SdK Newsletter 7/2024
Bei der wirtschaftlich angeschlagenen Landshuter Endor AG versucht der Vorstand seit Frühjahr 2024 gegen den Willen der Aktionäre ein so genanntes StaRUG Verfahren vor Gericht durchzusetzen. Die Folge wäre eine Enteignung der Aktionäre. Die SdK hatte im Juni davon Abstand genommen, bei Gericht die Durchführung einer außerordentlichen Hauptversammlung bei der Endor AG u.a. zur Abwahl eines Aufsichtsratsmitglieds durchzusetzen. Unsere Anwälte hatten uns zuvor aufgrund geringer Erfolgsaussichten davon abgeraten. Der Großaktionär, der etwas später einen vergleichbaren Antrag bei Gericht eingereicht hatte, ist nun vor dem Amtsgericht Landshut erfolgreich gewesen. Hintergrund dürfte wohl der Umstand sein, dass die Gesellschaft immer noch keinen Jahresabschluss für 2023 vorlegen konnte, und so die bisherige Argumentation der Gesellschaft, man würde spätestens im August eine ordentliche Hauptversammlung abhalten, vom Gericht nicht mehr für glaubwürdig angesehen wurde. Für die Aktienkultur in Deutschland ist dieser Beschluss sehr erfreulich. Somit dürften sich zukünftig alle Organe sich zweimal überlegen, ob man wirklich eine Sanierung mittels StaRUG gegen den Willen der Aktionäre durchsetzen will. Schließlich droht in diesem Fall die Abwahl. Wir werden auf der wahrscheinlich Anfang September stattfindenden Hauptversammlung die Stimmrechte der Aktionäre vertreten.
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