von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der (früheren) AMIRA Verwaltungs AG wird die Verhandlung vor dem LG München I am 25. Mai 2023, 10:30 Uhr, fortgesetzt (und der ursprünglich vorgesehene Termin 26. Januar 2023 verlegt).
Vorab soll die Abfindungsprüferin noch eine ergänzende Stellungnahme vorlegen. Der Abfindungsprüferin IVA Valuation Advisory AG wurde vom Gericht aufgegeben, beim Gutachterausschuss der Landeshauptstadt München die für die Ermittlung des Liegenschaftszinssatzes bei den hier streitgegenständlichen Immobilien (Perusastraße 5/Residenzstraße 9 und Perusastraße 7) relevanten Vergleichsobjekte in nicht anonymisierter Form anzufragen und auszuwerten. Sie soll zur Angemessenheit des jeweiligen Liegenschaftszinssatzes für die beiden Immobilien Stellung nehmen und die Ergänzende Stellungnahme vom 23.12.2022 um die noch nicht abschließend gemachten Ausführungen zum Liquidationswert beim Objekt Perusastraße 7 ergänzen. Die IVA soll darüber hinaus angesichts der notwendigen Anpassung des Liquidationswerts diese neu ermitteln und dabei auch Anpassungen bei anderen Parametern wie vor allem dem Barwert der Verwaltungskosten vornehmen, die notwendig sind, um ein konsistentes Modell zur Ermittlung des Net Asset Value zu haben.
LG München I, Az. 5 HK O 8626/21
SCI AG u.a. ./. AMIRA VERWALTUNGS SE (früher: Blitz 11-263 SE)
25 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Prof. Dr. Matthias Schüppen
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB, 80333 München
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen