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Dienstag, 14. September 2021

Deutsche Wohnen SE: Verzicht auf Mindestannahmeschwelle und sonstige Vollzugsbedingungen des Übernahmeangebots der Vonovia SE an die Aktionär:innen der Deutsche Wohnen SE

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 

Berlin, 13. September 2021 - Die Deutsche Wohnen SE (ISIN DE000A0HN5C6) (die "Deutsche Wohnen") gibt bekannt, dass die Vonovia SE (die "Vonovia") auf die Mindestannahmeschwelle und auf sämtliche weiteren Vollzugsbedingungen ihres Übernahmeangebots an die Aktionär:innen der Deutsche Wohnen verzichtet hat. Die Deutsche Wohnen hat nach sorgfältiger Prüfung festgestellt, dass dem Verzicht auf die Mindestannahmeschwelle keine triftigen Gründe entgegenstehen, die die Deutsche Wohnen nach dem Business Combination Agreement berechtigen würden, ihre Zustimmung zum Verzicht auf die Mindestannahmeschwelle zu verweigern.

Durch den Verzicht auf die Vollzugsbedingungen des Übernahmeangebots verlängert sich die ursprünglich am 20. September 2021 auslaufende Annahmefrist um zwei Wochen und wird nun am 4. Oktober 2021 enden.

Vorstand und Aufsichtsrat werden entsprechend den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes zeitnah eine ergänzende Stellungnahme zu dem geänderten Übernahmeangebot veröffentlichen.

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