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Donnerstag, 19. Januar 2023

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der HypoVereinsbank: Rechtsanwalt Dr. Wirth zum neuen Gemeinsamen Vertreter bestellt

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem 2008 eingetragenen Squeeze-out bei der HypoVereinsbank (HVB), das seit Kurzem beim Bayerischen Oberste Landesgericht in der Beschwerdeinstanz anhängig ist, hatte der bisherige Gemeinsame Vertreter, Herr RA/WP/StB Walter L. Grosse, mit Schriftsatz vom 2. Januar 2023 sein Mandat niedergelegt und dies mit Altersgründen begründet. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat daraufhin mit Beschluss vom 17. Januar 2023 Herrn Rechtsanwalt Dr. Andreas Wirth zum neuen Gemeinsamen Vertreter bestellt.

In dem Spruchverfahren hatte das LG München I mit der am 22. Juni 2022 verkündeten erstinstanzlichen Entscheidung die Spruchanträge zurückgewiesen. Das LG München I hielt die den HVB-Minderheitsaktionären angebotene Barabfindung zwar für zu gering, meinte aber bei einer Abweichung unter 5 % wegen des Prognosecharakters jeder Unternehmensbewertung keine Unangemessenheit der ursprünglichen Barabfindung feststellen zu können, siehe:
https://spruchverfahren.blogspot.com/2022/06/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_22.html

BayObLG, Az. 102 W 158/22
LG München I, Beschluss vom 22. Juni 2022, Az. 5 HK O 16226/08
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. u.a. ./. UniCredit S.p.A.
302 Antragsteller (ursprünglich)
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Andreas Wirth, 80469 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, UniCredit S.p.A.:
Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer, 60322 Frankfurt am Main

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