von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der ADC African Development Corporation AG hatte das LG Frankfurt am Main im letzten Jahr die Barabfindung auf EUR 10,23 je ADC-Aktie angehoben (+ 5,25 %). Dieser Betrag entspricht dem Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen, Herrn Wirtschaftsprüfer Dr. Tim Laas, c/o Alvarez & Marsal.Auf Beschwerden der Antragsgegnerin und mehrerer Antragsteller hin hat das OLG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 13. Januar 2023 die erstinstanzliche Entscheidung abgeändert und die Spruchanträge zurückgewiesen. Nach Ansicht des OLG weist der geschätzte anteilige Unternehmenswert in Höhe von EUR 10,17 um weniger als 5 % von der gewährten Abfindung (in Höhe von EUR 9,72) ab (Beschluss, S. 12). Diese geringe Abweichung rechtfertige keine Abänderung der Abfindung.
OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 13. Januar 2023, Az. 21 W 150/21
LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10. August 2021, Az. 3-05 O 77/15
Wiederhold u.a. ./. Atlas Mara Beteiligungs AG (nunmehr: Atlas Mara Beteiligungs GmbH)
50 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Alexander Hess, c/o Reitmaier Rechtsanwälte, 97070 Würzburg
50 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Alexander Hess, c/o Reitmaier Rechtsanwälte, 97070 Würzburg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Berner Fleck Wettich, 40474 Düsseldorf
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