Berlin, 13. September 2021 - Die Deutsche Wohnen SE (ISIN DE000A0HN5C6) (die
"Deutsche Wohnen") gibt bekannt, dass die Vonovia SE (die "Vonovia") auf die
Mindestannahmeschwelle und auf sämtliche weiteren Vollzugsbedingungen ihres
Übernahmeangebots an die Aktionär:innen der Deutsche Wohnen verzichtet hat.
Die Deutsche Wohnen hat nach sorgfältiger Prüfung festgestellt, dass dem
Verzicht auf die Mindestannahmeschwelle keine triftigen Gründe
entgegenstehen, die die Deutsche Wohnen nach dem Business Combination
Agreement berechtigen würden, ihre Zustimmung zum Verzicht auf die
Mindestannahmeschwelle zu verweigern.
Durch den Verzicht auf die Vollzugsbedingungen des Übernahmeangebots verlängert sich die ursprünglich am 20. September 2021 auslaufende Annahmefrist um zwei Wochen und wird nun am 4. Oktober 2021 enden.
Vorstand und Aufsichtsrat werden entsprechend den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes zeitnah eine ergänzende Stellungnahme zu dem geänderten Übernahmeangebot veröffentlichen.
Durch den Verzicht auf die Vollzugsbedingungen des Übernahmeangebots verlängert sich die ursprünglich am 20. September 2021 auslaufende Annahmefrist um zwei Wochen und wird nun am 4. Oktober 2021 enden.
Vorstand und Aufsichtsrat werden entsprechend den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes zeitnah eine ergänzende Stellungnahme zu dem geänderten Übernahmeangebot veröffentlichen.
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