von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das LG Köln hat in dem Termin am 19. Juli 2024 einen Teilvergleich der Antragsgegnerin mit dem Großteil der Antragsteller und dem gemeinsamen Vertreter geschlossen. Die übrigen Antragsteller können diesem Vergleich noch beitreten.
Der protokollierte Vergleich sieht eine Erhöhung der Barabfindung um EUR 3,- auf EUR 13,24 je Aktie vor. Dies entspricht einer Anhebung um ca. 29,3 %. Der Erhöhungsbetrag wird in Höhe von jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB ab dem 25. August 2021 verzinst.
Abwicklungshinweise werden im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Die Antragsgegnerin hat die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW), Stuttgart, als Abwicklungsstelle beauftragt.
LG Köln, Az. 82 O 94/21
Langhorst u.a. ./. ISRA Vision GmbH (zuvor: ISRA VISION AG)
66 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Martin Weimann, 10405 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Allen & Overy LLP, 80539 München
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