Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Langen, 1. Juli 2024. Heute hat eine weitere bedeutende Gruppe von Inhabern ("Weitere Anleihegläubiger") der von der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG (ISIN: DE000A2YPAK1) begebenen unbesicherten Unternehmensanleihe (ISIN: DE000A0XFSF0) ("Gesellschaft") mit einer Laufzeit bis zum 15. Oktober 2024 und einem derzeit ausstehenden Nennbetrag von EUR 499 Mio. ("Anleihe") sich bereiterklärt, die finanzielle Restrukturierung zu unterstützen, wie sie in der Ad-hoc-Mitteilung der Gesellschaft vom 5. Juni 2024 ("Transaktion") beschrieben ist und wie sie zwischen der Gesellschaft und einer bestimmten Gruppe von Anleihegläubigern ("Ad-hoc-Gruppe") in einer Lock-up-Vereinbarung ("Lock-up-Vereinbarung") vereinbart wurde, vorbehaltlich der folgenden begrenzten Änderungen: (i) Zahlung einer zusätzlichen Gebühr in Höhe von 2 % durch die Gesellschaft an die Anleihegläubiger für den Fall, dass es der Gesellschaft nicht gelingt, den ausstehenden Kapitalbetrag der Anleihe im Jahr 2026 um EUR 50.000.000,00 zu reduzieren, wobei diese Reduzierung zum Nennwert erfolgen muss; (ii) Erhöhung des PIK-Zinses im Jahr 2027 von 1 % auf 3 %, wenn die Anleihe nicht bis Ende 2026 vollständig zurückgezahlt wurde (diese Änderungen, die "Vorgeschlagenen Änderungen"). Auf dieser Grundlage haben die weiteren Anleihegläubiger außerdem zugestimmt, sich an dem Backstop des Rückkaufangebots der Anleihe zu beteiligen, wie in der Ad-hoc-Mitteilung der Gesellschaft vom 5. Juni 2024 dargelegt.
Das Unternehmen wird sich nun an die Ad-hoc-Gruppe wenden, um eine Änderung der Lock-up-Vereinbarung und ihre Zustimmung zur Durchführung der Transaktion mit den vorgeschlagenen Änderungen zu erbitten. Das Unternehmen ist optimistisch, dass die Ad-hoc-Gruppe den vorgeschlagenen Änderungen zustimmen wird, da sie die Bedingungen der erneuerten Anleihe weiter verbessern. Nach Änderung des Lock-up Agreements beabsichtigt die Gesellschaft, in Kürze eine Abstimmung ohne Versammlung gemäß dem deutschen Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) einzuberufen, um die Transaktion mit den vorgeschlagenen Änderungen mit der Unterstützung sowohl der weiteren Anleihegläubiger als auch der Ad-hoc-Gruppe durchzuführen, die zusammen direkt oder indirekt Anleihen halten, die mehr als 90 % des gesamten ausstehenden Nennbetrags der Anleihe ausmachen.
Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
Empfohlener Beitrag
Vier Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs
Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen