Die Hauptversammlung der Tin International AG, Leipzig, hat am 28. November 2022 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin Deutsche Rohstoff AG beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 19. Januar 2023 in das Handelsregister eingetragen.
Die Hauptaktionärin hat die Barabfindung auf EUR 5,60 je auf den Namen lautende Stückaktie der Tin International AG festgesetzt. Hierbei wurde maßgeblich auf den Liquidationswert abgestellt ("Gewichtung von 100% zu Gunsten des Liquidationswertverfahrens") und der so ermittelte Wert um 7 Cent aufgerundet.
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