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Mittwoch, 17. Juli 2024

NanoFocus AG : Kapitalherabsetzung durch die Zusammenlegung von Aktien

NanoFocus AG
Oberhausen
ISIN DE000A3H2242 / WKN A3H224

Bekanntmachung über eine ordentliche Kapitalherabsetzung durch die Zusammenlegung
von Aktien gem. § 222 ff. AktG

Die außerordentliche (virtuelle) Hauptversammlung der NanoFocus AG (nachfolgend auch die „Gesellschaft") vom 24. April 2024 hat unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 3.440.956,00, eingeteilt in 3.440.956 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie, wird nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG von EUR 3.440.956,00 um EUR 2.580.717,00 auf EUR 860.239,00 in der Weise herabgesetzt, dass je vier Stückaktien zu je einer Stückaktie zusammengelegt werden. Die Kapitalherabsetzung erfolgt zum Zwecke der Stabilisierung des Börsenkurses der Gesellschaft oberhalb von EUR 1,00 je Aktie sowie zum Ausgleich von Verlusten und zur Einstellung in die Kapitalrücklage. Bezüglich Aktienspitzen, die sich dadurch ergeben, dass ein Aktionär eine nicht durch 4 (vier) teilbare Aktienanzahl hält, sollen sich die Depotbanken durch Zu- und Verkäufe von Teilrechten um einen Spitzenausgleich bemühen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalherabsetzung und ihrer Durchführung festzusetzen.

Der Beschluss über die Herabsetzung des Grundkapitals und die entsprechenden Satzungsänderungen wurden am 19. Juni 2024 in das Handelsregister beim Amtsgericht Duisburg eingetragen und ist damit wirksam.

Die Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis 4:1 erfolgt mit Wirkung zum Ablauf des 18.07. 2024. Soweit Aktionäre jedoch einen nicht durch 4 teilbaren Bestand an Aktien haben, gilt für die sich darauf ergebenden Teilrechte (Aktienspitzen) das unten Gesagte. Die konvertierten Stückaktien der Gesellschaft sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der Gesellschaft an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt. Der bisherige Anteil eines Aktionärs am Grundkapital der Gesellschaft bleibt unverändert.

Mit Wirkung zum 17.07.2024 erfolgt die Umstellung der Notierung der Aktien der Gesellschaft im Verhältnis 4:1 im Freiverkehr der Bayerische Börse AG. Vorliegende Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 16.07.2024.

Entsprechend werden die Depotbanken die Depotbestände an Stückaktien der Gesellschaft nach dem Stand vom 18.07. 2024, abends, umbuchen. An die Stelle von 4 (vier) Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von € 1,00 (ISIN: DE000A3H2242) tritt eine (1) konvertierte Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von € 1,00 (ISIN: DE000A40ESC1).

Soweit ein Aktionär einen nicht durch 4 teilbaren Bestand an Stückaktien hält, werden ihm Aktienspitzen (ISIN: DE000A40ESB3) eingebucht.

Eine Arrondierung zu Vollrechten (sog. Spitzenregulierung) setzt einen entsprechenden Kauf- oder Verkaufsauftrag voraus. Die Aktionäre der Gesellschaft werden zur Durchführung einer erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend, spätestens jedoch bis zum 02.08.2024 wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktienspitzen zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Die Depotbanken werden sich entsprechend der Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich der Aktienspitzen (ISIN: DE000A40ESB3) bemühen. Die Regulierungsfrist endet am 02.08. 2024.

Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden vom der Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet. Die Verwertung der Aktienspitzen kann nach Maßgabe von § 226 Abs. 3 AktG oder freihändig vorgenommen werden. Der Erlös wird den Beteiligten über die Depotbanken gutgeschrieben. Etwaige Gebührenerstattungen von Seiten der Gesellschaft sind nicht vorgesehen.

Die Preisfeststellung der konvertierten Stückaktien aus der Kapitalherabsetzung (ISIN: DE000A40ESC1) im Freiverkehr der Bayerische Börse AG ist für den 17.07.2024 vorgesehen. 

Oberhausen, im Juli 2024

NanoFocus AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 16. Juli 2024

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