von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Auf Antrag der Hauptaktionärin wurde auf der außerordentlichen Hauptversammlung der C. Bechstein Pianoforte AG, Berlin, am 11. März 2024 ein Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out) der C. Bechstein Pianoforte AG auf die Kosmos Holding GmbH gefasst. Als Barabfindung hat die Hauptaktionärin EUR 14,00 je Stückaktie festgelegt. Der Übertragungsbeschluss wurde nunmehr am 26. Juni 2024 in das Handelsregister (Amtsgericht Charlottenburg) eingetragen und bekannt gemacht (Beginn der Antragsfrist für einen Spruchantrag). Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden.
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