von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L-HSG
Das LG Hamburg hat die Spruchanträge zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Aves One AG, ein Bestandshalter von Eisenbahnwaggons und Wechselbrücken, zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 412 HKO 36/24 verbunden. Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre war von der damals noch als Rhine Rail Investments AG firmierenden Hauptaktionärin, ein Investitionsvehikel von Swiss Life Asset Managers (Schweiz) und Vauban Infrastructure Partners (Frankreich), betrieben worden.
Zum gemeinsamen Vertreter der nicht-antragstellenden ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre wurde Herr Rechtsanwalt Johannes Deiss, c/o NEUWERK Rechtsanwälte, bestellt. Das Landgericht hat der Antragsgegnerin aufgegeben, innerhalb von drei Monaten zu den Spruchanträgen Stellung zu nehmen.
Jaeckel, J. u.a. ./. Aves One GmbH (zuvor: Aves One AG, vormals: Rhine Rail Investments AG)
36 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Johannes Deiss, c/o NEUWERK Rechtsanwälte, 20354 Hamburg
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