIL.NA O.N. macht die Taunus Capital Management AG Ihnen ein Übernahme- und Abfindungsangebot für Ihre Aktien zu den folgenden Konditionen: 

Wertpapiername: HAHN-IMMO.-BETEIL.NA O.N.
WKN: A2BPK0
Art des Angebots: Übernahme 
Anbieter: Taunus Capital Management AG
Abfindungspreis: 3,25 EUR je Aktie 
Sonstiges: Die Mindestabnahme beträgt 100 Aktien.

Sollten Sie dieses Angebot annehmen, kann es Beschränkungen geben, hierzu liegen uns allerdings keine näheren Informationen vor. Prüfen Sie also bitte die gültige Rechtsprechung, bevor Sie dieses Angebot annehmen. Wir werden eine solche Prüfung nicht vornehmen. 

Umfang des Angebots 
Das Angebot ist zunächst auf 100.000 Aktien begrenzt. Bei größeren Stückzahlen bitte anfragen. Die Annahme erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Diese und weitere Informationen können Sie dem Bundesanzeiger vom 22.09.2021 entnehmen.          (...)

____________

Anmerkung der Redaktion:

Zur deutlich höheren Notierung der HAHN-Aktie bei Valora:

https://veh.de/isin/de000a2bpk00

Anstehende Spruchverfahren

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren:

  • ADLER Real Estate AG: Beherrschungsvertrag geplant (mit der ADLER Group S.A., früher: ADO Properties S.A., als herrschender Gesellschaft), ggf. Squeeze-out
  • ADVA Optical Networking SE
  • AKASOL AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out
  • Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 16. September 2021 (Fristende am 16. Dezember 2021)
  • Aves One AG
  • Biotest AG
  • ERLUS Aktiengesellschaft: Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses am 6. August 2021 und Bekanntmachung am 7. August 2021 (Fristende am 8. November 2021)
  • GxP German Properties AG

  • HELLA GmbH & Co. KGaA
  • HumanOptics AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, außerordentliche Hauptversammlung am 6. Juli 2021
  • i:FAO Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung bei der übernehmenden Amadeus Corporate Business AG am 26. August 2021 und Bekanntmachung am 27. August 2021 (Fristende: 29. November 2021)
  • ISRA VISION PARSYTEC AG: Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 25. August 2021 (Fristende: 25. November 2021)
  • KUKA AG
  • MAN SE: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Volkswagen-Tochtergesellschaft Traton SE, Eintragung am 31. August 2021 (Fristende am 30. November 2021)
  • MyHammer Holding AG: Verschmelzung oder Squeeze-out
  • Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Bekanntmachung am 15. September 2021 (Fristende am 15. Dezember 2021)
  • Odeon Film AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung am 24. August 2021 und Bekanntmachung am 25. August 2021 (Fristende: 25. November 2021)
  • RIB Software SE: Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 3. November 2021
  • Sachsenmilch Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Hauptversammlung am 9. September 2021
  • SAINT-GOBAIN ISOVER G+H Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 2. September 2021 (Fristende am 2. Dezember 2021)
  • Schaltbau Holding AG: Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags geplant
  • Sport1 Medien AG (früher: Constantin Medien AG): Squeeze-out angekündigt
  • Tele Columbus AG
  • VTG AG: Squeeze-out zugunsten der Warwick Holding GmbH (über Wertpapierdarlehen der Joachim Herz Stiftung), ao. Hauptversammlung am 22. September 2021
  • WESTGRUND Aktiengesellschaft: Squeeze-out bereits Ende 2016 angekündigt, 2020 bestätigt, ao. Hauptversammlung am 9. Juni 2021
(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Schneider Electric Investment AG konkretisiert Übertragungsverlangen und legt Barabfindung für den beabsichtigten aktienrechtlichen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der RIB Software SE fest

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Stuttgart, 22. September 2021. Die Hauptaktionärin der RIB Software SE, die Schneider Electric Investment AG, Düsseldorf, hat der RIB Software SE heute das konkrete förmliche Verlangen übermittelt, die Hauptversammlung der RIB Software SE über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der RIB Software SE (Minderheitsaktionäre) auf die Schneider Electric Investment AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen (aktienrechtlicher Squeeze-out).

Der erforderliche Beschluss soll in einer für den 3. November 2021 vorgesehenen außerordentlichen Hauptversammlung der RIB Software SE gefasst werden. Die Schneider Electric Investment AG hält Aktien der RIB Software SE in Höhe von rund 96,28 % des Grundkapitals.

Die Höhe der von der Schneider Electric Investment AG den Minderheitsaktionären der RIB Software SE für die Übertragung der Aktien angebotenen Barabfindung beträgt auf der Grundlage einer durchgeführten Unternehmensbewertung EUR 41,72 je auf den Namen lautender Stückaktie der RIB Software SE. Die Angemessenheit der Barabfindung wird derzeit noch durch den gerichtlich ausgewählten und bestellten Sachverständigen Prüfer überprüft.