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Donnerstag, 18. Juli 2024

MorphoSys AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Mitteilung gemäß § 43 Abs. 1 WpHG

Am 20. Juni 2024 hat die Novartis AG der MorphoSys AG gemäß §§ 33 Abs. 1, 37 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der von ihnen gehaltene Stimmrechtsanteil an der MorphoSys AG, Semmelweisstraße 7, 82152 Planegg am 19. Juni 2024 die Schwelle von 75 % überschritten hat und sie unmittelbar 34.447.809 MorphoSys-Aktien, entsprechend rund 91,04 % (nach Abzug der Anzahl der eigenen Aktien rund 91,17 %) des Grundkapitals der MorphoSys AG halten.

1. Mit dem Erwerb verfolgte Ziele:
(a) Der Erwerb von Stimmrechten an der MorphoSys AG dient der Umsetzung strategischer Ziele.
(b) Es besteht die Absicht seitens der Novartis BidCo Germany AG, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte der MorphoSys AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
(c) Die Novartis BidCo Germany AG strebt die Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der MorphoSys AG an.
(d) Die Novartis BidCo Germany AG strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der MorphoSys AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie die Dividendenpolitik an.

2. Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel:
Die Novartis BidCo Germany AG hat die Stimmrechte an der MorphoSys AG unentgeltlich im Wege der Einbringung in die Kapitalrücklage im Sinne von § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB durch ihre alleinige Aktionärin, die Novartis BidCo AG, erworben. Hinsichtlich des Erwerbs von Stimmrechten der MorphoSys AG wurden von der Novartis BidCo Germany AG direkt weder Fremd- noch Eigenmittel aufgewendet.

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