von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren cash.life AG, Pullach, konnte mit einer vergleichsweisen Anhebung der Barabfindung auf EUR 1,85 beendet werden. Der Vergleich wurde vom LG München I mit Beschluss vom 19. Juli 2024 festgestellt.
Die Nachzahlungsverpflichtung ist für die ehemaligen Aktionäre der früheren cash.life AG kosten-, provisions- und spesenfrei. Abwicklungshinweise werden in Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
LG München I, Az. 5 HK O 13521/2253 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA/StB Dr. Kai Altemann, München
Verfahrensbevollmächtigter der Antragsgegnerin: RA Patrick Wiedenroth, Darmstadt
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